Wir haben ab 01. Januar des Jahres in Berlin-Schöneberg einen neuen Kabelfernsehvertrag für die Wohnanlage. Die Dauer des Vertrages beläuft sich auf zwei Jahre. Wir reden über eine Größenordnung von rund 30 Einheiten. Unser Alter Ego Pop/Rock denkt heute an Marius Müller-Westernhagen. Der sang in dem Lied ‚Freiheit‘ folgende Textzeile:
‚Die Verträge sind gemacht, und es wurde viel gelacht, und was süßes zum Dessert!‘
Die Hausanlage wurde 1994 von einem vorherigen Verwalter auf den elektrotechnisch neuesten Stand (Sternverkabelung) gebracht. Jetzt haben wir 2009 (15 Jahre). Seit 1994 auch Kabelfernsehen. Die Politik der Kabelfernsehbetreiber, in den zurückliegenden Jahren Preissprünge von ‚bis zu 30%‘ einseitig durch Preisänderungsankündigungen durchzuboxen, haben wir vor etwas mehr als zwei Jahren nicht mehr mitgemacht und ‚einseitig empfangsbedürftige Willenserklärungen‘ -Kündigungen- ausgebracht. Wir wechselten von Hinz (alter) zu Kunz (neuer) als Kabelnetzbetreiber. Und nach zwei Jahren, also zum 01.01.09 wechselten wir zurück von Kunz zu Hinz, und bei Hinz sind wir jetzt wieder. – ‚Ein ganz ungutes Gefühl‘, sagt uns heute Morgen unser Wohnungseigentümer Herr N. (* s.u.), mit dem wir über den Fall sprechen, habe er, ‚mit diesen Kabelbetreibern.‘ Es geht um Vertragsgestaltung und die klammheimliche Abschöpfung von Mehrwerten. Die wollen jetzt Geld verdienen, also muss ‚Leben in die Bude‘.
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Er habe ja diesen Zusatzvertrag abgeschlossen, meint Herr N., neben den ‚mainstream-Programmen‘ will er z.B. den ZDF-Theaterkanal. ‚Die haben mir kostenlos mit reingepackt, was ich gar nicht wollte, nämlich weitere 350 Programme anschauen zu dürfen‘, sagt er, ‚die Crux ist aber, das darf ich jetzt paar Monate kostenlos genießen, und wenn ich es aber nicht rechtzeitig kündige, dann verlängert es sich kostenpflichtig.‘ ‚Och‘, sage ich, ‚das nennt man gekonnte Vertragsgestaltung.‘ – Der Kunde unterschreibt nichts mehr. Alles wird ihm mundgerecht serviert, obendrauf kommen noch Dinge, die der Kunde gar nicht haben wollte. Und die er jetzt auch nur unter Befolgung von aufgedrückten ‚Verhaltensmustern‘ (Laufzeit, Frist, Kündigung – hier muss jetzt automatisch der Kunde aktiv werden, in diesem Fall der Privatier Herr N. – ‚Zeit das sich was dreht‘, sang Herbert Grönemeyer zur Fußball-WM. Das finden wir auch. Remember: Wir müssen auch mal nachschauen, ob in diesen Verträgen sogenannte Öffnungsklauseln dergestalt drin sind, dass man einmal einen Grundlagenvertrag macht, und dass dann jederzeit Vertragsfortschreibungen, ggf. auch mündlich, erfolgen dürfen? Dass schon einseitige Texte Vertragsänderungen bewirken, kann zwar bequem sein, ist aber auch ‚hundsgefährlich‘.
Dazu meint gesichtspunkte.de: Inzwischen hat ein Umdenken bei den Leistungsanbietern stattgefunden. Ob Versicherung, Kabelfernsehbetreiber oder Mobilfunk- oder Telefonbude: der Kunde kann telefonisch was bestellen und der Rest wird nicht mehr in zweiseitigem Rechtsgeschäft vereinbart. Vielmehr übernimmt der Leistungsanbieter den exklusiven Schriftverkehr – und wer den Schriftverkehr hat, der ist der Stärkere. Invidualvereinbarungen sind so gut wie nicht mehr durchsetzbar. Selbst handschriftlich durchgestrichene und abgeänderte Bedingungen werden einfach komplett übersehen und Jahre später ggf. einfach nicht mehr anerkannt. Die Köpfe der Service-Hotliner sind nur auf den ‚mainstream‘ geschult und lassen Bewegung gar nicht zu. Darüber hinaus outsourcen die Leistungsanbieter ihre Vertragsbetreuung an externe Dienstleister, sodass Verständnisferne, übermäßige Standardisierung und Globalisierung eintreten. Firmen, die so arbeiten, sollten künftig mit Verbraucherboykotten konfrontiert werden!
