1518/12: Personen: Die Kanzlei von Uwe Wanderer ist inzwischen international aufgestellt!

Creditreform Berlin in der Schöneberger Einemstr.

Creditreform Berlin in der Schöneberger Einemstr.

Wenn man vom Nollendorfplatz kommt, biegt man nach links in die Einemstr. ein, um gleich an der Ecke die großen, blassblauen Buchstaben der „CREDITREFORM“ zu erblicken. Allen Gerüchten zum Trotz werden Kredite dort gar nicht „reformiert“. Vor gefährlichem Kredit wird dort gewarnt und zweitens stellen sie Kredit dort fällig und verwerten ihn. Des einen Leid ist des anderen….Creditreform!

Lassen wir das. Die Einemstr. fährt man weiter hoch und auch noch über die Kurfürstenstraße weg auf den Lützowplatz zu, dann ziemlich am Ende liegt da rechts das sechsstöckige Gewerbegebäude, indem sich seit kurzem die Kanzlei „W.I.R.“ – Wanderer & Partner als erste der dreistufig, bundesweit agierenden Gesamtdependancen -Berlin/Brandenburg- breit macht. Das bundesdeutsche „Unternehmenskonzept namens W.I.R.“ mag auf der dortigen Website nachlesen, wen es interessiert. Auf mich macht es keinen Eindruck.

Collage "WIR - Wanderer & Partner"

Collage "WIR - Wanderer & Partner"

Uns hat schon von jeher das Lokalkolorit interessiert. Wir kennen Uwe Wanderer etwa seit ca. 1986. Damals saß er noch in Berlin-Friedenau, als Einzelkämpfer. Sein Ruf eilte ihm voraus und irgendwann kamen wir auch zueinander. Wobei er in dem Ruf stand, „voll die Ahnung vom WEG-Recht“ zu haben. Das machte den Unterschied zu anderen Rechtsanwälten aus, die man (auch) so kennt. WEG-Recht, richtiger abgekürzt WoEigG-Recht, also das Wohnungseigentumsgesetz, das ist zweifelsohne eine schwierige Spezialmaterie im krebsartig ausufernden Umsäums.

Wir kennen das: Wir werden bundesdeutscher, wir sind weniger provinziell, Berlin ist fast schon die Weltmitte geworden, wir retten auch Griechenland und weltweite Investoren tummeln sich munter hier in Neu-Großberlin, das liegt im hellsten Teil von Dunkeldeutschland.

Uwe Wanderer war einige Zeit später in Berlin-Hermsdorf als Einzelkämpferkanzlei. Dann saß er einige Jahre an der Charlottenburger Suarezstr. gleich ggü. vom Amtsgericht Charlottenburg. Schließlich wechselte er in die Schöneberger Pohlstr., eine Seitenstraße der Potsdamer Str.. Da war die Kanzlei schon merklich angeschwollen, belegte inzwischen drei komplette Etagen des Mehrfamilienhauses, auch ein Notariat und Experten auf jedem Gang für „pi pa“ und „po“. Ich hörte in jeden Tagen oft: „Wir platzen aus allen Nähten“. Die Pausenmusik am Telefon: „I am the wanderer ???“, luschdig, gelle?

2012 ist „Hier & Jetzt“: Die Kanzlei ist groß geworden, dabei allerdings auch nicht unübersichtlich. Die persönlichen Zuständigkeiten wurden gestrafft, man hat den Eindruck, nicht jeder macht inzwischen auch noch „alles“ so wie früher, nein, manches wird wohl auch unausgesprochen in neue, bearbeiterische Hände lanciert. Dass was nachwächst, Nachwuchs, der sich bearbeitungstechnisch fit macht, hinter den Kulissen. Aber der Grundsatz gilt weiterhin: die bearbeiterische Zuständigkeit ist persönlich.

Schon seit ein paar Jahren erfolgen regelmäßige Fachtagungen für die „geladene Mandantschaft“, das hat ein bisschen was vom großen Bohei, ist aber nützlich. Man kommt, um gesehen zu werden und zu schauen, wer gerade guckt. Ach ja, der Herr Kollege, ach ja, griaß Di, Frau Kollegin und so weiter. Das Skript vom Fachtag kannst du mitnehmen, gedruckt, und man ist wieder ein Stück weiter in Sachen beruflicher Fortbildung. Nein, das gehört wohl zu großen Kanzleien wie dieser auch dazu.

Fazit: Die Kanzlei der Rechtsanwälte & Notare Wanderer & Kollegen ist inzwischen eine groß aufgestellte, international tätige Spitzenkanzlei, die in allen relevanten Fachrechtsbereichen des Immobilienrechts gut aufgestellt ist. Die Mandantschaft setzt sich im wesentlichen aus großen Immobilienprofis, Hausverwaltungen, Investoren und Vollbluten zusammen und weniger aus „Einzeleigentümern“, Lieschen Müller und Gerhard Krause-Schniederpelz, der klagemäßig ins Feld zu führen gedenkt, dass Lieschen Müller oben auf ihrem Balkon (Brüstungsinnenseite = Sondereigentum) immer Blümchengießtropfwassertropfen perlen lässt, wodurch es bei ihm, Krause-Schniederpelz, zu unzulässigen Beeinträchtigungen „über das gewöhnliche Maß des § 14 WoEigG hinaus“ käme“. Nein, das ist nicht der dort typischerweise angesiedelte Fall. Vollblutprofis.

Weblotse

(EP)

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