1687/13: Positionen: Auszug aus den „nebenbei erwirkten Versicherungsbedingungen“ #MasterCard

Positionen

Investitionsbank Berlin - Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf

Investitionsbank Berlin – Bundesallee 210, Berlin-Wilmersdorf

Wir wissen im Grunde genommen recht wenig darüber Bescheid, wie weitgehend auch vollkommen abwegig belegene Vertragskonstellationen „in wesensfremden Bereichen“ solche Bereiche überlagern, in denen wir täglich leben, ohne groß nachzudenken? Ein Beispiel: Das Kleingedruckte der Kreditkarte, hier der MASTERCARD. Eine kritische Beleuchtung dessen.

Wieviel Kredit ein Mensch hat bzw. bekommt und welchen er verspielt, wenn er sich eine Kreditkarte beantragt, ist in vielerlei „Kleingedrucktem“ allenfalls versehentlich zu lesen. Niemals aber besteht die Absicht desjenigen darin, derartige „Nebenkriegsschauplätze“ mit zu vergegenwärtigen. Die Karte selbst exisitiert schon seit vielen Jahren, doch was damit alles möglich ist, überrascht. Zumindest wenn man sich das „Kleingedruckte“ bei passender Gelegenheit wieder einmal querliest. Ein willkürlicher Auszug des Grotesken:

Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) - Aussteigen!

Kreditanstalt für Wiederaufbau (kfw) – Aussteigen!

Die Europäische Reiseversicherung AG bestätigt den Versicherungsschutz für den Kreditkarteninhaber der MasterCard „CorporateWorld“. Es gibt eine Dienstreise-Krankenversicherung (Teil A), die Soforthilfe-Versicherung für Dienstreisen (Teil B) und die Dienstreise-Unfallversicherung (Teil C). Der Dienstreisende mit der Kreditkarte muss sich nach seinem Verkehrsunfall nur noch daran erinnern, nicht nur den Geschäftsbereich Versicherungen des Firmenportfolios durchsehen. Er muss auch vergegenwärtigen, dass sogar die Kreditkarte Versicherungsrelevanzien vorweisen kann.

Noch schwieriger dürfte bei Zeiten herauszufinden sein, ob diese Art „kostenloser Obendrauf-Dreingaben“ im Zeitpunkt des Schadens überhaupt noch greift? Insofern ist bereits die Verwaltung von erlangbarem Basiswissen über versehentliche Mitversicherungs-Tatbestände nicht ohne höhere Anforderungen an das Personalbüro, dass dieses nur versehentlich als Wissen und Vertragsbestand mit abgreifen kann. Eher werden derartige „Globuli“ vermutlich nie geltend gemacht, weil sich „keine Sau“ daran erinnern kann, wenn relevante Schadeneintritte erfolgen…

Das wird jetzt allerdings weltweit anders, denn gesichtspunkte.de blökt (neues Wort für „bloggt“) es jetzt lautstark heraus: Töröhhhh! Benjamin Blümchen läßt grüßen.

Für den juristischen Laien ist auch wenig greifbar, ob diese „freiwilligen Versicherungstatbestände“ sich wieder verflüchtigen, wenn sich das für das Konzerngeschäft der Kreditkarten-Ausgabestelle nicht mehr rechnet? – Andererseits muss es ja so interessant sein, so zumindest die Vermutung, als das Versicherungskonzerne hier ein „internationales Zubrot“ erhalten. Deutlich ist: Wenn derartige Versicherungen sich aus den Mitgliedsgebühren der Kreditkartenunternehmen speisen würden, so bestände der Versicherungsbeitrag selbst im Kern nur aus ein paar Erdnüssen: peanuts.

Krankenversicherung (Summe 1.000.000,- €, Selbstbehalt 50,- €), Soforthilfe-Versicherung (ohne Begrenzung, für Beistandsleistungen auf Reisen und Rücktransportkosten) und Unfallversicherung (premium für „Tod“ 150.000,-, Invalidität 250.000,- €, classic für „Tod“ 50.000,- €, Invalidität 100.000,- €): Es wäre doch schön, wenn derartige „Erlebensfälle“ (einschl. des Todesfalls) mal transparent nachlesbar wären. Wer auf Dienstreisen derartiges „erlebt“, sieht sonst niemals wieder das Tageslicht. Sogar „bei Verspätungen auf Dienstreisen“ (Teil D) und „Autoreise schutz auf Dienstreisen“ (Teil E) ist im Schadenfall im „premium-Bereich der Kreditkarte“ etwas abzugreifen. Von wegen „Wer zu spät kommt, den bestraft das Leben“.  Für „premium und classic“ hingegen gilt eine „Mietwagen-Rechtsschutzversicherung auf Dienstreisen“ (Teil F).

