1667/12: Report: Instandhaltung: Ein Sondereigentümer hat auch Pflichten, die Verwalterin ist gern behilflich. Wenn sie Zeit hat.

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Dass der Wohnungseigentümer Al-Baradey (* Name geändert) in Berlin-Wedding seine Erdgeschosswohnung im Gartenhaus des aus vier Aufgängen bestehenden Mehrfamilienhauses „aufhübscht“, ist ein edles Unterfangen. Alles wird neugemacht: Grundinstandsetzung. Damit hat er recht viel zu tun gerade. Die Leitungen für Sanitär gehen von dort aus durch die Kellerdecke in den Keller hinein: Dort ist der Kellerverschlag Nr. 24 des Eigentümers Lekkerland (* Name geändert) aus Amstelveen, Holland, der die Wohnung 25 im zweiten Obergeschoss links besitzt und vermietet. Seine Mieterin ist nicht kooperativ und lässt die Handwerker von Al-Baradey nicht rein.

Zugesetztes Abflussrohr mit Sedimenten

Zugesetztes Abflussrohr mit Sedimenten

Diese müssen die Leitungen neu verziehen, damit alles ordentlich ist und auf dem neuesten Stand. Allein herauszubekommen, wessen Mieter die Dame ist, ist mit einigen Unwägbarkeiten verbunden. Kaum ein Wohnungseigentümer meldet den Tatbestand Neuvermietung an die Verwalterin. Sie bekommt in dieser Situation einen Mieternamen zugeworfen, den sie nicht kennt und dann geht das Gesuche los. Über viele Tricks geht es dann doch, letztlich ist entscheidend die Lage der Wohnung der Mieterin im zweiten Obergeschoss des Hauses links. Ob links oder rechts, das ist eine Frage, die man treppauf sehen kann. Oder man steht vor dem Haus im Hof. Von dort aus gesehen links, kann im Treppenhaus genau anders herum verortet werden: je nachdem, wie die Treppen im Treppenhaus angeordnet sind, also ob von der Hofseite aus gesehen oder genau anders herum. Das erfordert wiederum Ortskenntnis.

Der Anruf beim holländischen Eigentümer erfolgt in natürlich englisch bis radebrechend deutsch und mit ein bisschen holländischem Zungenschlag. Lekker dat. Die holländische Sprache ist ja auch niedlich.

Allerdings ist Herr Lekkerland aus Amstelveen heute auf „einem Funeral“, einer Beerdigung, sagt der Mann am Ende der Telefonleitung irgendwo im Flachländischen. Ab morgen kann man ihn anrufen. Nun vermittelt die Hausverwaltung dem Berliner Eigentümer Al-Baradey noch schnell die Kontaktdaten des holländischen Eigentümers und gut ist. Das Problem ist gelöst. Zwei Eigentümer in unterschiedlichen Ländern sind vernetzt, weil es durch den Keller des Hauses in Berlin-Wedding offenbar keine kürzeren Wege gibt als diese.

Dafür ist in Berlin-Schöneberg die Sache ärgerlich. Im Erdgeschoss des Hauses sitzt eine Drogenberatungsstelle für Suchtkranke und berät zu offiziellen Bürozeiten. Nachdem um 16.30 Uhr die Hausverwaltung von der Eigentümerin des Ladengeschäfts erfährt, da käme Wasser durch die Decke, offenbar von der darüber liegenden Wohnung, ist um 16:50 Uhr der Mann vom Hauswartdienst-Notfallservice vor Ort. Er will die Gemengelage sichten. Zwischenzeitlich hat die Hausverwaltung den Eigentümer der darüber liegenden Wohnung via Handy im Schwäbischen erreicht und kostet Maultaschensuppe vor, bildlich gesprochen. Alles ist klar: Sohnematz wohnt in Berlin-Kreuzberg und kann ferngesteuert bevorzugt da hin fahren.

Als Sohnematz schließlich eintrifft, ist die Drogenberatungsstelle geschlossen, die Arbeitszeit ist um, niemand assistiert im vorliegenden Fall. Selbst der Hinweis der Hauswartsfirma an die Mitarbeiter, ein Rohrbruch rechtfertige eine Überhalbestunde, fruchtet nichts. Feierabend ist pünktlich.

Am Morgen danach befasst die Hausverwaltung die Vermieterin und Eigentümerin des Erdgeschosses wieder mit der Sache. Wir nennen das, eine Sache einem anderen wieder vor die eigenen Füße werfen. Kümmere dich, mache einen Ortstermin dort und kläre, wo nun wirklich Wasser läuft. Läuft überhaupt noch Wasser? Seit wann genau? Welche Mengen? Wo kann das herkommen? Wo konkret ist die Stelle, an der das Wasser sich seinen Weg sucht. Fest steht: Dieser Schaden findet im Sondereigentum der Eigentümerin statt. Sie kann die Sache nicht auf die Hausverwaltung delegieren, wie sie gerne möchte: Denn die Hausverwaltung verwaltet das Gemeinschaftseigentum und unterhält keinerlei Daten, Kontaktdaten, aber auch und insbesondere auch keine rechtlichen Handhaben, Mietern vertragsrelevante Fristen und Zutritte abzugewinnen, die diese nicht einmal freiwillig gerne einräumen, weil um 17 Uhr Feierabend war.

Das Leben des Verwalters ist das eines Mittlers unter allen Umständen. Wer letztlich Maßnahmen ergreifen muss, entscheidet im Einzelfall die Gemengelage. Und selbst wenn diese mit so viel persönlicher Arbeit für die Verwalterin verbunden ist. Am Ende geht es darum, den Wasserfluss endlich zu stoppen.

Zwei Vorgänge, ein Arbeitstag und ein Arbeitsüberhang von einem auf den nächsten Tag. Gut gelaufen, beide Fälle.

(EP)

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