1634/12: Positionen: Das ist gut so! Jawoll, das ist gut so! Vom Umfang der gerichtlichen Betreuung und den dazugehörigen Erwägungen

Das Leben der anderen...

Wie schlüsselt der Verwalter den Fall eines „betreuten“ Wohnungseigentümers? Als „Achtung! Unzurechnungsfähig“? Das wäre nicht unzurechnungsfähig, sondern unzumutbar und wenig sensibel. Oder als „Methusalem“, wie manche ältere Menschen als Methusalems bezeichnet werden, weil sie alt sind und wir doch regelmäßig nachzuschauen hätten, wie es ihnen konkret geht? Fest steht: Man muss sich in den Fall einfühlen. Was das bedeutet, berichtet der nachfolgende Artikel.

Wohnungseigentümer geraten wie andere Menschen auch manchmal in schwierige, persönliche Lebenslagen. So wie Peter Andreas (* Name geändert), Baujahr 1952. Zuweilen bekommt er „schwere Depressionen“. Deswegen hat Herr Andreas einen gerichtlich bestellten Betreuer, dessen Betreuungsumfang auch die „Vermögenssorge“ umfasst. Dessen ungeachtet wendet er sich an die Hausverwaltung.

Er wünscht zu erfahren, ob es einen aktuellen Wirtschaftsplan gibt? Und die Hausverwaltung sagt, nein, aber es gäbe jetzt die Absicht, eine Versammlung durchzuführen und für 2013 einen neuen zu beschließen.

„Besser ein Anzug nach Maß als eine Gesinnung von der Stange.“ – Kurt Tucholsky

Die Sache hatte sich hingezogen, denn als die Verwaltung in Berlin-Halensee neu übernommen wurde, ist die alte Hausverwaltung in irgendwelchen schwarzen Löchern versunken und hat keine Rechnungslegung für 2011 abgeliefert. Wozu sie noch verpflichtet war. Das bescheinigt jetzt auch das Amtsgericht Charlottenburg und das Versäumnisurteil gegen die Vorverwalterin enthält bereits die Herausgabeverpflichtung bezügl. dieser Altunterlagen. Durch dieses Verhalten ist das beherzte Zugreifen der neuen Verwaltung etwas ins Stocken geraten. Was auch für den Wirtschaftsplan gilt, der sonst längst aktualisiert worden wäre. Wegen eines guten Kostenüberblicks. Na ja, es hat nicht sollen sein…..

Herr Andreas ficht die Frage an, warum er den Wirtschaftsplan nicht hat. Doch das Telefonat gerät ein bisschen ungewöhnlich. Nur sehr sensitiv spürt man doch einen gewissen, zumindest ungewöhnlich auffälligen Nachdruck in seinen Äußerungen. Und wenn er sagt, er sei betreut und müsse dies jetzt aber wissen, wird für den „alten Hasen“ recht schnell deutlich, dass da ein Betreuter wissensmäßig zu verdursten glaubt. Der Grund: Der Betreuer legt dem Betreuten nicht all dasjenige vor, was „hinter dem vermeintlichen Rücken“ des Betreuten so läuft.

Es laufen all die Basics eines geordneten Zusammenlebens, es gibt Korrespondenz mit dem Betreuer, die das Rahmenfeld des Üblichen nicht übersteigt, sondern absteckt. Der Betreute aber vermutet Arglist hinter alledem. Da ginge etwas „über seinen Kopf hinweg“ und als Festival aller denkbaren Körperteile auch „hinter seinem Rücken“, weswegen er „so nen Hals“ kriegt und „hohen Blutdruck“, mal ganz bildlich gesprochen. Nun liegt es an der Geschicklichkeit und dem sensorischen Feingefühl des Verwalters, den vermeintlich Geschassten zur Beruhigung zu bringen, ihm zu sagen, dass alles mit rechten Dingen zugeht. „Sie werden sehen, dass die Betreuung die Wohnungssorge nicht mit umfasst“, sagt der Betreute und schleudert einem das so entgegen. Antwort darauf gibt der amtliche Betreuerausweis. Dort steht auch und u.a. „Vermögenssorge“, und Vermögenssorge heißt auch „Wohnungssorge“, nämlich die Verwaltung eines immobilen Schleudertraumas namens Eigentumswohnung, mit Wohngeldzahlungsverpflichtung, Wirtschaftsplan, Abrechnung, Beschlussfassung in der Versammlung undsoweiter.

