1675/13: Erfahrungshorizonte: Die Geltendmachung & die Löschung von Rechten #Positionen

Positionen

Erfahrungshorizonte

Rrringg…“Ja, hier ist Mutter. Ich komm hier gerade aus der Operation.“ „Ja, sie sind falsch verbunden. Rufen Sie bitte nochmal die richtige Nummer an.“ „Wat?“ „Sie sind falsch verbunden, ich bin nicht Ihr Sohn.“ „Na, iss jut.“ Krrrk.

Das gibt es in Deutschland gegen harte Währung. Für „die Löschung eines Rechts“ werden 170,- € fällig, zahlbar an die Kosteneinziehungsstelle der Justiz. Ab dann gilt -nach fristgemäßer Zahlung- das Recht als erloschen. Man ist rechtlich rechtlos. Jedenfalls in Bezug auf das bis dahin eingetragene Recht.

Rechtlos, weil das Recht zur Löschung gebracht wird. Ganz einfach. Währenddessen verlangt ein Wohnungseigentümer ohne „Löschungsantrag“ wegen Staub in seiner Wohnung sein Recht vom Verwalter. Der es ihm allerdings nicht abspricht. Der zuhört. Unter ihm arbeiten im Erdgeschoss Handwerker und der Staub ist oben in der Wohnung äußerst ärgerlich. Die Handwerker arbeiten im Auftrag des Erdgeschoss-Eigentümers. Der Verwalter ist eigentlich nicht zu involvieren. Aber das Recht, sich diesbezüglich an den Verwalter zu wenden, wurde noch nicht zur Löschung gebracht. – In Berlin-Kreuzberg haben die Handwerker im Auftrag der Hausverwaltung Kellerleitungen saniert. Dabei wurde gesägt: Staub in den Einrichtungsgegenständen, die im Keller lagern. Es sind auch handbemalte Gläser darunter. Sehr ärgerlich. Yin und Yang des Verwalterlebens. Weiter arbeiten…

2 Gedanken zu „1675/13: Erfahrungshorizonte: Die Geltendmachung & die Löschung von Rechten #Positionen

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