1996/14: Kontoabstimmung: Marodierende Krimtartaren, Nebel des Grauens, von Herden, Hürden, Horden und Kleinkriminellen

Kontoabstimmung_klein

In einer Friedenauer Seitenstraße wohnt eine Frau, die Schwierigkeiten mit ihren Wohngeldzahlungen hat. Das eröffnet der Hausverwaltung Tür & Tor und macht rechtsanwaltliche Bearbeitung erforderlich. Forderungsmanagement.

Es geht um das Beitreiben der offenen Wohngelder. Inzwischen sind fünf (!) Verfahrensakten entstanden. Fein säuberlich war die Sache angedacht.

Was ist eigentlich das Problem, wenn man solche „Kunden“ hat? – Die Forderungen wachsen kontinuierlich an und die Verwaltung hätte gern Kontrolle darüber, in welcher Höhe (genau) „aus genau welchem Grund“ Forderungen bereits „ausgelagert“ wurden zu einem könnerischen Rechtsanwalt. Sagen wir: „Die Kundin hat 5.300,- EUR Schulden bei der WEG und welcher Betrag davon wurde wann bereits geltend gemacht mit rechtsanwaltlicher Forderungseinziehung? – So in etwa lautet die Grundfrage dieses Artikels. Antwort darauf nicht.

Siegessäule - Goldelse

Wer den Überblick sucht, ist nur zu faul zu vermuten. #Lebenserkenntnisse meinerseits

Die Grundeinstellung bricht sich Bahn in organisatorischen Erwägungen. Eine davon lautet Buchhaltung. Auch Laien wissen, Buchhaltung muss stimmen. Auf den Cent genau. Wer Buchhaltung beherrscht, hat Recht. Oder zumindest den Überblick.

Kann jemand alles drei nicht, Buchhaltung, Recht und Überblick, wird´s schon schwierig.

Das Problem: Die Forderungen verändern sich jeden Tag. Es gibt auch gesetzliche Erwägungen, wenn der Schuldner zahlt, wie zu verrechnen ist. Die Antwort: Es gibt Forderungskonten.

Die Hausverwaltung hat welche und spielt Mandant. Mandant zahlt (zu viel) Geld für Rechtsanwalt und der „soll tun“, gefälligst. Sie bucht Forderungen dieser Art in genauen Teilbeträgen auf spezielle Forderungskonten. Sie sagen uns: In exakt dieser Höhe haben wir die Sache dem Anwalt die Forderungen zwecks Titulierung übertragen. Das war Kunst, das konnte schon mal weg. Zum Anwalt.

Dann bekommt der Anwalt Geld (Honorar), dass er sich kümmert. Dies Geld stellt eine Art „verauslagte Kosten“ dar, mit der Folge, dass die Zahlung vorläufig geleistet wird und  richtig erfasst werden muss. Also auf das richtige Forderungskonto. Nicht auf irgendeins. Später wird der Schuldner Zahlung auf eine „kumulierte Gesamtforderung“ leisten und die Salden ausgleichen. Jedes dieser Konten hungert nach Auflösung. Wenn du wirklich Glück hast, schreibt der Anwalt einen Brief an den Schuldner und der zahlt die brieflich geltend gemachte Forderung mit Überweisung des Gesamtbetrages. Noch mehr Glück? Der Anwalt weiß sogar, wie hoch genau die Forderung tatsächlich ist und das Anwaltsschreiben stimmt sogar mit deiner Forderungsbuchhaltung überein. Ach Quatsch, das ist nun wirklich zu viel verlangt. Es ist der Rest, vor dem mir bangt.

Präzision & Konfusion - The Fog, Nebel des Grauens

Herr Rechtsanwalt führt Forderungskonten „wie nüscht anderes“, derartige Aufstellungen gehen bei Anwalts Kanzlei wie „geschnitten Brot“. Sie sind beruflich gestrickt und berücksichtigen im Rechtsanwaltsprogramm weitgehende Gesichtspunkte, Punkt DE. Wie z.B. die Frage der Zinsenberechnung auf aufgelaufene, fällig gewesene Hauptforderungen. Mit korrektem „Zinsfuß“, Fälligkeitsdatum und Erbsenzählung für Kleinstbeträge, plus minus Halleluja.

Mit der Zeit kommen ganz erkleckliche Gesamt-Beträge zusammen, die sich aufaddieren aus einer Vielzahl von verschiedenen Forderungsgesichtspunkten, diese umfassen wesentlich mehr als vergleichsweise zu geringe Zinsen, auszugsweise diese:

– eine Hauptforderung, bestehend aus Wohngeld für konkrete Monate und Jahre, wobei Hausverwaltungen zum Jahresende einen Buchhaltungsschnitt machen müssen aus Gründen der richtigen Jahresabrechnung,

– Nebenkosten wie Rechtsanwaltsgebühren, Gerichtskosten, Sachverständigenkosten, Zinsen und sonstigen Forderungen,

– zu zahlenden Sonderhonoraren für die Hausverwaltung, die Forderungen honorarpflichtig mit Zusatzkosten beitreibt.

Dieses alles ist forderungsmäßig zu bearbeiten und „auf Null“ zu bringen durch Zahlung oder durch Ausbuchung, wenn die Zahlung nicht durchgesetzt werden kann.