Kurz gesagt ist das der Hebel, mit dem die Verwalterin längst entschieden hat, sämtlichen Schriftverkehr nur noch allein und hochexklusiv mit der Betreuerin zu führen und gerade nicht mit dem Betreuten. Ob der gegen seinen Betreuer einen Auskunftsanspruch hat und ob dieser ihm alles und jedes kurzerhand fast zeitgleich noch zu übersenden hat, steht auf einem ganz anderen Blatt der Betreuungspartitur. In dieses schwierige Rechtsverhältnis mag sich der Verwalter gar nicht einmischen, kann es im Übrigen mangels genauen Wissens nicht und muss die Frage rechtlich bleiben lassen: Muss ich oder muss ich nicht Aktendoppel an den Betreuten übersenden, etwa weil der unzufrieden mit der Betreuung ist? So etwas Machthaftes liegt in seiner Andeutung schon drin: „Ich habe meinen letzten Betreuer absetzen lassen“, sagt er und ob das zutrifft oder nicht, ist erstens von keiner Bedeutung und zweitens ungeprüft dahingesagt. Das mag sein, dass Betreuer abgesetzt werden. Die Betreuer kommen und gehen, der Betreute bleibt, wie ein Fels in jener wohnungseigentümlichen Brandung. Uns aber schlägt jeden Tag die schäumende Gischt der Wut über all das ins Gesicht, zumindest telefonisch.

Am Ende ist das Telefonat verabschiedungswürdig und alles wurde hinreichend klar und deutlich gesagt. Eine Spur inneren Bedauerns überwältigt den Mitarbeiter der Hausverwaltung, denn es heißt, die Beherrschung von Menschen vermittels Betreuungsausweis ist in der Tat eine empfindliche Konstruktion, die zutiefst eingreift in Persönlichkeitsrechte. Und mag die Struktur desjenigen auch noch normal erscheinen, sind einem doch die Hände gebunden und man kann und darf als Verwalter hier nicht intervenieren. Am Ende steht fest: Eine Art von Kommunikationssperre mit dem Betreuten ist aufrecht zu erhalten. Ob man das mag oder ob man das innerlich verabscheut. So ist es eben. Ist das gut so?

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Olaf Maske + Tina Lerch – Das ist gut so…. (via Youtube)

Ausschnitt von seinem Solo-Konzert im November 2011 das Olaf Maske nun mehr seit 2006, regelmäßig einmal jährlich im Berliner Kiez rund um den Klausenerplatz gibt. Hier mit einem Song, den er in den frühen 80ern geschrieben hat. Gesanglich wird er dabei von Tina Lerch unterstützt…

Die Betreuerin erhält nach Telefonat mit ihrer Rechtsanwaltskanzlei diese Art „sachdienliche Hinweise“, womit die Informationsschnur zwischen Betreuer und Verwalter wieder lotausgerichtet ist und „auf Zack“. Sie sagt, immer wenn der Betreute so agiere, gehe es ihm gerade gesundheitlich besonders schlecht und das sei Anlass zur Sorge. Überprüfen kann das der Verwalter nicht. Es übersteigt seine Kompetenzen bei weitem.

Ob das gut so ist oder ob das schlecht ist? Von einem Standpunkt allgemeiner Art und Weise aus ist das gut so. Ja, das ist gut so. Jawoll, das ist gut so. Lieber nicht weiter drüber nachdenken.

 (EP)

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