1649/12: Positionen: Vom Versicherungen abschließen, Versicherungen kündigen und dem Speck auf warmem Kartoffelpüree

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Im Berliner Speckgürtel fertigen die Brandenburger ein ganz vorzügliches, einfaches Gericht: Kartoffelpüree mit Speckgürtelfleisch in kleinen Würfeln aus gehäckselten Allgemeinen Vertragsbedingungen der deutschen Versicherungswirtschaft. Es ist die Freiheitsliebe der Menschen hier, die ihnen eine vollkommen andere Sichtweise auf Versicherungen (und Geschäftsbanken) gewährt: Brandenburg würde einmal zu einem Eldorado wirklicher Vertragsfreiheit werden.

Ein Lied besingt: Ich bin morgens immer müde. Und gewiss trifft dies auch auf mich zu. Wie ich schon manchen Vorabend über weiß. Doch morgens ist der Verstand glasklar. Das fällt mir auf, seit ich zur „schreibenden Zunft“ gehöre. Während ich mich durch die Emails der Nacht kämpfe, die andere abgesetzt haben, um mir zu versichern: Du bist nicht vergessen. Wir haben wichtige Mitteilungen: und diese handeln oft vom Ungleichgewicht der Kräfte und nicht wenige Male denke ich intensiv darüber nach, ob es mir wohl möglich wäre, das Kräfteverhältnis auf der Erde zu meinen/unseren Gunsten zu verschieben? Könnte ich denn die Welt stemmen, so wie sie ist und mich nicht mehr von „den Anderen“ austricksen lassen. So wie beispielsweise von der Versicherungswirtschaft.

Die R & V-Versicherungsgruppe beispielsweise schrieb an einen Ehemann, der im Schriftverkehr seiner Ehefrau Zustell- und Korrespondenzvollmacht besitzt:

Ihre Kündigung zur Wohngebäudeversicherung haben wir erhalten.  Ein Kündigungsrecht aus Anlass des Eigentumswechsels steht Ihnen innerhalb eines Monats, nach endgültiger Eintragung ins Grundbuch (I. Abteilung) oder nachdem Sie Kenntnis vom Bestehen der Wohngebäudeversicherung erhielten, zu. Die letztgenannte Möglichkeit setzt in jedem Fall die Änderung im Grundbuch voraus.

Senden Sie uns bitte als Nachweis, dass Sie bereits im Grundbuch als Eigentümer eingetragen sind, eine Kopie des Grundbuchauszuges zu. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir Ihre Kündigung vorerst nicht annehmen.

Sofern Sie noch nicht im Grundbuch eingetragen sind, müssen Sie Ihre Kündigung nach erfolgter Eintragung innerhalb eines Monats wiederholen. Senden Sie uns auch in diesem Fall eine Kopie des Grundbuchauszuges zu.

Der Ehemann der Ehefrau nun aber schrieb der R & V Versicherung das Folgende, Zitat:

Diesen Text Ihrerseits verstehe ich nicht. Meine Frau schrieb doch, dass die Eintragung am …mit Datum… erfolgt ist. Das ist amtlich. Denn Ehefrauen lügen nie.

Das mit den Nachweisen ist komisch, wenn man darüber nachdenkt. Eine Versicherung für ein Haus abzuschließen, ist leicht. Die Versicherung wittert das Geschäft. Eine Versicherung zu kündigen, ist schwer. Dann kann es schon sein, dass die Versicherungswirtschaft im Moment der Kündigung die Witterung verliert. Oder anders
ausgedrückt: verloren hat. Wie schön, dass durch umständliche Versicherungsreglements das eine ganz leicht ist und immer stärker vor Papier trunken, während das andere vom genauen Nachweis von Berechtigungen abhängt. Ein Ungleichgewicht und wohl dem, der sich dessen zu entledigen weiß. Schön scharf nachgedacht.

