3035/15: Recht: Nießbrauch, Baulast, Verdinglichung

Rechtliches

Menschen wollen Balkone an ihre Gartenhaus-Südseite anbringen. Schon lange. Bisher hat es nicht geklappt. Die Gründe sind „das Leben“. Sie sind sich alle nicht einig. Einige lehnen es auch ab. Ein Konsens ist noch nicht gefunden.

Ein Paar ist inzwischen ausgezogen, woanders hin. Die Parameter des Lebens haben sich geändert. Nur weg. Die Balkone sind auch unwichtiger geworden. Allein durch Zeitablauf. Ob noch welche angebaut werden, steht nicht mal bei der Bauaufsicht, sondern in den Sternen.


Nero Brandenburg – Dingeling (My Ding-A-Ling Cover in German)

Die Nachbarin muss nicht so viel abstimmen. Sie wohnt in München. Ihr gehört das ganze Nachbarhaus. Sie ist Herr im Haus, nur ist sie eine Frau von bestimmt fünfundsiebzig Jahren. Allerdings topfit. Sie reist herum, baut Teehäuschen im Garten des Schöneberger Mehrfamilienhauses, die Strafgefangene zuvor hergestellt haben in Zinkblech und hat auch sonst ein ganz geschicktes Händchen. Sie wohnt in München, verbringt aber viel Zeit bei ihren Mietern im Berliner Miezkiez (Mietshauskiez, Kofferwort).

Miez miez.

Sie hat bereits einen Bauantrag bei der Bauverwaltung gestellt. Der wurde genehmigt. Dafür brauchte sie die Zustimmung des Grundstücksnachbarn. Warum nicht?

Im Gegenzug hat sie Balkonen auf dem Nachbargrundstück, bei der WEG, zugestimmt. Warum nicht?

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Das Baurecht ist kompliziert.

Das Antragsverfahren erst recht.

Jetzt geht es um Nießbrauch, Baulast und Gestattung für jeden Fall einer Abänderung von persönlichen Verhältnissen, es geht um Verdinglichung. Das Wort nehmen Notare gern in den Mund, wenn sie sachenrechtlich Wichtiges erzählen. Das Nachforschen, bspw. über das Internet gibt allerdings auch nichts Schlaues zurück. Denn Verdinglichung, so heißt es schnell, das hat was mit Entfremdung zu tun und mit Karl Murx, dem Vorzeigekommunisten der ersten Stunde.

Gemeint ist aber die sachenrechtliche Absicherung von Rechten, losgelöst von der Frage, wem die Sache gehört. Eigentlich ganz einfach.

Ob es dazu kommt, steht derzeit noch nicht einmal im Grundbuch, wo es hingehört. Sondern ebenfalls in den Sternen. Womit wir wieder im Wolkenkuckucksheim der Fantasien sind.

Abzuwarten bleibt, ob Nießbrauch oder Nieswurz, dingliches Recht oder Ding-a-ling-a-ling wahrscheinlicher ist. König Nero von Brandenburg, früherer Radiomoderator, hat´s ja schon besungen. Und Ärger dafür eingeheimst. Wir erinnern uns gern.

Wir alle haben ein…..

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