(Sachliche Einführung auf Firmenhomepage)
Servicehinweis: Wer sich einarbeitet in dies Thema, dem sei zuerst empfohlen, den Artikel selbst zu lesen und die Links erst zur verständigen, informatorischen Rückwärtsrecherche zusätzlich in Erwägung zu ziehen. Das Thema ist komplex und bei uns auch nicht neu.
Nun ist endlich Antwort eingetroffen: Der Petitionsausschuss des Abgeordnetenhauses von Berlin hat sich eingehend mit der Steilvorlage des Büro Gotthal befasst. Das Anliegen der Petition vom 4. Juni 2008 wurde mit Schreiben vom 12. Februar 2009 abgelehnt. Zur Vermeidung von umfassenden Wiederholungen sei auf verschiedene Veröffentlichungen hingewiesen. Wir berichteten ausführlicher darüber im Januar 2008. Ergebnis: Der Bund ist nicht zuständig. Sagt er zumindest. Man darf anderer Meinung sein. Der entscheidet am
4. Juni 2008 über das Anliegen. Dessen ungeachtet erfolgt aufgrund der Empfehlung des Deutschen Bundestags flugs eine Unterrichtung des Berliner Abgeordnetenhauses (Petitionsausschuss) am 4. Juni 2008. Im Oktober vermelden wir erste
Problembär-Tendenzen. So lustig ist die Sache auch wieder nicht. Nicht
gut Kirschen essen sei mit dem Abgeordnetenhaus, brummte der Beschwerdeführer noch neulich. Jetzt wurden die Stoßgebete erhört. Nun liegt die Entscheidung aus Berlin vor: Unser
Anliegen wurde abgelehnt. Was nun?
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Die Kommentare im Ersten (Tagesthemen) gehören zu den besonders unbeliebten, alten Gewohnheiten der öffentlich rechtlichen Nachrichtenmacher! Deshalb fällt unsere Kommentatur des Kreises möglichst kurz aus:
Die Sache hat, wie bereits hinlänglich bekannt ist, die Vor- und Nachteile von ausführlichsten Interessenabwägungen zu ertragen. Wie viel Demokratie, wie viel Ausschüsse, wie viel Lamentiererei verträgt die gute, alte Erde am Ende noch? Die regierenden Beamten fallen offenbar bislang vorwiegend gedanklich in die ‚wertkonservative‘ Ecke und sind von bereits Jahrzehnte lang gewachsenen Eigentumsbegriffen beeindruckt. Die Bedenkenträger halten dem Ritter der Eigentumsabgrenzungen die Lanze.
Es mag bei oberflächlicher Betrachtung einen Anschein ‚großer Gerechtigkeit‘ haben, wenn der Ausschuss derartig mannigfaltige Gedanken seinen Entscheidungen zugrunde legt. Beim nochmaligen Nachdenken ist aber auch eine Meinung vertretbar, die ein derartig rückwärts gewendetes Gedankengut weder als innovativ oder zielführend erachtet. Die Klimakatastrophe hat kaum Zeit, gerecht behandelt zu werden. Es wäre durchaus denkbar, dass der Gesetzgeber hier Normen, Wertigkeiten und Prämissen gesetzlich festschreibt, wie er es ja bereits mit der Schaffung der EnEV ansatzweise getan hat. Dass rechtliche Neuerungen immer nur Stückwerk sind, begreift, wer sich die hier dargestellte Regelungslücke bewusst einmal vor Augen führt.
Vertretbar wäre immerhin, eine Art von Entschädigungsregelung ‚in Geld‘ gesetzlich festzuschreiben, um damit spekulative Prämissen von pekuniär interessierten Grundstücksnachbarn wirksam zu begrenzen. Darüber kommt einem die Antwort angesichts der vermutlich in Kürze erfolgenden Verstaatlichungswellen über dem Deutschen Kreditgewerbe geradezu lächerlich und kleinkariert vor. Die Angst, sich mit einem Gebot des überregionalen Vorzugs von Wärmedämmungen gegenüber rücksichtlosen Individualverweigerungen anzulegen, ist bemerkenswert groß und wird als unbegründet empfunden. Globales Denken würde bedeuten, dass die öffentliche Verwaltung die unmittelbar bevorstehende gesamtgesellschaftliche Notlage eines Abschmelzens der Polkappen als höherwertig einstuft, als ein paar Zentimeter drohende Überbauung. Denn es geht um eine gesellschaftliche Aufgabe: Die Schadstoff-Emissionen müssen dringend heruntergefahren werden!
Wir müssen zusammenfassend also leider festhalten: Die Angelegenheit wird derzeit noch nicht richtig eingeschätzt. Es muss erst noch ein Umdenken in der Betonfraktion stattfinden. Dann sind Änderungen wie diese ganz leicht und gehören doch unbestreitbar den sofort einfach zu erledigenden Jobs der Tagespolitik auf allen Ebenen. Über wesentliche Änderungen an diesem Umstand werden wir sicherlich bei Gelegenheit gern berichten.
Interessant finden wir auch, was wir uns gedanklich notieren:
In Baden-Württemberg gibt es offenbar doch schon landesrechtliche Bestimmungen dieser Art. Das nachzulesen werden wir uns fest vornehmen! Schaffe, schaffe, nicht nur in BW…..schönen Tag noch!