Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer

Fahrradständer, abgelaufenes Modell

In einer WEG in Berlin-Schöneberg wurde ein Fahrradständer neu angeschafft. Der sieht nicht so aus, wie das hier auf dem Foto gezeigte Modell. Er steht jetzt neu montiert in einem mit Glasdach überdachten Lichthof, dort können besonders hochwertige Fahrräder super untergestellt werden. In der Email an die Mitleser einer geschlossenen Newsgroup dieser Wohnanlage schreibt die Verwalterin jetzt folgendes:

Zitat Der neu angeschaffte Fahrradständer (Lichthof – dort acht Abstellmöglichkeiten, trocken,
abschließbar) ist nun verabredungsgemäß montiert. Es stellt sich jetzt die Frage, wie damit
künftig umgehen? Mit dem Beirat ist diskutiert worden. Diskutiert wurde bereits auch in der Versammlung, diese acht Stück für einen monatlichen Mietzins von 5,- EUR je Platz zu vermieten
.

Wir bitten dieses Forum von Wohnungseigentümern hierzu um gezieltes Feedback,  bzw. Äußerung von Meinungen, ob dies weiterhin Konsens ist?

Gibt es bereits einzelne Interessenten, die eine derartige Anmietung (zugunsten der Insta-Rücklage der WEG !!!) für sich in Erwägung ziehen? Derartige
Anmietungsinteressen sollten aber nur mir persönl. mitgeteilt werden, da es die anderen Mitleser dieses Forums wahrscheinl. weniger interessiert.“ (Quelle: Email einer WEG-Verwalterin an geschlossene Newsgroup)

***

Problem:  Es handelt sich um eine verwalterische Maßnahme zur Vermietung von Gemeinschaftseigentum in entgeltlicher Weise. Ein vorgeschalteter Beschluss, der die Verwalterin dazu ermächtigt, ist noch nicht in der Welt. Dazu kam es bislang noch nicht. Das ist ein förmliches Problem der Verwalterin (Geschäftsführung ohne Auftrag?). Im Ergebnis ist dies also ein Meinungsbildungsprozess, und was dazu entschieden wird zu tun, wird erst angestoßen, wenn ein Kunden-Feedback da ist. Man fragt mal in die Mitte der Eigentümergemeinschaft hinein. Wartet nicht -lediglich abwehrend- auf nicht vorhandene Beschlüsse.  Kann man so machen, oder?

2 Gedanken zu „Gemeinschaftliche Einnahmen sind für die Instandhaltungsrücklage gut! Beispiel: Fahrradständer

  1. Pingback: Guten Morgen, Deutschland – Niederst-Temperaturen, Grauzonen und (m)eine Eisprinzessin | gesichtspunkte.de – Hier bloggt der Verwalter…

  2. Pingback: 706/2010: Bundesgerichtshof kippt Verwalterpraxis hinsichtlich der Instandhaltungsrücklage (WEG)

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