Ein Kredit (latein. credere „glauben“ und creditum „das auf Treu und Glauben Anvertraute“) ist die Gebrauchsüberlassung von Geld oder vertretbaren Sachen auf Zeit. … Daneben bedeutet „bei jemandem Kredit haben“ auch „etwas gut zu haben“ im Sinne von Vertrauen genießen, dass man zahlungsfähig und damit kreditwürdig sei. Diese wirtschaftliche Wertschätzung umfasst auch die Geschäftsehre. Gefährdet jemand den Kredit eines anderen durch die Behauptung von Tatsachen, die der Wahrheit zuwider sind, haftet er für den daraus entstehenden Schaden. (Quelle: Deutsche Wikipedia, hier)

Richtig ist aber unbestritten: Dieses Versicherungspaket hat bis heute trotz mehr als 10-jähriger Mitgliedschaft noch niemand ernstlich bemerkt und zweitens erst recht nicht in Anspruch genommen. Versicherungsnehmer ist übrigens auch die Bank und nicht etwa der Kreditkarteninhaber. Besonders schöne Klauseln sind auszugsweise auch diese:

Es besteht jedoch Versicherungsschuiz, wenn die
versicherte Person auf Dienstreisen im Ausland überraschend
von einem Krieg- oder Bürgerkriegsereignis betroffen wird. Dieser Versicherungsschutz erlischt am Ende des siebten Tages nach Beginn eines Krieges oder Bürgerkrieges.

Sogar das Koma ist vertraglich geregelt:

Fällt die versicherte Person infolge eines Unfalls in ein Koma, so erstattet die EUROPÄISCHE für die Zeit dieses Zustands zusätzlich zu den vorstehenden Leistungen wöchentlich € 100,-, höchstens jedoch für 52 Wochen.

Gerade für jüngere Personen ist diese Klausel also nicht ohne Reiz. Findet doch bekanntlich das Koma saufen gerade bei dieser Personengruppe regen Zuspruch.

Ausschluss des Nachweises einer höheren oder geringeren Invalidität – bei Verlust oder Funktionsunfähigkeit
eines Armes im Schultergelenk . . . 70 Prozent
eines Armes bis oberhalb
des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . 65 Prozent
eines Armes unterhalb
des Ellenbogengelenks . . . . . . . . . 60 Prozent
einer Hand im Handgelenk . . . . . . 55 Prozent
eines Daumens . . . . . . . . . . . . . . 20 Prozent
eines Zeigefingers . . . . . . . . . . . . 10 Prozent
eines anderen Fingers . . . . . . . . . . 5 Prozent
eines Beines über der Mitte
des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . 70 Prozent
eines Beines bis zur Mitte
des Oberschenkels . . . . . . . . . . . . 60 Prozent
eines Beines bis unterhalb
des Knies . . . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Prozent
eines Beines bis zur Mitte
des Unterschenkels . . . . . . . . . . . 45 Prozent
eines Fußes im Fußgelenk . . . . . . . 40 Prozent
einer großen Zehe . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent
einer anderen Zehe . . . . . . . . . . . . 2 Prozent
eines Auges . . . . . . . . . . . . . . . . 50 Prozent
des Gehörs auf einem Ohr . . . . . . 30 Prozent
des Geruchs . . . . . . . . . . . . . . . . 10 Prozent
des Geschmacks . . . . . . . . . . . . . . 5 Prozent

Guter Geschmack ist also versicherbar. Körperextremitäten sind es ohnehin. Was David Beckham kann, darf der Kreditkarteninhaber mithin erst recht.

Wir fassen also noch einmal übersichtlich zusammen:

– Im Schadenfall, also erst, wenn das Kind bereits in den Brunnen gefallen ist, besteht für einen Kreditkarteninhaber Anlass zur sorgsamen Prüfung, ob er nicht versehentlich ganz nebenbei bereits von einer „allumfassenden Versicherungssorge“ wärmstens gesamtumspült wird? Dies ist vielleicht sogar anzunehmen.

– Allerdings besteht für den unverbildeten, sorgenfrei lebenden Menschen auch kaum Anlass zu der Vermutung, dass man die eigenen, bestehenden Versicherungsbedingungen insgesamt einer der Gefahr von Doppelversicherung und „wertlosem“ Zusatzdeckungskonzept widerstreitenden Plus-/Minus-Strichliste zuführen könnte, um etwa Doppelversicherungen mit dem Ziel der Kostenersparnis bei der Kreditkartenausgabestelle vorlegen könnte. Was wäre der Kreditkartennehmer wohl für ein äußerst „anstrengender Kunde“, meldet er sich in solchen Fällen nur kurze Zeit nach Übersendung dieser „versehentlichen Mitversicherungs“-Bedingungen und reklamierte er, sich diesbezüglich bereits anderweitig umfassend versichert zu haben.

Sind also solche Nebenpakete mithin komplett wertlos? Mitnichten: Wie Väterchen Zufall weiß, besteht das wesentliche Interesse der Versicherungswirtschaft darin, durch Klauseln den Eintritt von Schadenfällen möglichst zu verhindern. Dies nennt man die versicherungsrechtlichen Obliegenheiten des Versicherungsnehmers. In diesem Fall der eigenen Hausbank, die die Kreditkarte ausgibt. Maßgeblich bleiben die Kernfragen nach gelungener „Sicherheit“ durch richtig gestaltete Versicherungsbedingungen, ebenso wie der Aspekt der „Sinnsuche“. Beides, ob es wirklich sicher macht und ob es wirklich sinnvoll ist, derlei an Kreditkarten zu knüpfen, kann dieser Artikel hier nicht in einem verallgemeinernde, richtige Sinne beantworten. Zu sehr muss man den Einzelfall prüfen. Der versicherungsvertragliche Schlunz, ein Mensch, der sich um derlei überhaupt nicht kümmert, aber eine Kreditkarte besitzt, ist dadurch sicherlich besser gestellt. Alle anderen vermutlich jedoch nicht.

Schlunz oder Hurtz! Das ist hier die Frage.

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