Ob das denn rechtskonform sei, schießt es mir durch den Kopf? Ich erinnere auch so ein ‚dingsbums‘, ein ‚Zückerli‘. Vom Kabelnetzbetreiber wurde uns unlängst angeboten, ich kann die gesamte Hausanlage des Hauses (in Schöneberg) an den Kabelnetzbetreiber insgesamt übereignen. Für ‚lau‘ – Schenkung. Im Gegenzug erhalte ich ein ‚Rundum-Sorglos-Paket‘ vom Kabelnetzbetreiber ‚geschenkt‘, aber -grübel, grübel- wer hat schon was zu verschenken? Wenn auch nur irgendeine denkbare Störung am System auftrete, kümmere der Kabelnetzbetreiber sich ‚für uns‘ und kostenlos darum und beseitige sämtliche Störungen kostenfrei. Uns wird sofort wohlig warm, die soziale Kälte und die Unwägbarkeiten von Kabelagen in bewohnten Wohnhäusern sind nun kein Grund zur Sorge mehr. Wir haben vorgesorgt! – Endlich, keine Wartungsverträge mehr! Wer schließt eigentlich Wartungsverträge für Kabelstrecken vom Keller bis zur Wohnung ab? Wir jedenfalls nicht. – Ich hatte den Vorschlag abgelehnt. Bei solchen Angeboten warnt mich mein innerliches Frühwarnsystem.
– Jeder der mir ein ‚rundum sorgloses‘ Dasein verspricht, bekommt mein kategorisches ’njet‘ (russisch für nein), gern auch lauter! Wir wollen verstanden werden.
– Automatisch wachsende Geschäftsbeziehungen, aus denen man sich nicht mehr befreien kann, sind offenbar ein Zeichen der Zeit. Ob das nachhaltig so bleibt, da haben wir unsere Zweifel. Wir wehren uns zunehmend dagegen, das ist fast schon die ’soldatische Pflicht‘, wenn auch mit Mehrarbeit behaftet. Es gilt, schon den Anfängen zu wehren. ‚Soldat, öffne das Fenster, schaue hinaus! Wem kannst Du heute kündigen?‘
– Immer mehr ‚allgemeine Geschäftsbedingungen‘ sollen uns vereinnahmen im Sinne der Leistungsanbieter. Wenn wir eine Tütensuppe haben wollen, brauchen wir sicherlich auch die Verpackung und deren Entsorgung durch den ‚grünen Punkt‘. Wir brauchen aber kein Abonnement auf Tütensuppe forever. Ob wer sich für Tütensuppe interessiert, auch Edelstahl-Suppenküchen erwerben möchte, ist wieder eine ganz andere Frage. Lassen wir diese Frage den Konsumenten selbst entscheiden, ohne dass automatisch mit dem Erwerb von Maggi-Tütensuppe klar Anwartrechte auf das Edelstahl-Geschirr erworben werden. In gleicher Weise ist inzwischen regelrecht ärgerlich, wie Systeme wie Payback und Treueherzchen an der Supermarkt-Kasse abgefragt werden. Verbraucher sollten diese ‚Kundenbindungsmechanismen‘ als das begreifen, was sie sind: sie sind der ‚große Bohei‘ und werden zusätzlich bezahlt mit mehreren Prozent Verwaltungsaufwand, um die die Gemeinkosten von Produkten daher preislich höher kalkuliert werden müssen. Nicht umsonst sind diese Tricks Lidl und Aldi fremd. Die Tatsachen müssen auf den Tisch!
(a) Der Einkauf eines Kabelfernsehsignals ist ein puristischer Akt. Es geht darum, ‚etwas weiterreichende Grundversorgung‘ von informationell mündigen Hausbewohnern zu gewährleisten. Für Otto N.(ormalverbraucher) reicht dieses Angebot bei weitem aus. Für Otto Ausnahme(verbraucher) dürfen Zusatzleistungen sein. Es ist kein besseres, sondern ein schlechteres Angebot, auf den gezielten Zusatzwunsch noch 350 Programme extra drauf zu packen. Denn es lähmt unsere Handlungsfreiheit, wir müssen 350 Programme mehr durchzappen und in längeren Listen scrollen, wenn wir selbstbestimmt die Fernbedienung quälen.
