This is Alice Schwarzer – dies sind alles Neger (Otto, ca. 1978) – heutzutage gelten andere Regeln

Rechtliches

Otto.Soundschnipsel.Alice.Schwarzer

Das Oberlandesgericht Köln hat in einem Urteil vom 19.01.2010 -Aktenzeichen 24 U 51/09- brandaktuell auf Schadenersatz gegen einen Hausverwalter entschieden. Die Verlagsgruppe Haufe berichtet hier aktuell über den Fall, Teilzitat:

 Lehnt ein Immobilienverwalter Mietinteressenten allein schon aufgrund ihrer Hautfarbe oder ausländischen Herkunft ab, kann er auf Schadenersatz und Schmerzensgeld haften.

Hintergrund Ein Paar schwarzafrikanischer Herkunft, das auf Wohnungssuche war, hat sich im Jahr 2006 auf eine Annonce eines Wohnungsverwalters gemeldet und einen Besichtigungstermin vereinbart. Den Besichtigungstermin sollte die Hausmeisterin des Objekts durchführen. Diese wies das Paar allerdings mit den Worten ab, die Wohnung werde nicht an „Neger… äh Schwarzafrikaner oder Türken“ vermietet. Daraufhin verlangte das Paar Schadenersatz und Schmerzensgeld.“

Der überaus interessante Fall wird ausführlicher unter obigem Link dargelegt. Indem wir den Artikel teilweise zitieren, möchten wir einen Linktipp aussprechen und empfehlen, die informative und gut gemachte Website der haufe-Verlagsgruppe zum dargestellten Fall zu besuchen.

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Hausmeister

Hausmeister - Erfüllungsgehilfe

Das Otto-Waalkes-Zitat aus Gründen der objektiven Information über die Titulierung dieses Beitrags oben als Audioschnipsel ebenfalls eingefügt: english for runaways – Englisch für Fortgeschrittene, ist schon etwas länger her, und dürfte der neueren Rechtsprechung zufolge inzwischen politisch unkorrekt sein. Das Urteil ist zwar teils zu kritisieren, folgt aber einer konsequenten Linie zu ächten, wenn Menschen andere Menschen aufgrund ihrer Hautfarbe verächtlich machen. Interessant wäre die Frage, ob die beleidigende Hauswartsfrau von dem Verwalter wirksam in Regress genommen werden könnte? – Weitere Informationen zum dargestellten Fall hätten wir sehr gern, weil wir uns kaum vorstellen können, dass zwar Eltern für ihre Kinder, Hausverwalter aber auch für solche Hauswartsleute haften können sollen müssen, die auf dem Treppenpodest dummes Zeugs reden. Hier fehlt der Nachweis einer Schlüssigkeitskette, wonach ein Hausverwalter Arbeitsanweisungen an den Mann die Frau bringt, wonach die Vermieterhilfstätigkeit des Hauswarts Schlüsselwarts auch mit generalisierenden Vorauswahl-Kriterien zu den Obliegenheiten eines Hauswarts gehören können. Das ist mehr als fragwürdig.

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Solange Hausmeister Krause sich in seinen eigenen vier Wänden über andere ausspricht, ist das bspw. für SAT1 noch in Ordnung und kann sogar ausgestrahlt werden. Für Deutschlands Hausmeister als Teil der beruflichen Öffentlichkeit aber wird klar: es geht zur political-correctness-Nachschulung. Ob Fortbildungsbeihilfen dafür zur Verfügung gestellt werden, war bei Redaktionsschluss noch nicht abschließend bekannt.