605/2010: Kleines Verwalter-Latinum: Hausmusik nicht Housemusic und eindeutig nicht Screamo


Benutzer motherfuckingfairies via Youtube – Barbie Girl Screamo Version

 Wenn die Sonne der Kultur niedrig steht, werfen selbst Zwerge lange Schatten.“ Karl Kraus (hier)

Das Zusammenleben in Ballungsräumen, wie in der Großstadt Berlin, hat seine Sonnen- und seine Schattenseiten. In der Rechtsprechung ist unbestritten, dass zur freien Entfaltung eines jeden Menschen verschiedene Dinge gehören. Dazu gehört das Recht auf informationelle Selbstbestimmung (Stichwort: Fernsehempfang) ebenso, wie die generelle Zulässigkeit der Haustierhaltung, aber auch und insbesondere die Freiheit eines jeden Menschen, ein Instrument zu erlernen (also das Musizieren). Was Musik angeht, so sind nicht nur die Geschmäcker stark unterschiedlich und generationsbedingt mannigfaltig. Wir leben inzwischen mehr als früher in Spartenzeiten. Spartenradio für Jazz, House, Trip Trop und Trapp Tripp, Hardrock, Emo, Ambience, um nur einige zu nennen, von denen wiederum manche noch nicht existieren. Was nicht ist, kann noch werden. Musiksorten, -untergattungen und -stile zu ordnen, sie vollständig zu benennen und schließlich enzyklopädisches Wissen hierüber anzuhäufen, ist allerdings überflüssig wie ein Kropf.  Als eierlegende Wollmilchsau betätigt sich der Chronist hier nicht. Vielmehr sollen ein paar Gesichtspunkte lediglich nur genannt werden, die die Hausmusik in Deutschlands Wohnzimmer betreffen

Eierlegende Wollmilchsau - Friedrich Graf (Quelle: Wikipedia.de)

Eierlegende Wollmilchsau - Friedrich Graf (Quelle: Wikipedia.de)

Die eierlegende Wollmilchsau ist eine metaphorisch-idiomatische Bezeichnung für etwas, das so überspitzt nützlich und unrealisierbar sei, wie es ein Nutztier wäre, welches die Fähigkeiten einer Kuh (Milch geben), eines Schafs (Wolle produzieren), eines Huhns (Eier legen) und den Nutzen eines Schweins (Fleisch) in sich vereint.“Der Ausdruck kann umgangssprachlich sowohl anerkennend für einen Sachverhalt oder eine Sache verwendet werden, als auch ironisch. Insbesondere verbreitet ist der Vergleich behaupteter Fähigkeiten oder Eigenschaften (eines Gerätes/einer Vorrichtung, eines Umstandes etc.) mit der eierlegenden Wollmilchsau, um zu zeigen, dass die behaupteten Fähigkeiten vermutlich nicht oder nur rudimentär entwickelt sind oder eine nicht sinnvoll erscheinende Verknüpfung sehr unterschiedlicher Eigenschaften oder Funktionen vorliegt.“ (Quelle: Wikipedia, hier)

Die jugendliche Youtube-Benutzerin motherfuckingfairies (* Name nicht geändert) hat beispielsweise eine ganz eigene Vorstellung vom zuhause Musizieren. Die vermutlich derzeit durch Pubertät dominierte, junge Dame hat sich zwei nette Freundinnen nach Hause eingeladen und gibt nun vor laufender Webcam ein richtiges Konzert. Dargeboten wird das inzwischen etwas ältere Stück Barbie Girl hier nun in einer Screamo-Version. to scream: schreien…das Video kann man kaum bis zum Ende anhören.