Wie eine Herde Krimtartaren (Überschrift) stellen sich vielerlei Gesichtspunkte solchen Forderungsmanagements als „marodierende Horden“ bzw. Hürden dar. Es sind die Klein-, Kleinst-, kriminelle und Großbeträge von Forderungsbeträgen, die sich kumulieren zu etwas grässlichem, modrig riechenden Fäulnisgeruch, Verwesung, Schlamm und Sumpf.

Als Gesamtforderungen stehen sie wie Boliden in ihrer Zeit. Wird gezahlt, erledigen sie sich wie dunkle Schemen aus dem Nichts. Wie in „The Fog“, im Nebel des Grauens, stehen die Forderungen da und erwarten ihre endgültige Erlösung, um nach dem Verstreichen der Geisterstunde einfach weg zu sein. Die Geisterstunde gipfelt in ihrem Klimax, den man Zahlung nennt. Alle fruchtlosen Geisterstunden nennt man auch mal Wertberichtigung. Außer Spesen nüscht gewesen. Sternstunden der Göttin Debitoria, bei den Italienern: Ripianificazione debitoria – Umschuldung von finanzieller auf moralische Verantwortung, Schuld und Sülze.

In unermesslichem Schöpfungsgeist haben wir zwei Göttergattinnen als Götterspeise unsererseits in Erwägung gezogen. Beide sind äußerst schön anzusehen, italienisch statt griechisch, voll Unschuld und Sülze und Kontradiktorinnen des internationalen Finanzgeflechts: Wir nennen sie Debitoria und Kreditoria, sie sind die zur Vermählung zur Verfügung stehenden hübschen Töchter von Creditus, dem Übervater der Hochfinanz.

Kontradiktorisch ist zuweilen auch die Buchführung des verfahrensführenden Rechtsanwalts. Auf immer wieder frappante Art und Weise bewahrheitet sich immer wieder das Vorurteil: „Juristen haben von Zahlen keine Ahnung.“ Jedenfalls so ähnlich. Oder auch ganz anders.

Das Problem ist die richtige Zuordnung von Geschäftsvorfällen. Der Rechtsanwalt wird so zum Forderungsmanager, zum spiritus rector. Er leitet den Verwalter als Mandanten an, die weitere Entwicklung der Forderungen bis zu ihrer Auflösung gebührend bzw. Gebühren auslösend zu begleiten.

Und dann die große Rechtsanwaltskanzlei und die „x Akten“. Im vorliegenden Fall sind es fünf Verfahrensakten. Das heitere „Wir raten einen Geschäftsvorfall“ kommt jetzt zum tragen, Mandant bekommt Schreiben und Nachricht. „Zu obigem Geschäftszeichen“ (sein Aktenzeichen/mein Aktenzeichen) möchte er mir mitteilen, dass „Bli bla blub“. Undsoweiter.

Zahlung hat er weitergeleitet.

Das Problem. Alles ist summa summarum richtig. Aber die RENO-Gehilfin nimmt auch schon mal die falsche Vorlage und pflegt das falsche Aktenzeichen ein. Und dann bekommt die Sache einen komplett anderen Sinn. Dann zahlt jemand auf eine Forderung, die in den Himmel wächst bzw. aus ihm herausplumpst, weil die Forderung in dieser Höhe gar nicht existiert. Im Rahmen der einen Akte ist die Zwangsversteigerung beantragt worden und „aus diesem Rechtsgrund“ sind Sachverständigenkosten in dieser Akte „tituliert“ und bevorrechtigte Forderungen. Ihre Erstattung kann ohne gesonderten Gerichtszug verlangt werden. Der Rechtsanwalt aber teilt mit, dass der Sachverständigenvorschuss anstatt zur Akte Nr. 01 zur Akte Nr. 04 auszuzahlen ist. Später meldet die Rechtsanwaltskanzlei in der Akte Nr. 05 „zur obigen Sache“ eine Zahlung der Justizkasse zur Rückzahlung nicht verbrauchter Sachverständigenkosten.

In Akte 01 (Konto) wurden die Kosten nicht ausgezahlt, sondern in Akte 04 (anderes Konto). Die Rückzahlung derselben Forderung zu Gunsten der Akte Nr. 05 (anderes Konto) macht nun spätestens hier auch jedem Laien verständlich: Das ist eine Horde marodierender Krimtartaren, diese kleinen Forderungsbiester, ein Nebel des Grauens und nebenbei gesagt „Kraut & Rüben“.

Lustige Krimtartaren

Damit befasst sich der Verwalter einen ganzen Abend lang, um endlich zu verstehen: Geschlampt hast du nicht, aber was jetzt hier als Gesamtgemengelage eingetreten ist, das wünscht du selbst der Schuldnerin nicht. Es besteht jetzt, nach all der intensiven Bearbeitung, ein fehlende Vermutung von Richtigkeit.

Wer hat hier die Ar….karte gezogen?

Im momentum (latein) hat der Herr Rechtsanwalt ein paar Fragen vorliegen, die er wahrscheinlich für verrückt hält, die sind überschrieben mit

Forderungsabstimmung Sache Müller-Lüdenscheid (* Name geändert)
auf den 31.12.12 und den 31.12.13
Alle Verfahrensakten, ein Überblick

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