1934/14: Positionen: Vom Kölner Landgerichts-GAU aller Zeiten (14 O 427/13), Rechtsprechungstendenzen & Warteschleifen

Rechtliches

Alle sagten, das geht nicht. Und dann kam einer, der hat´s einfach gemacht. #Credo – Und zu folgendem, berühmt gewordenen Disclaimer, u.a.: „Mit dem Urteil vom 12. Mai 1998 hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass man durch die Anbringung eines Links die Inhalte der gelinkten Seiten ggf. mit zu verantworten hat. Dies kann nur dadurch verhindert werden, dass man sich ausdrücklich von diesem Inhalt distanziert. Für alle Links auf dieser Homepage gilt: Ich distanziere mich hiermit ausdrücklich von allen Inhalten aller verlinkten Seitenadressen auf meiner Homepage und mache mir diese Inhalte nicht zu eigen.“

Zu Landgericht Köln, Aktenzeichen: 14 O 427/13, im „Berliner Speckgürtel“

Der größte, anzunehmende Unsinn „GAU“ der ersten Jahre im deutschen Internetz war jene Landgerichtsentscheidung 1998 aus Hamburg. Sie zeigte einen falschen, absurden Weg, es sei richtig und geboten, sich vom Inhalt fremder Websites zu distanzieren.  Wozu? In der Folge dieser Entscheidung distanzierte sich Gott von der Welt und der Mob vom Inhalt derselben. Ein hanebüchener Unsinn, etwas nicht existentes Digitales erst aufzugreifen, es mittels Hyperlinks (Lesehilfen) zu verlinken, um so sodann zu ….. Lieber vorsichtig: Ich distanziere mich von vorigen Sätzen.

Eine weitere, richtungsweisende Sachentscheidung hat jetzt das Landgericht Köln (Zum Urteil selbst hier….) gefällt. Wie zu lesen ist, reiche es nicht (mehr) aus, das Copyright eines Fotos zu achten und hinreichend zu würdigen, indem in „den Kontext der Einbettung“ des Fotos mit einer  schriftlichen Copyright-Erklärung aufgenommen wird. Vielmehr sei es technisch möglich und komme vor, dass Menschen Fotos „extraordinär“ ansurfen und (bspw. „rechte Maustaste, speichern unter“) abspeichern: In diesem Fall aber trage dieses Foto keinen Copyright-Vermerk (mehr), denn es steht nun nackig da, bar jeder Vernunft sozusagen. Wie hundsgefährlich. Berliner verstehen das „Bar jeder Vernunft“.

Mit großem Erstaunen und Unverständnis haben wir vom Urteil des LG Kölns erfahren, welches über die fehlende Urheberbenennung beim Direktaufruf einer Bild-URL von Bildern geurteilt hat, welche über die Plattform pixelio erworben wurden. Aus unserer Sicht ist das Urteil aus mehreren Gründen unrichtig. (sagt pixelio.de, Link unten, in einer Stellungnahme dazu)

Man muss es leider so sagen:

Richter sind auch nur Menschen und bestimmt befinden sich auch einige Idioten unter ihnen. Eine ganze Reihe von Beschlüssen und Urteilen sind auf erstaunliche Weise immer wieder auf uninformierter Basis, betreffen technische bzw. rechtliche Anforderungen, die sich in der Praxis überhaupt nicht erfüllen lassen und überhaupt: Wozu auch? Dies zu schreiben in einem Rechtsstaat mag natürlich gefährlich sein, denn irgendwann wird immer abgerechnet. Oft erst viel später.

Binsenwissen: Richter sind sometimes auch nur Idioten. So wie ganz gewöhnliche andere Menschen. Kluge Richter erkennt man immer erst hinterher. Wenn schon alles gelaufen ist. Ansonsten sagen sie gern, auf bestimmte Kernfragen eines Sachverhalts käme es gerade nicht an, diese könnten dahin stehen …., vor allem, wenn es Arbeit macht, sich mit gerade diesen auseinander zu setzen.

