Reichsbedenkenträger: Das Gebot von Demut, über drohende Majorisierungen nachzudenken

Nulltoleranz bei Bedarf - keine Kompromisse

Nulltoleranz bei Bedarf - keine Kompromisse

Die Verwaltervertrags-Verhandlungen für eine Wohnanlage in Berlin-Prenzlauer Berg sind nun im Werden. Es geht darum, in der 2003 gegründeten WEG nun den ersten Verwalterwechsel einzuleiten, seit dem der Bauträger das Haus in einen bewohnbaren, guten Zustand brachte. Die Pakete sind so geschnürt, dass es einen Mehrheitseigentümer mit 750/1.000stel Miteigentumsanteilen gibt und ein paar weitere, die die restlichen 250/1.000stel besitzen. Nach all den Jahren Erstverwaltung haben sich auch Befindlichkeiten herauskristallisiert. Eine häufig anzutreffende in ähnlichen Konstellationen ist die Gefahr der Stimmrechtsmajorisierung (über drohende Majorisierung bei der Abberufung eines Hausverwalters beispielhaft hier).

Darüber -über die groe Macht von Mehrheitseigentümern- haben die Wohnungseigentümer gemeinsam nachgedacht. Konstruktiv. Und eine ganz brauchbare, konstruktive Klausel nachbeurkundet, die nun zum Gegenstand der Teilungserklärung erhoben wurde. Sie heißt wörtlich:

Zitat Beschlüsse der WEG-Versammlung mit finanziellen Auswirkungen, wie z. Bsp. über Verwaltervergütung, Reparaturen, Instandsetzungen u.ä. bedürfen der Zustimmung von mindestens 750/1.000 Miteigentumsanteilen. Die vorgenannte Bestimmung kann nur mit Zustimmung aller Wohnungseigentümer geändert werden.“

Pardautz. Der (neue) Verwalter stellt sich gerade die Frage, wie das gelebt werden kann? Der Sinn der Klausel ist eindeutig, es ist nichts zu rütteln. Eine maßgebliche Miteigentümerin kommentiert die Klausel so: „Diese Einschränkung wurde ausdrücklich so gewollt. Ich denke, in ihr liegt auch viel positives Potential.“

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Die Chemie muss stimmen!

Die Chemie muss stimmen!

Womit sie aus einem spirituellen Blickwinkel unbedingt Recht hat. Gar kein Zweifel. Der (neue) Verwalter daher als ‚Reichsbedenkenträger‚ (in Berlin übliche Bezeichnung eines Menschen, der die Dinge in Zweifel zieht, anstatt sie positivistisch anzugehen). Er gibt eine Gewinnwarnung heraus, angesichts der Umsetzbarkeit von Verwalterverträgen, die nicht nur lediglich Nebenbeiwerk sind, sondern die auf die tatsächlichen Regelungen der Teilungserklärung abheben.

Die filo-so-fische Frage lautet: Ja, hat denn nicht eine jede Maßnahme ordnungsmäßigen Verwalterhandelns irgendwie auch finanzielle Auswirkungen? Vorliegend sind Beispiele aufgeführt, also findet eine von vornherein verständliche Abgrenzung zu weiteren Beispielen nicht statt. Klar liegt ein Potenzial allumfassender Bewohnerzufriedenheit mit stets einigen Eigentümerbeschlüssen grosser Sympathie vor. Es ist was von Demut derjenigen zu spüren, die sich auf gar keinen Fall mit den (kleineren) Einzeleigentümern anlegen wollen. Alles soll harmonisch festgelegt und einvernehmlich verstanden werden. Wir legen unsere Macht bewusst nieder (Stimmrecht) und proben den Kompromiss. Über den Kompromiss haben wir selbst schon viel geschrieben.

Es ist, wie es ist, und es ist nicht mehr zu ändern. Die Klausel ist in der Welt. Ob sie erfolgreich ist, muss abgewartet werden. Die künftige Verwalteramts-Ausübung muss mit dieser Klausel leben, sich an sie halten und ‚in einem forschenden Sinne ertasten, wie die Klausel praktisch gelebt werden kann.‘ Immer im Hinterkopf behalten, dass sich Wohnungseigentümer auf solche Klauseln berufen können, gleich wie viel Sachverstand zu verschiedenen Themenschwerpunkten laufender Verwaltung sie haben werden? Mag sein, eine derartige Klausel führt zu einem Erfordernis, ständig Wohnungseigentümerversammlungen abhalten zu müssen. Mag sein, solche Klausel lebt sich im Alltag schließlich vollkommen unproblematisch, weil die Eigentümergemeinschaft in sehr guten Kommunikationsstrategien aufläuft. Alle Wohnungseigentümer geben freiwillig ihre Emailadressen her, sie werden in eine geschlossene Emailgroup reingetan, jeder erfährt so ziemlich alles, was tagtäglich abgeht. Nur manchmal, immer an solchen drohenden Streitpunkten, da meldet sich dann irgendein Eigentümer selbst mit einer Antwort zu Wort und sagt laut und deutlich: So nicht, liebe Verwalterin, aus diesen, jenen und welchen Gründen. Alle lesen mit. Der Eigentümer zieht schließlich seinen Einwand zurück, es ist wieder Einigkeit hergestellt. Oder er erhält seinen Einwand erst recht aufrecht.

Dann ist da Konfliktpotenzial und die Verwalterin muss um eine Auflösung im Beschlusswege nachsuchen. Unterlässt sie das mehr, als es nach den Umständen des Einzelfalls geboten ist, begibt sie sich in den Stallgeruch großer Angreifbarkeit. Vorbei die autokratischen Zeiten einer gutsherrenartigen Alleinmachtstellung der Verwalterin. Die WEG lebt echte Demokratie. Richtig: es ist jede Menge großes Potenzial drin, das man Hoffnung nennen kann. Nicht auszuschließen aber, dass auch Streit-Potenzial drin steckt.

gesichtspunkte.de wird zu einem späteren Zeitpunkt über die tatsächliche Realität dieses überraschenden Gesichtspunktes echter, ständiger Mehrheiten berichten. Ob es sich bewährt hat? Bis dahin: abwarten und Tee trinken.

Ein Gedanke zu „Reichsbedenkenträger: Das Gebot von Demut, über drohende Majorisierungen nachzudenken

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