Unsere Kunden und wir müssen wir uns jährlich fragen (dürfen), ob wir die Leistung noch haben wollen? Wir wollen nur die Leistung, die wir wollen. Wir wollen keinen ‚künstlichen Overhead‘. Wir wollen nicht manipuliert werden! Die Frage ist sowieso: Braucht man heutzutage noch Kabelfernsehen und die dafür entstehenden Gebühren? Gibt es nicht sinnvolle Alternativen dazu? Wie viel Fernsehen vertragen wir denn? Das Kabelfernsehen ist nur ein Beispiel. Auf der Homepage gotthal.de haben wir über das Geschäftsgebaren eines Schlüsseldienstes bei der Kündigung des Alarmanlagen-Servicevertrages ausführlich berichtet.
(b) Ob Mobilfunkvertrag, Kabelfernsehen, Telefon, Multimedia: Es entsteht für uns ‚Kunden‘ (ich wage es kaum auszusprechen) der Eindruck, uns wird neben der eigentlichen Leistungen, die wir ehrlich und pünktlich bezahlen werden, noch alles mögliche andere ‚übergeholfen‘. Vertragslaufzeiten, die wir nicht haben wollen. Wir sollen am besten direkt im Internet in Eingabemasken Aufträge eingeben, und haben am Ende unabsehbare weitere Rechtsfolgen. Das ist ziemlich unfair und überhaupt nicht kundenfreundlich.
Zurück zum täglichen Routinegeschäft und heute Morgen beim Emails lesen:
Der (nette) Kundenberater des ‚Kabelfritzen‘ hat (netterweise) folgendes Anliegen von mir weitervertrieben im dortigen Hause: Nach der Umstellung des Hauses in Berlin-Schöneberg (01.01.) hat mein Anrufer Herr N. (* Name geändert) beim ‚Kabelfritzen‘ (* Name geändert) noch das oben schon erwähnte Kabel-Zusatzpaket bestellt. Damit, nur damit, nicht mit den anderen Programmen, gibt es ein Empfangsproblem. Der ’nette‘ Verwalter (ich) hat dem netten Kunden Herrn N. (Anrufer, Wohnungseigentümer) einen Gefallen getan: Die Störungsmeldung an den (netten) Kundenberater vom ‚Kabelfritzen‘ weiter gereicht. Heute Morgen kommt die Rückmeldung (hier nur auszugsweise), es heißt:
(zitiert auszugsweise)
Hallo Herr Bloggwart (* Name von Red. geändert),
Techniker war am 2.3 11:13 Uhr vor Ort. Herr N. (*, s.o.) müsste einen Servicebeleg bekommen haben. Aus diesem oder dem was der Techniker gesagt hat, müsste hervorgehen woher die Störung kommt. Der Servicebeleg ist noch nicht eingescannt.
Bei solchen Fällen für die Zukunft: Da die Hausanlage sich im Eigentum der WEG befindet, immer erst Ihrer Firma (Installationsfirma – Wartungsvertrag ?), die Chance geben die Anlage zu überprüfen. Meist ist der Fehler dort. Am Übergabepunkt im Keller liegt meist die volle Leistung an. Wenn nicht, sind ganze Straßenzüge betroffen.
In diesem Fall sieht es so aus als wenn was an der Hausanlage ist (Verstärker nicht ausreichend oder Anlage nicht ausreichend abgeschirmt) Wenn dem so ist, entstehen Kosten für den der beauftragt – Anfahrt und Überprüfung.‘ (Zitat Ende)
Das haben wir alles schon vorausgesehen, das Votum lautet unsererseits daher zusammenfassend:
Ein Kabelnetzbetreiber wirbt einen Kunden für kostenpflichtige Zusatz-Dienste (Mehrwerte) an. Der Vertrag wird abgeschlossen. Weil das kostenpflichtige Zusatzpaket nicht funktioniert, ruft der Kunde den ‚Kabelfritzen‘ an. Der sagt, das dürfe nicht der kostenpflichtige Individualkunde melden, sondern das müsse die Hausverwaltung melden. Die Hausverwaltung schickt das erwünschte Fax und weist darauf hin, dass sie für die Vertragsbeziehung mit dem kostenpflichtigen Zusatzkunden (nerv…) keine kostenauslösenden Maßnahmen beauftragen kann, aus Rechtsgründen. Zweitens wird auch die Hausverwaltung namens der Wohnungseigentümer keine Kosten aus derartigen Vertragsanbahnungs-Voraussetzungen tragen. Für das Zustandekommen eines Vertrages an einem Mehrwert-Angebot sind ausschließlich die Vertragsparteien verantwortlich. Das muss doch aber eigentlich klar sein, oder? Denn die WEG interessiert das kostenpflichtige Zusatzangebot eines einzelnen Eigentümers nicht. Wieso kommt es trotzdem da alles doch sonnenklar sein muss, überhaupt zu solchem Schriftverkehr? Verkehrte Welt. Weiter arbeiten, …
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