1819/13: Positionen: Was bei Abschluss Vollwartungsvertrag mit integrierter Rufbereitschaft der Aufzugsfirma beachtet werden sollte

Positionen

Aufzug

Aufzug

Schluck, Angst. Eingeschlossen sein. Gefangen sein. Im Aufzug. Oder in verhedderten Vertragskonstellationen. Wie auch immer.

Das ist alles gar nicht so leicht in Berlin-Schöneberg. Jedes Jahr mehr Kosten für die zwei nachträglich von uns angebauten Fassadengleiter (Aufzüge Haushahn-Aufzüge). Sie sind schon in die Jahre gekommen, der Reparaturkostenanteil geht zuletzt immer höher.

Damit soll jetzt Schluss sein. Die wirtschaftliche Abwägung hat ergeben: Sonst Feind, bin ich hier ein Freund gesamtwirtschaftlicher Erwägungen und ziehe in Betracht, das Kostenrisiko ständiger Aufzugsreparaturen erfolgreich zu minimieren. Das wird zwar auch nicht billiger, aber vorhersehbarer. Insofern also „preiswerter“. Nach oben hin erfolgt eine „Deckelung“, es ist alles inklusive. Das ist der Charme einer solchen Lösung.

Der springende Punkt

Der springende Punkt

Mit der Firma Engler & Haring-Aufzüge haben wir´s getan. Getan, was wir zu tun gedachten. Die Firma ist uns aus den alten Kreuzberger Tagen gut bekannt. Der Seniorchef war ein Ehrenmann „vor dem Herrn“. Mit ihm klappte oft, was wir heute noch als „Handschlaggeschäft“ erinnern. Ich kann nur Gutes sagen. Aus der Erinnerung.

Inzwischen ist die Firma „aus Altersgründen“ wegverkauft worden an die Firma Loedige Aufzüge in Westdeutschland. Die bemüht sich nun, den Berliner Aufzugsmarkt zu beackern. Der ist ein wüstes, mühevolles Feld, doch das nur am Rande.

Nach einigem Hin und Her finden die Maßnahmen zur Grundinstandsetzung beider Aufzugsanlagen ab dem März 2013 mit leichter Verspätung statt. Im Ergebnis kann die Abnahme dieser Leistungen jedoch Ende Juni endlich erfolgen. Nun stehen Vertragsverhandlungen über die anschließende Vollwartung an.

Dabei geht es nicht mehr um große Details, geheimnisvolles Insiderwissen. Die Entscheidung, die Fa. Engler und Haring zu beauftragen, ist bereits Ende September letzten Jahres nach Einholung von verschiedenen Angeboten gefallen. Das Eingemachte wird jetzt verhackstückt. Kleinigkeiten, die uns helfen, die Welt als richtig oder falsch zu begreifen, sind der „Casus Knackus“, der springende Punkt.

Es gibt Leerläufe im Schriftlichen, das haben wir schon überall erlebt. Menschen tauschen Dokumente miteinander aus. In einem Krieg der Formate. Die Geschäftsleitung der Aufzugsfirma weist an, keine Word-Dateien zu versenden mit Vertragsvorschlägen. Es gibt die Anweisung „nur pdf“.

Allerdings bin ich nicht gänzlich untalentiert. Ich verwende den Adobe Acrobat in der Vollversion und kann Texte ergänzen, abändern und bearbeiten, ohne den pdf-Status zu verlassen. Damit haben sie wohl nicht gerechnet, haha..

Das tue ich auch. Weil es Vertragsparteien heißt und nicht „Befehlsempfänger“. Ja, Hausverwalter können selbstbewusst sein. Und ihre Rolle proaktiv wahrnehmen.

Das Rundum-Sorglospaket von Engler & Haring unterliegt eigenen Kriterien, die für diese Aufzugsfirma wurscht sind, für uns aber wichtig.

1. Bei einem Vollwartungsvertrag ist nach herrschender Rechtslage zumindest einmalig deutlich zu ermitteln bzw. zu klären, wie hoch derjenige Anteil in den Kosten ist, der kalkulatorisch für „Instandhaltung“ beinhaltet ist. Es gibt Ansätze von 20% üblichem Anteil und bis zu 50%, das kommt auf den Einzelfall an. In diesem Einzelfall 🙂 entscheiden wir uns für 20% Anteil. Dieser Anteil wird als „notwendige Instandhaltungskosten“ verbucht. Diesen Hinweis muss man auf Nachfrage oder ungefragt den Kunden, den Wohnungseigentümern bekanntgeben, damit sie keine falschen Betriebskostenabrechnungen machen. Erledigt.

2. Nach § 35 a EStG (Einkommenssteuergesetz) werden diejenigen Anteile des Gesamtbetrages im Rahmen steuerlicher Erklärung des Wohnungseigentümers geltend gemacht, die für die Lohnkosten und Fahrtkosten von Handwerkern bei der Erbringung von Handwerkerdienstleistungen in Ansatz gebracht werden. Das ist bares Geld oder wie wir lächelnd parodieren könnten, eine „kickback-Finanzierung“ durch Vater bzw. Mutter Staat. Die kriegt der Eigentümer wieder, anteilig, bis zu einem Höchstbetrag.

3. Rechnungen werden so zu einer mathematisch hochwissenschaftlichen Arbeit. Die Bezahlung solcher Rechnungen erst recht. Im Zeitpunkt der Bezahlung ist es bereits kompliziert. Der Verwalter will ausweisen,

– was entfällt auf „Vollwartung“, wovon ein Anteil für Instandhaltung drauf geht.

– Was entfällt auf Rufbereitschaft und ist daher komplett Lohn und Fahrtkosten, weil kein Arbeitsmaterial abgerechnet wird.

Ist darin auch wirklich die Notbereitschaft eines weiteren, externen Dienstleisters, der Fa. Securitas (Wachschutzunternehmen) enthalten? Ja, ist. Gesagt hat es niemand. Aber der Verwalter hat aufgepasst. Damit nicht hinterher diese Kosten noch „oben druff“.

Man sieht, der Teufel steckt im Detail.

Wird der Rechnungsbetrag später abgebucht, muss gleich von vorn herein alles klar sein. Denn Abbuchungen kommen schneller als Buchungsbelege, auf die erst später zurückgegriffen werden kann. Also müssen Lohnanteile von vornherein klar sein. Undsoweiter und so fort.

Am Ende ist der Vertrag endlich unterschrieben. Leicht war das nicht. Aber jetzt ist es erledigt. Man hofft auf eine gedeihliche Zusammenarbeit in Zukunft. Warten, dass sich was bewegt. Der Aufzug.

(EP)

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