1056/11: Ratgeber: Als Leder-Sklave durch die Stadt zu rennen, bringt eventuell Verwechslung mit sich!

„…natürlich gibt es (fast) kein Handwerker zu, wenn er ohne Zeugen einen Schaden verursacht hat.“ (Aus der Email einer Miteigentümerin, trifft im Übrigen auch von hier die Beobachtung eines Phänomens, wie ich finde, gilt aber nicht für die eingangs abgedruckte Meldung, dort wurde alles zugegeben, zur Rede gestellt, und vielleicht deswegen)

…und allein aufgrund dieser Meldung der Süddeutschen Zeitung (Quelle: hier) erscheint es uns noch einmal sehr vernünftig, auf die Gefahren hinzuweisen, die mit Verkleiden in derartiger Form verbunden sein kann, insbesondere wenn dies erkennbar außerhalb von Fasching, Helloween und dergleichen geschieht. Auch in Wohnanlagen, die uns bewohnt vorkommen, ist daher dringend davon abzuraten. Dieser Rat gilt übrigens nicht für Gesamt-Berlin und Brandenburg, sondern auch für die anderen vorhandenen Bundesländer! Auch wenn derartiges nicht explizit in der Hausordnung geregelt ist, besteht eines Verbotsvermutung ohne „expressis verbis“-Regelung des Einzelfalls.

Dem ist nichts hinzuzufügen! Übrigens: Auch das Anbinden eines Lustspielgefährten am Heizkörper bei unverhülltem Freiblick durchs nicht gardinentechnisch umsäumte Fenster kann einen Regelverstoß gegen die Formen unfreizügigen Umgangs miteinander bedeuten. Tja, das Leben birgt manchen Fallstrick….und lauter Gefahren!

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