Um die Sache nicht umständehalber zu erschweren, nun auch noch, ohne Anerkenntnis einer Rechtspflicht, ein grundbuchamtliches Pamphlet mit dem, was Sie fordern: Einem Nachweis. Können Sie bitte nun wie gewünscht die Kündigung bestätigen? Merci. Danke.

Soweit der Ehemann der Ehefrau und seine Erwiderung an die R & V. Dies alles lässt sich uneingeschränkt bestätigen.

  • Es wird seinen Grund haben, dass der Gesetzgeber von der Versicherungswirtschaft nichts hält. So wie auch die Banken nicht (mehr) sonderlich hoch angesehen sind. Das Problem ist durchaus paneuropäisch. Wer „mit denen“ Geschäfte eingeht, verdient besonderen Schutz. Der Gesetzgeber hat immer mehr Reglements beschlossen. Wer Bank- und Versicherungsgeschäfte begeht, wird papierfluten zugeschüttet, mit Gedöns, Gewirr und Paragraphensuppe „at it´s best“. Großartig auch die Idee des Gesetzgebers, den Beratungsverlauf in Form von Zusatzprotokollen „abzusichern“, in denen angeblich alles haarklein aufgelistet ist, was zwischen den zärtelnden Vertragsparteien besprochen wurde. Die Wirklichkeit sieht vollkommen anders aus: Die Parteien sind komplett genervt vom Schriftkram, der den Beratungstatbestand nachträglich gerade noch so hinbiegt, dass keine Anfechtungsrisiken lauern. Das Gegenteil wurde erreicht: Die vertragschließenden Kunden können die Schriftmenge nicht mehr überblicken und der Blick für das Wesentliche geht komplett verloren.
  • Im Moment der Vertragskündigung allerdings macht die Versicherungswirtschaft nun auch wieder harsche Regeln auf, die die Kündigung noch zusätzlich belasten und erschweren. Alles ist rechtsdurchzogen und für Bearbeitungsfehler darin durch den Kunden prädestiniert. Die Kündigungserschwernisse, die die Feuersozietät Berlin als Hindernis aufbaute, waren legendär und vielfach Gegenstand der Berichterstattung aus der Wohnungswirtschaft.

Überhaupt stellt sich die Frage, warum man bei einem ins Land gehenden Eigentümerwechsel eines Grundstücks der Versicherung sogar den Inhalt des Grundbuchs zu übermitteln hat? Den wollte die Versicherung doch auch nicht sehen, als es den Vertrag mit dem Voreigentümer abschloss? Was wäre denn, wenn bereits dieser gelogen hätte? Und wieso ist allein der Nachweis einer grundbuchamtlichen Umschreibungsbenachrichtigung maßgeblich? – Der neue Eigentümer könnte doch genauso gut denken: „Nein, meine grundbuchlichen Inhalte gehen die Versicherungswirtschaft nun wirklich nichts an.“ – Man sieht förmlich den spannenden Grundlagenprozess hierüber voraus. Oh Gott.

Nein nein, das alles ist so einseitig unfair aufgebaut, dass es einem die Lust am Versicherungsabschluss maßgeblich versalzt. Allerdings: Die Bankenwelt fordert ja von jedem Häuslebesitzer auch wieder, dass dieser sich und sein Objekt angemessen versichert hält. Beim nächsten Mal, so schwört sich insgeheim der Berichterstatter durchkreuze ich einfach alle diejenigen Fallstricke der Versicherungswirtschaft, die meine Position als Endkunde unterminieren. Dann wird radikal zusammengestrichen auf das, was es ist: Eine Versicherung. Nicht mehr, nicht weniger. Komplette Vertragsfreiheit: Die Versicherungspolice wird handschriftlich aufgesetzt, komplett individuell ausgehandelt und dann mit Bestprämie abgeschlossen.

Diese Art wunderbare Welt der Schwerkraft werde ich wohl nie erleben. Ich weiß auch schon, was jene Ehefrau dann sagt: Träum weiter.

 (EP)

 

Schreibe einen Kommentar

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.