Das Urteil macht hier gerade Schlagzeilen und sogar pixelio.de hat angekündigt, den weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits „aus eigenem Interesse“ aktiv begleiten zu möchten. Richtig so. Der Richterspruch trifft den Nerv der Website-Programmierer und ihrer Benutzer, nicht zuletzt betrifft ein derartiger Richterspruch auch Blogger, also ehrenamtliche Schreiberlinge „von Herzens wegen“.

Die vielleicht unwitzigste Pointe der ganzen Geschichte ist die Ausgabe von Nutzungsrechten durch den Rechteinhaber, den Fotografen, selbst: Gestattet dieser die Verwendung eines Fotos, nicht aber dessen Bearbeitung, z.b. durch die Aufbringung eines Coypright-Vermerks, so kann der Nutzungsinteressierte das Foto gar nicht mehr nutzen, weil in Köln gerade vorgezogener Gerichtskarneval war. Selbiger findet dieses Jahr übrigens erst am 27.02. und bis zum 04.03. statt, wie mir heute ein „Kölner Jeck“ (ein Kunde, in Berlin wohnhaft) versicherte….

Nein, Richter beurteilen ihnen vollkommen fremde Lebenssachverhalte oft „mit der Axt im Walde“ und man fragt sich, ob es rechtens ist, dass Richter in solche Lebenssachverhalte auf so zerstörerische, ja rabulistische Art und Weise eingreifen dürfen? – Nein, die Welt ist klein, sie ist klein und wird immer kleiner! Aber wo steht mein alter Cassettenrecorder?

Rainald Grebe & die KdV – Cassettenrecorder

Die Welt ist klein, so klein
Und sie wird immer kleiner
Die Welt ist klein, so klein
Und sie wird immer kleiner
Ich fass mir manchmal an den Kopf
Ist es denn noch meiner?

Da steht mein alter Cassettenrecorder
Ich schalt ihn ein, ich schalt ihn ein
Sometimes I feel so overfordert
Und ich weiß, ich bin da nicht allein

(Rainald Grebe – Cassettenrecorder aus der CD „Zurück aufs Land“)

Warteschleifen

Mit mir nicht!

Auf ganz ähnliche Weise greifen übrigens all diejenigen Lieferanten, Versorger und Vertragsunternehmen des Zivilrechts in Dein Leben ein, mit denen du auf freiwilliger oder gewillkürt freiwilliger Art und Weise Verträge abgeschlossen hast. Hierbei handelt es sich um die Telekom, um ein Beispiel zu nennen. Oder um Kabeldeutschland, die Deutsche Bank, Sparkasse oder Commerzbank oder sogar die Berliner Wasserbetriebe. All diese Moloche und Unternehmensungeheuer (manche davon heißen auch Vattenfall) treiben ähnliche, unverabredete Spielchen „im nachhinein“ mit uns. Sie nennen uns ihre liebsten Kunden, aber sie behandeln uns nicht so. Auch die HAUFE-Verlagsgruppe, ihr Produkt „Lexware“ und ähnliche Randschattengewächse: Ja, sie haben schon eine wesentliche Entscheidung verloren: „Ihre voraussichtliche Wartezeit beträgt mehr als 10 Minuten.“ – Dazu sagen wir jetzt alle „NEIN“. Ich lebe.

Sie nennen uns „ihre Kunden“, aber sie lassen uns hängen. In Warteschleifen.

Bei Chris Kurbjuhn fand ich ein schönes Zitat: „Im Grunde ist es egal, ob ein Mensch über einen gelungenen Text glücklich ist oder über ein Wurstweckle.“ – Diesem füge ich aus eigenem Antrieb hinzu: Es ist im Grunde allerdings nicht egal, worüber sich ein Mensch zu Tode ärgert. So ist er nunmal, der Mensch: er merkt sich das ganz genau. Die Rache ist dann die Abstimmung mit den Füßen. (Zum Zitat oben, Link unten, Lesetipp zum eBook)

Pünktlich zum 1. Februar ist die SEPA-Umstellung „voraussehbar“ gewesen, seit langem. Es handelt sich hier um ein gesamteuropäische Petitesse ungeahnt nichtigen Ausmaßes. Deswegen schwellen jetzt gerade die Wartezeiten bei den Hotlines der Banken an. Beispiel Commerzbank Frankfurt: Seit Jahresbeginn ist überhaupt kein Durchkommen mehr. Wer Hilfe benötigt, hängt bis zu einer Zeitstunde in derselben Warteschleife, hört bescheuerte Wartemusik und wird auf diese Art und Weise „ans Telefon gefesselt“ wie ein Sterbenskranker, der arbeitsunfähig ist und ins Bett gehört.

