910/2010: Alltag: CT-Befund der Patientin trifft ein, ein Rechtsanwalt lügt wie gedruckt, ein anderer taucht unter!

Bald ist September, Zeit für Disco!

Aushang Seventies

Aushang Seventies

  Bedeutet Musik aus den Seventies zu hören, einen schlechten Musikgeschmack? #Sinnfragen

Allerdings: Der Aushangschreiber hat keine Ahnung und outet sich als drömeliger Schlecht-Geschmäckler. Denn in Berlin ist längst unumstritten und stets ausgebucht, wenn die einzige funktionierende Disko-Lokomotive Disco Inferno Berlin im Quasimodo aufspielt. Dem Empfänger dieser unwillkommenen Nachricht können wir daher echte Lebenshilfe anbieten. Bitte diesen Link aufsuchen (gilt nur im September 2010), Karten besorgen für den 03. oder 04. September 2010  und die alte Bauernregel beherzigen: Buchen sollst du suchen! In diesem Falle Karten für zwei der besten Unterhaltungskonzerte im Monat September 2010 im Quasimodo. Zur Einstimmung auf den Diskoseptember auf Seite 2 der korrekte Kulturquerverweis via Youtube. Hoher Funfaktor!

Der Alltag hat uns wieder ein. Die Hausverwaltung bearbeitet ganz normale Sachen. Wie jeden Tag. Die Schulferien sind zu Ende. Viele sind wieder da.

Der Datenschutz

Auch Frau Dr. Zander (* Name geändert), die mit uns in keinerlei Beziehung steht. Sie ist Ärztin für Radiologie in Berlin. Heute erreicht uns der CT-Befund (Computertomographie) für Ilse Hochmayer, geboren am 17.12.1941. Sie hat eine „unklare Genese“, normal dimensionierte Herzhöhlen, aber keine größeren myokardialen Narben, die man abgrenzen könne. Sie sei ein „ausgeglichener Versorgungstyp“.

Wir fühlen uns als Hausverwaltung ein, so gut wir können. Nicht alles verstehen wir gleich richtig. Inzwischen ist sogar uns klar geworden, dass dieses Telefax ein Irrläufer an unsere Hausverwaltung ist, der unsere Kernkompetenzen, nicht die Kernspin-Tomographie („des Grauens“) bei weitem übersteigt. Und auch das Maß dessen, das uns etwas anginge. Der Datenschutz der Patientin ist verletzt. Ein Refax mit diesem Hinweis hat die Klinik nun, die solche Befunde per Fax absetzt, eine geläufige Praxis, haben wir schon häufiger gehabt.

_seitentrenner Flugzeug


September – Earth, Wind & Fire (Computerbearbeitung) (via Youtube)

Als Hausverwaltung wissen wir daher auch über eine Menge Menschen in intimer, gesundheitlicher Hinsicht Bescheid. Ganz unabsichtlich. Manches wird einfach so -bedenkenlos- mitgeteilt.

Der Rechtsanwalt

Ein Rechtsanwalt als nützlicher Idiot Märchenerzähler seines vor dem Herrn. Das Geländeniveau eines Grundstücks ist zum Nachbarn hin identisch hoch. Die Grasnarbe wächst rüber. Der Zaun auf dem Nachbargrundstück gehört dem Nachbarn und steht auf dessen Grundstück. Vor paar Jahren hat der Sondernutzungsberechtigte mit Gartennutzung das Gelände abgegraben, Erdaushub, dann Winkelstützen aus Beton in „L-Form“ hingestellt, damit das nun unterschiedliche Geländeniveau dem Erddruck standhält. Das durfte der Eigentümer, in der Teilungserklärung der Wohnanlage befindet sich eine entsprechende Klausel.

Das Amtsgericht hat den gerichtlichen Rückbauantrag des Klägers schon komplett zurückgewiesen. Ein Antrag auf Wiederherstellung des ursprünglichen Zustands sei aussichtslos, im Übrigen verjährt. Jetzt erzählt der Rechtsanwalt dem Landgericht „Grimms Märchen“. Dass alles viel später gebaut worden wäre, erst 2007. Dumm nur, dass der Kläger seine alte, hiergegen gerichtete und noch unbearbeitete Klage aus dem Jahr 2006 vergaß einzusehen. Der rechtsunkundige Eigentümer hatte 2006 schon mit fast deckungsgleichem Umfang geklagt. Den allerdings damaligen, recht unschlüssig gehaltenen Vortrag nicht weiter fortgesetzt. Vergessen, seine Klage weiter zu verfolgen. Wenn Wohnungseigentümer selbst klagen, aber keine Ahnung haben. Nimm dir einen Anwalt. Aber nicht irgendeinen….

