1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

Mandantenveranstaltung

Mandantenveranstaltung

Fachfragen eines Kongreßteilnehmers: „Können wir denn überhaupt die Verwalterzustimmung erteilen, wenn der Erwerber ein Russe ist? Antwort Rechtsanwalt und Notar Stefan Villwock: wird hier nicht verraten. Die Sache ist so was von hoch vertraulich und bleibt ausschliesslich den Diskutanten vorbehalten. Also nicht dem „Klatsch & Tratsch“ einiger unmaßgeblicher Disco-Tanten und „böhsen Onkels“ #Diskussions-Exzerpte

Ungefähr einmal im Jahr trifft sich die verwalterische „Haute Volaute“, bzw. wer sich dafür hält, in den Hallen des Wohnungseigentumsrechts. Das ist dann so gross, dass man sicherheitshalber die Urania dazu anmietet. Es dürften schätzungsweise 250 wohnungswirtschaftliche Fachkollegen aufgetroffen sein. Thematisch streift der Gesichtspunkte-Katalog wohnungseigentumsrechtlichen Denkens eine Vielzahl von Bereichen: ja, man fühlt sich an Hans-Joachim Gross, seine RIAS-Sendung „Streifzüge durch das Wohnungseigentum“ erinnert. „Hurra, wir zahlen keine Miete mehr!“ – Aber auch nicht weniger. Trockener Kommentar eines der vortragenden Rechtsanwälte: „Sehen Sie, und dieses juristische Problem erklärt nun auch, warum ich kein Wohnungseigentum besitze.“ Lachen.

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Es gibt Mieter und Wohnungseigentümer im Zusammenhang mit bewohnten, überdachten, manchmal wenig durchdachten Häusern. Das ist die Zielgruppe der Rechtsanwaltskanzlei. Und dann gibt es noch den Hauseigentümer! Offen blieb, ob die Rechtsanwälte, die per Akklamation zum Vortrage brachten, sie wüssten aus gutem Grund, warum sie keinWohnungseigentum besässen, nun Mieter oder Hauseigentümer sind. Für den Erfolg der Veranstaltung spielte diese Frage denn auch ersichtlich keine Rolle.

Wer nun aber denkt, aha, es gibt Rechtsanwälte, die wohnen sogar zur Miete? Macht nichts. Denn auch die Mietrechtler tragen vor: Rechtsanwalt Malte Monjé hat sich eine neue BGH-Rechtsprechung erstritten zum Thema der „Modernisierungsankündigungen im vorhinein“ und stellt fest, es gibt bestimmte Konstellationen, auf die kannst du schlichtweg verzichten. Wenn dann noch ein Staffelmietvertrag hinzu komme, ists Essig mit weiteren Mieterhöhungen? Mitnichten, sagt Monjé und stellt dar, wie man dem Grundstückseigentümer als Verwalter beruflich imponiert. Mit Taschenspielertricks nach dem Motto: „Okay, das haben wir jetzt durch, die Mietstaffel ist zu Ende, aber einen habe ich noch! – Gelächter.

Der Hausverwalter, so Monjé hebt sich eine Art „Bibliothek des Grauens“ für die Zeit nach Ablauf aller Staffeln auf, und zieht dann die Schubladen auf, in denen die bislang nicht mietwirksamen Modernisierungsleistungen lagern. Mit Spinnenweben obendrauf.

Dürfte eigentlich ein Hausverwalter oder ein Rechtsanwalt einen magentafarbenen Irokesen als „Berufsfrisur“ tragen und steuerlich dessen Pflege beim Wohnsitzfinanzamt geltend machen, etwa mit der Begründung, in der Frisur liege ein signifikantes Alleinstellungsmerkmal, dass im Berufsstand seinesgleichen suche? Bislang allerdings trägt die Berufsgruppe „uni“ und ist eher unaufällig, auch was die Haarpracht angeht. Mittel-, Seiten- oder gar keinen Scheitel, trägt man. Ein beruflich erfolgreicher Irokese? Warum nicht? Das ist „schnafte“! 

