1897/13: Positionen: Das homoerotische Studio

Einladung zur Eigentümerversammlung

Einladung zur Eigentümerversammlung

Eigentümerversammlung in Berlin-Schöneberg: Und die Frage, was ein Wohnungseigentümer unter einem „Laden“ zu verstehen hat, bzw. wie man einen Laden zu nutzen berechtigt ist als Eigentümer im Verbund mit den übrigen, dort wohnenden Miteigentümern. Oder gegen „den Rest der Welt“. Ein paar Plädoyerversuche für oder gegen Milchglas.

Für alles gibt es eine Erklärung.

Auch für dies? Das ebenerdige Gewerbe an der Hauptstr. in Berlin-Schöneberg ist ein Laden mit Schaufenster. Vor eineinhalb Jahren wurde das Gewerbe zwangsversteigert. Dann stand es eine Weile leer. Der neue Eigentümer ist ein Arzt. Er hat die Einheit als Kapitalanlage gekauft und entwickelt, einen neuen Mieter gefunden. Von außen sieht das Gewerbe jetzt gut aus. Es wurden neue Schaufenster eingebaut. Bzw. das Gegenteil von Schaufenstern. Also Fenster, durch die man nicht (mehr) schauen kann soll.

http://www.youtube.com/watch?v=y7WeP-Aa5EI
Emerson, Lake & Palmer – Pictures At An Exibition

‚Pictures at an Exhibition‘ ist ein Album der britischen Progressive Rock Band Emerson, Lake & Palmer, aus dem Jahre 1971, ein Live Album, nochmals neu erschienen 2001 ‚remastered edition‘ (Komponist der klassischen Vorlage ist Modest Mussorgsky´s Stück ‚Bilder einer Ausstellung‘. Das originale Livealbum von ELP wurde in der Newcastle City Hall aufgenommen.

Jetzt auf der Eigentümerversammlung spricht Frau Leiserfluß (* Name geändert) dies Gewerbe nochmals an. Der Punkt steht nicht auf der Tagesordnung. Man muss auch mal Klartext sprechen. Sie sagt, sie hätte gehört…..  – was sie gehört habe, in dem Gewerbe sei jetzt so eine Art von „homoerotischem Filmstudio“. Bitte was?

Sie hätten doch immer auf Nachfrage gesagt, es ist eine Galerie geworden. Eine Galerie, das ist so was mit „Bilder ausstellen“, Bilder einer Ausstellung – Pictures At An Exibition. Wobei jetzt aber der Kopf „Uhu“ macht, welche Bilder würden denn da jetzt ausgestellt? Wenn überhaupt welche ausgestellt würden, dann doch bitte nicht….uhhhh.

Die Schaufensterscheiben vorn sind jetzt aus Milchglas. Man kann nicht hineinsehen. Das Milchglas verhindert das. Ausgerechnet Milchglas.

Es entspinnt sich die Frage, ob man gegen diese Art Gewerbebetrieb in diesem Erdgeschossladen etwas unternehmen könne? Einige machen Anmerkungen, alle sind unterschiedlicher Meinung.

Herr Hintermann (*), Vorderhauseigentümer, hat eine ganz bestechende Idee, die sogleich das „große Kopfkino“ im Kopf des Verwalters anwirft, der Countdown läuft: „Das ist vielleicht der Dreh- und Angelpunkt.“ Wenn man schon gegen den Betrieb an sich nichts unternehmen könne, dann doch eventuell gegen die Milchverglasung. Diese sei ja schließlich vom vermietenden Eigentümer mit den übrigen Eigentümern der Straßenfassade nicht abgesprochen.

Die Eigentümergemeinschaft hätte einen Beseitigungsanspruch? Sie fordert: Klarglas!

Das aber löst nun ein allzu heftiges Kopfkino aus und die irgendwie abstruse Vorstellung von der „Freien Sicht für freie Bürger.“ Hat die Eigentümergemeinschaft einen Anspruch darauf, in „Schaufenster“ schauen zu dürfen: Wikipedia gibt uns Hinweise dazu:

Als Schaufenster bezeichnet man meist großflächige Durchsichtfenster eines Handelsbetriebs oder einer Einrichtung, hinter denen Waren von außen sichtbar zur Schau gestellt werden oder auf Dienstleistungen hingewiesen wird. Die Waren bzw. Hinweise sind in der Regel attraktiv dekoriert („Visual Merchandising“). Eine veraltete Bezeichnung für die Auslage hinter einem Schaufenster ist der aus dem Französischen stammende Begriff  Etalage. Schaufenster zählen für den stationären Einzelhandel, namentlich für den Fachhandel und Warenhäuser, zu den wirksamsten Werbemitteln. Vom Informations- und Unterhaltungswert der Schaufensterauslagen leitet sich auch der Begriff window shopping ab. Damit wird das ohne Kaufabsicht erfolgende Flanieren vor Schaufenstern in Geschäftsstraßen oder Einkaufszentren bezeichnet.(Aus Wikipedia: Schaufenster)

An diesem Punkt dieser „short story“ about business ist der Gesamtwitz nicht mehr von der Hand zu weisen. Hatte Walter Ulbricht noch versichert: „Niemand hat die Absicht, eine Mauer zu errichten“, so wünschte man sich doch in diesem Zusammenhang bei erfolgversprechender, klageweise Geltendmachung des Milchglases am Fenster zur Verhinderung wirklicher Einblicke womöglich eine große Sichtschutzmauer um das Straßenschaufenster herum?

Gut. Also Filme, wo es Männer miteinander machen. Auf einem Drehteller, ausgeschlagen mit Fell. Scheinwerfer drumrum. Aber Klarglas? Wohl besser nicht.

Der Gedanke wird letzten Endes nicht weiter verfolgt…..gut so…..es war nur so ein Gedanke. Man wird ja mal nachdenken dürfen. Wozu auch gehört, einigermaßen abstruse Lösungsansätze für Probleme wie diese zwar lustig zu finden, aber „wenig zielführend“.

Im Zusammenhang mit dieser besser insgesamt zu verwerfenden Gedankenstrategie nimmt sich in derselben Kategorie die Frage, ob ein Gewerbe im Erdgeschoss des Vorderhauses zur Straßenseite ein überlebensgroßes Krokodil als „Eyecatcher“ über die dort neu entstandene „Erlebnisgastronomie“ hängen darf, als Abwägung ernst. Schon, um von einer Klarverglasung des auf der anderen Seite des Hauses liegenden homoerotischen Filmstudios abzulenken? Albert Einstein lässt grüßen: Alles ist relativ.

Weiter arbeiten…

Weblotse

(EP)

4 Gedanken zu „1897/13: Positionen: Das homoerotische Studio

  1. Pingback: 895/13: Video: Die „Bilder einer Ausstellung“ von ELP sind ein alter Hippieschinken, aber großartig | blackbirds.TV - Berlin fletscht seine Szene

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