Für den Haus- und Grundstücksverwalter ist dieses Video, diese Darbietung zu bewerten nicht so schwer. Da geht das Töchterchen, vermutlich ohne Wissen ihrer Eltern, eindeutig über Hausmusik machen weit hinaus. Gemeint ist nämlich mit Hausmusik nicht etwa das sinnlose Herumlärmen und ätzende Herumschreien in den eigenen vier Wänden. Gemeint ist damit auch nicht, dass jemand Musik nur dann mag, wenn sie laut ist. Gehörlose Taube können in Mehrfamilienhäusern beispielsweise das Betätigen der Spielekonsole WII nicht als derartiges bezeichnen, selbst wenn dafür auch Spiele zu bekommen sind, die mit Musik zu tun haben. Hausmusik ist in rechtlichen Bahnen als geordnetes Zusammenleben zu verstehen. Eine 16-jährige aus Berlin-Spandau, die am Sonntag Klavier übte, hat beim BundesverfassungsG (Aktenzeichen: 1 BvR 27117/08, Urteil hier) erstritten, dass das in Ordnung ist und ein Bußgeld dafür unzulässig ist. An einer entsprechenden Regelung im Berliner LärmschutzG fehle es. Im letzten Oktober wurde das Gesetz geändert und aufgenommen, dass Kinderlärm Teil der persönlichen Entfaltung und daher hinzunehmen ist. Dass steht allerdings nicht im Widerspruch: würde ein Erwachsener am Sonntag Klavier üben, gälte wohl nichts anderes, wie für die 16-jährige. Allerdings ist nach § 5 des Landes-Immissionsschutzgesetz Berlin (Infos hier) die Tonwiedergabe von Musikinstrumenten nur in einer Lautstärke zulässig, durch die niemand erheblich gestört wird. Es ist also Auslegungssache.

Schlagzeug spielen (Foto: Jaroslaw Ilski, 2008)

Schlagzeug spielen (Foto: Jaroslaw Ilski, 2008)

Für das Üben mit einer Trompete, einer Tuba, einem Saxophon oder mit Schlagzeug gilt, dass das Musizieren zuhause ohne besondere zusätzliche Vorkehrungen kaum möglich erscheint. Wer ruhig üben will (ein Widerspruch in sich), muss Schallschutzmaßnahmen ergreifen, ggf. Umbauten vornehmen. Es sei denn, es handelt sich um eine Maisonette-Wohnung, in der oben im Dachjuché kein Nachbar unmittelbar angrenzt und man übt oben. Gerade der Schlagzeuger wird jedoch mit seiner Fußmaschine wippenden Fußes mindestens laute Klackgeräusche in die darunterliegenden Geschosse übertragen. Körperschall lässt sich schwer wegdrücken. Fachlicher Rat von Profis ist gefragt.

gesichtspunkte.de kennt seit langem die Neuköllner Firma Soundblocker mit Sitz in der Sonnenallee, die funktionierende „in house“-Lösungen anbietet, Leitspruch: Üben Sie ruhig. Wer also ernsthaft zuhause üben will oder muss, sollte die Neuköllner bzw. ihren Geschäftsführer Dipl. Ing. Peter Kötter einmal persönlich kontakten. Das Thema ist vielfältig, vielschichtig und aus verschiedenen Ebenen zu betrachten:

  • Musizieren ist gut, macht Spaß und sollte jedem Menschen am Herzen liegen. Wer musiziert, kommt kaum auf die Idee, andere zu verprügeln.
  • Musizieren erfordert Toleranz, Rücksichtnahme und in gewisser Weise Selbstbeschränkung auf feste Übungszeiten, verabredete, bzw. erträgliche Lautstärken.
  • Bestimmte Musikinstrumente kann man in der Wohnung im Mehrfamilienhaus nicht ohne zusätzliche Maßnahmen üben, hier gehören auf jeden Fall die Blech- und Holzblasinstrumente, Schlagwerk und -zeug und allerhand elektrisch verstärkte Musikinstrumente. Dies mag im Einzelfall zwar realisierbar sein, erfordert aber häufig die Einschaltung von besonders sachverständigen, seriösen Firmen, die geeignete Maßnahmen wie Raum-in-Raum-Technik, Unterbrechung von Schallbrücken und Entkoppelung von Materialien (bspw. Podest schwimmend gelagert, mit Gummifüssen) ergreifen können. Der gewöhnliche Mensch ist mit dieser Spezialmaterie oft überfordert.

Das Angebot der Soundblocker aus Neukölln sollte man sich hinsichtlich der Referenzen ansehen und man wird feststellen, dass die Firma keine Eintagsfliege ist. Fragen kostet nichts, was es kostet, sich eine Lösung stricken zu lassen, wird einem schon beantwortet werden.

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Weiterführend

Beim Growling geht es ans Eingemachte, aber auf die Einübung kann man verzichten

Guter Fotograf: Jaroslaw Ilski, Berlin