Gut, die Sache ist noch nicht zu Ende gegessen. Frank Weißenborn weiß weiteres zu berichten, Mietverträge, Wohnungsabnahmen und Probleme bei der Überbürdung von Schönheitsreparaturen. Hier huldigt Weißenborn dem Privatschriftlichen, im Unterschied zum Formulartechnischen. Nimmt man das ernst, so witzelt der Bloggwart zu seiner Begleiterin, dann artet der Mietvertrag künftig aus in eine Art stundenlanges Problemlösungsgespräch, gar keine Standardklauseln mehr (die „AGB-Falle) und „alles hübsch handschriftlich“. Niemand weiß allerdings, dass man meine Handschrift schon seit Jahren kaum noch lesen kann. Zu viel habe ich 10-Finger-technisch in Tastaturen ohne Druckpunkt gehackt. Eine Art „mietvertragliche Besprechungspunkte-Liste“ ist aber noch nicht im Druck, man stellt sich das so vor als Ankreuz-Formular (da ungefährlich), weil nur das Ergebnis zählt. Dokumentiert würde, was zu besprechen „ganz individuell“ auf der Agenda Blablabla einst stand. Ob Mietverträge dann -aus Glaubwürdigkeitsgründen- in Sütterlin abgefasst werden müssten, diese Frage hat niemand mehr gestellt.

* * *

Auch im Themenkomplex „Rund um das Wohnungseigentum“ berichten uns die Vortragenden, im wesentlichen Rechtsanwalt Uwe Wanderer und Dr. Egbert Kümmel, vielfältig über „Schneisen rechtlichen Denkens“, die so komplex und ungewiß sind, wie die Flugschneisen-Gesamtplanung der am Flughafen Schönefeld Verantwortlichen. Irgendwann läßt der Kongreßteilnehmer seine inzwischen vielen, vielen Berufsjahre vor dem geistigen Auge Revue passieren: „Ach, früher war alles viel einfacher!“ – Vorbei die einfachen, transparenten Zeiten, in denen auch „richterlicher Goodwill“ für eine bedauernswerte Berufsgruppe, die Wohnungseigentumsverwalter, deutlich zu spüren war. Brücken, über die man gehen konnte: Abrechnungsgenehmigungsbeschlüsse zur Jahresabrechnung der Gemeinschaft, die wenigstens nur teilweise -und nicht insgesamt- aufgehoben wurden. Wie war das noch damals? Richtig: Abrechnungen mussten in Teilen ergänzt werden! Heute sieht die Praxis der Gerichte anders aus. Muss man Ende gar befürchten, dass die Wohnungseigentums-Rechtsprechung sich ähnlich tückisch, hundsgefährlich und am Ende fatal gegen die ganze Verwalterbranche richtet? So kreuzgefährlich könnte es mal werden, dass sich Menschen in der Mitte ihres Berufslebens dann fragen, ob sie wirklich die richtige Berufswahl getroffen haben? Die Rechtsprechungstendenzen sind diesbezüglich nicht zu übersehen oder -anders ausgedrückt- deutlich zu bemerken.

Für alle Pop- und Rockfans ist das Motto der Veranstaltung eins, dass nicht wörtlich aufgeschrieben im viele Seiten umfassenden Sitzungs-Script steht. Am Ende aller Vorträge zu den verschiedenen Fachthemen summt man leise vor sich hin: „They call me The Wanderer, they call me The Wanderer“…

Schliesslich gibt es nach dem Umzug der Rechtsanwälte in die Einemstr. nach Berlin-Schöneberg sogar eine Mandantenbar. „An der Bar, an der Bar, Mensch, was machen die denn da?“ mag sich der eine oder andere fragen. Für uns steht fest: die Veranstaltung war kurzweilig, interessant und wenn auch eine Vielzahl von Fachfragen nicht hinreichend tief beantwortet werden konnte, macht doch der Besuch dieser Veranstaltungen immer wieder Sinn. Ein, zwei Quäntchen „neues Wissen“, „nützes“ (Gegenteil von „unnützes“) kann jeder mit nach Hause nehmen.

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2 Gedanken zu „1192/11: FotoPodcast: Mandantenveranstaltung der Rechtsanwälte W.I.R. – Wanderer & Partner

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