Das hat System.

Natürlich trifft in der Commerzbank Deutschland niemand Entscheidungen und sagt: „Das ist jetzt so eine überschaubare Sache, da setzen wir befristet 100 Leute mehr ran“, dann geht das schon. Nein, das vorhandene Personal muss das ausbaden. Und die Kunden, in erster Linie die Kunden.

Dabei ist das sonnenklar.

Diese Art von Kundenbetreuung macht da Platz für Bearbeitung, wo keiner ist. Im eigenen Unternehmen erfolgt eine vorher so nicht abgesprochene Gesamtstreckung. Von wegen Reaktionszeit. Lachhaft. Es geht darum, die Gewinnmarge nicht zu belasten mit der Gesamtsituation.

Man kann das auch Verlagerung nennen. Der Gewinn bleibt partout im Hause. Die Aufgaben bleiben wie die Anzahl der Mitarbeiter gleich groß und wer nicht bedient wird, hat eben zu spät angerufen. Derjenige, der nun gezwungen ist, fremden Sachverstand anzurufen (Beispiel: Elektronic Banking, Zahlungsverkehrssysteme ab Januar 2014), um die ganz gewöhnlichen, langweiligen Routinearbeiten eines jeden Gewerbetreibenden auch weiterhin gewissenhaft zu bearbeiten, wird aus dem Geschäftsverkehr im übrigen abgezogen und „freigestellt“.

Freigestellt von jeder Verantwortung für sein übriges Arbeitsgebiet, versucht nun der Mitarbeiter der Hausverwaltung die Problemlösungen herbei zu programmieren und wartet, wartet und wartet. Besonders perfide: Man muss in der Leitung bleiben. Es gibt keine Möglichkeit mehr, einen Rückruf zu erbitten. Es gibt keine Möglichkeit, mit einem Menschen anzubändeln und persönliche Betroffenheit bei ihm herzustellen. Ganze Zahlungsverkehrssysteme brechen zusammen. „Ihr Warteschleifenplatz ist Position 5“ säuselt eine Drecksmama digital verquast in die Warteschleifenmusikbrühe.

Am Ende bringt sich irgendwo in Deutschland ein Mensch um.

Oder beendet ein paar Geschäftsbeziehungen.

Bekannt ist, dass der Gesetzgeber immer erst zeitverzögerlich Dinge erkennt: Erkannt wurde, dass die Wartezeit in einer Warteschleife eines Unternehmens kostenlos zu sein hat. Aber erstens ist bereits dies falsch. Denn es ist mit erheblichen, viel zu hohen Kosten verbunden, in einer Warteschleife überhaupt warten zu müssen. Verboten werden muss daher das „Warten in Warteschleifen“ und sei es durch „zivilen Ungehorsam“ der werten Kundschaft, durch eine Abstimmung zu Fuß.

Ja, richtig gehört. Wir müssen immer stärker darauf schauen, was wir im Falle eines Falles noch zu erwarten haben. Wer ein Auto kauft, muss hinterfragen, ob bei Gewährleistung und in Fällen von Reparaturen auch wirklich alles funktioniert? Wer erreichbar ist und innerhalb welcher Zeit reagiert wird? Wer Software oder Hardware kauft, ebenso.

Die Antwort ist: Gewöhnt Euch die Grossisten, die Global Player, ab und bezahlt für gute Dienstleistung einen passenden, etwas höheren Preis, besser aber denjenigen gar kein Geld, die einen versuchen klammheimlich zu berauben. Wählt ganz gezielt diejenigen ab, die euch so behandeln. Sie sind es nicht wert.

Weblotse

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