Klagen ohne Ende. Inzwischen dichtet der Rechtsanwalt, es sei die alte Grundstückseinfriedung beseitigt worden, um eine neue rechtswidrig einzusetzen. Es ist ein hanebüchener Unsinn: Zwischen den beiden Grundstücken war immer nur die Gasnarbe und unter dem Gras der Erdboden. Das Konstrukt ist feinsinnig ersonnen und man muss aufpassen: dass nichts Falsches in den Akten bleibt, ohne dass ein richtigstellender Hinweis auf die „harten Fakten“ erfolgt.

Das Landgericht wird irgendwann entscheiden. Zwischenzeitlich fragen sich professionelle Hausverwalter, warum Menschen die Gerichte belangen, ohne dass es für ihre Klagen irgendeinen denkbaren Rechtsgrund gibt. Die Klagerei ist keine Sache der notwendigen Befassung mit Rechtsverletzungen, sondern entspringt ganz anderen Motiven beim Kläger. Der Kläger zeigt dem Beklagten seine Omnipotenz, aber so wie es läuft, wirkt es lächerlich.

Ein Wohnungseigentümer tritt an die Pforte des Herrn und begehrt Einlass in den Himmel. „Was hast du Gutes getan in Deinem Leben“, will der Türsteher wissen. „Ich habe für die Fortentwicklung des deutschen Wohnungseigentumsrechts gefochten“, sagt da der Wohnungseigentümer. Da blinkt ein Leuchtzeichen auf, auf dem steht: „Wegen Überfüllung geschlossen.“ (Denkbarer Treppenwitz der Wohnungseigentums-Rechtsanwälte, entwickelt in der hauseigenen Witzeabteilung)

Dieser Rechtsstreit hätte einfach vermieden werden können. Und anstatt Zwist und Streit wäre ein gedeihlicher Lebensabend am Ende eines schon alten Lebens entwickelt worden. Mathematisch kopfgerechnet deutlich weniger als ein verbleibendes Drittel. Einer, der sich darüber Gedanken machen musste, fragte sich feinsinnig, was wohl auf einem solchen Stein stünde als sinnvolle Zusammenfassung eines großen, gerechten Menschenwerks. „Er stritt für das Recht“….Das Sinnieren hierüber macht kaum Sinn.

Der Täterschutz

Der Rechtsanwalt ist vor längerem irgendwie arbeitsmäßig zusammen gebrochen. Er hat die Schreiben seiner Mandantin nicht mehr beantwortet. Er hatte und hat noch einige Schuldtitel, gerichtliche Urkunden, wie Wohngeldschuldtitel. Gibt nichts raus. Das Mandat ist ihm vor längerem schließlich entzogen worden. Keine Reaktion. Muss ein Mandant, der derartiges erlebt, seinen eigenen Rechtsanwalt verklagen? Nicht unbedingt: Es gibt ja noch die Rechtsanwaltskammer, bei der der Herr Rechtsanwalt Mitglied sein muss. Die hat den Fall geschildert bekommen. Er wurde von der Kammer zur Stellungnahme aufgefordert. Wieder keine Reaktionen! Inzwischen mehrfach Zwischenbescheid an die Mandantin: die Sache sei noch in Arbeit.

Ja, hallelujah glump varregs (bayerisch in etwa für na ja…), das macht kaum Sinn. Es stellt sich die Frage, welche Macht hat die Rechtsanwaltskammer, abgestürzte Rechtsanwälte aufzufischen, ihnen unter die Arme zu greifen und ggf. Sanktionen zu verhängen. Aberkennung der Rechtsanwaltszulassung? Die Kammermeinung wird weiterhin abgewartet, mal sehen, wie lange die noch brauchen!

Alltag in einer Hausverwaltung, Themenmix: random (Zufallsgenerator), eben was so anliegt.

Weiter arbeiten….

Nobody can´t reach us the water! Unvergleichlich!

Nobody can´t reach us the water! Unvergleichlich!

2 Gedanken zu „910/2010: Alltag: CT-Befund der Patientin trifft ein, ein Rechtsanwalt lügt wie gedruckt, ein anderer taucht unter!

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