1434/11: Positionen: „Show me the place“…., Leonard Cohen, Mrs. Lion, mein Herz & die Verlogenheit der Großstadt

Sag mir den Platz, an dem Löwen nicht lügen und Tiger nicht erschossen werden! Sag mir den Platz, an dem Menschen ihre Verpflichtungen verabredungstreu erfüllen und ihre eigenen Verhaltensweisen nicht auf Andere projizieren. Zeig mir den Platz, an dem Wohnungseigentümer Lügenbolde als solche erkennen: Ist dieser Platz die Wohnungseigentümerversammlung? Mag sein.

Leonard Cohen ist ein Mensch, dessen Wirken man niemanden sonderlich erklären muss. Er hat Welthits geschrieben, so u.a. das heute an jedem Lagerfeuer als Pflichtprogramm aufgeführte „Suzanne“ oder das von vielen, vielen Künstlern aufgeführte „Halleluja“, für mich am besten gecovert/aufgeführt von schon toten Jeff Buckley. Buckley ertrank und seine Version der Leonard-Cohen-Schmachtschmonzette erblühte im Lichte diese emotionalen Rebellen noch mit weiteren, neugeschriebenen Textfragmenten und zu wahrhaft großer BedeutungHalleluja.

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rerum conoscere causas: Den Dingen auf den Grund gehen! (Tagesspiegel)

rerum conoscere causas: Den Dingen auf den Grund gehen! (Tagesspiegel)

 Show Me The Place by leonardcohen

Show me the place, Lied des Tages (von Leonard Cohen): Zeig mir den Platz, wo den Dingen sorgfältig auf den Grund gegangen wird?

Leonard Cohens Werke strahlen häufig jene ätherischen, olfaktorischen Seelenstrahlungen aus, die für die Bedeutung von guter Musik bedeutsam sind: Man kann sich beim Hören hineindenken und es bleibt immer noch Platz für das eigene Hinzufügen. Imagination, also Freiheit und nicht irgendeine Art von ideologischer, viel zu textsicherer Darbietung, bei der irgendein Künstler für uns denkt, anstatt dass wir an ihn und mit ihm denken. Nein, Künstler von wahrhafter Größe lassen uns den Raum, den wir benötigen, damit sich im besten Sinne alle Poren öffnen und Lebenssaft austritt.  Gute Musik und gute Texte im Verbund sind wie ein gut gelungenes EU-Förderprogramm zur Rettung des Weltklimas: nach ihr können wir uns richten und nach der Lyrik können wir überleben, selbst wenn wir (sogar) eigenes Gedankengut hinzufügen beabsichtigen.

Mrs. Lion (Name geändert) ist eine Berlin-Zehlendorfer Nikolasseerin. Ihre Haftung ist begrenzt. Vor ein paar Jahren entschied sie sich zum geschäftlichen Bruch mit ihrem Zehlendorfer Geschäftspartner. Sie führten gemeinsam eine GmbH & Co. KG, in der Immobilien geparkt wurden. Einige wurden angekauft und da waren sie nun. Später wurden wieder welche verkauft. So ist das nun mal. Wer das gekonnt macht, erarbeitet dabei Überschüsse. Aber wer diese in einer GmbH & Co. KG erwirtschaftet, der muss grundsätzlich teilen. So ist nun mal das Konstrukt angelegt.

Ein paar Überschüsse wurden erwirtschaftet von der GmbH & Co. KG. Einer der zwei Hauptinitiatoren war der „tätige Teil der Gesellschaft“. Mrs. Lion und ihr Mann, ein beschäftigter Autoverkäufer, waren nicht gerade der „tätige Teil“. Der andere hieß Leistenbichler (* Name geändert). Leistenbichler war der tätige Teil. Als Leistenbichler & die Eheleute Lion beschlossen, die gemeinsame Gesellschaftskonstruktion aufzulösen und darauf hinzuwirken, dass man sich geschäftlich trenne, gründeten Frau & Herr Lion eine unter deutschen Verhältnissen recht billige, aber ungewöhnliche Konstruktion, eine britische Limited.

Merke: Der Vorteil von einem ist häufig der Nachteil des Anderen.

Der Vorteil der englischen „Gesellschaft mit beschränkter Hoffnung“ liegt in einem nicht gerade großen Haftungskapital, das ergo niemand vorzufinanzieren braucht. Der Nachteil für all diejenigen, die es mit englischen Limiteds zu tun haben: Weder sind die Haftungsverhältnisse sonderlich transparent, noch leicht erreichbar. Die Sache geht ganz kosmopolitisch über Landes-, Verstandes- und Sprachgrenzen weit hinaus.

Wer in Deutschland mit Limiteds hantiert, wird seinen Grund dafür haben. Ob diese Gründe im Ende einer geschäftlichen Beurteilung für alle übrigen Menschen, die mit ihr zu tun haben werden, erfolgreich, gut und zuverlässig sind, das ist eine ganz andere Sache. Eine andere Sache.

Schwierig einzuschätzen ist beispielsweise die Limited als „werdender Wohnungseigentümer“.  Wird sie als Käuferin einer bzw. mehrerer Eigentumswohnungen ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen können? Wie lässt man sich das belegen? Muss so eine Gesellschaft das überhaupt belegen? Ja, Mrs. Lion hielt sich für eine ganz Gewiefte. Und rechnete nie damit, dass ihr auch deswegen einmal Misstrauen oder jedenfalls geschäftliche Vorsicht entgegenschlagen könnte. Konnte aber.

In Berlin-Lichtenrade wurden die zwei Wohnungen der deutschen GmbH & Co. KG an die Verkäuferin -diese britische Limited- übertragen. Die zu erteilende Verwalterzustimmung bedürfte einer gründlichen Überprüfung, sagte sich der Verwalter. Und prüfte. Prüfte. Prüfte. Prüfte. Da war noch so ein großer Wohngeldrückstand von inzwischen ungefähr 10.000,- EUR. Die britische Limited müsse sich bitte der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen des Wohngeldanspruchs der Gemeinschaft unterwerfen. Und dann eine Besonderheit in der dortigen Teilungserklärung: Sinngemäß haften Erwerber wie Veräußerer für Wohngeldrückstände des vormaligen Wohnungseigentümers.

Diese (etwas ungewöhnliche), aber durchaus aus der Sicht einer WEG vernünftige Klausel vorausgeschickt, stellte nun der Verwalter nach Erteilung der Verwalterzustimmung und weiterem Vollzug des Kaufvertrages die gesamte Wohngeldforderung gegen die Erwerberin, die britische Limited, fällig. Nach Ausbringung der Klage zahlte die britische Limited den gesamten Wohngeldrückstand. Für die WEG sehr erfreulich: Es fiel nichts aus. Das gemeinschaftliche Vermögen  gesichert.

Merke: Traue jeder Gesellschaftsform nur so viel, als das veröffentlichte Haftungskapital hergibt. Nicht mehr und auch nicht weniger. Und was die Limited angeht: dann für den oft in Rede stehenden „one and only EURO“. Gibt es eigentlich inzwischen auch ein griechisches Gegenstück dazu? Dieser Frage bin ich eigentlich noch nie nachgegangen. #Wissen #Wissenslücken

Streit besteht nun noch darüber, dass Mrs. Lion sauer auf die Verwalterin ist. Dass sie zahlen musste. Und verklagt wurde. An dieser Stelle wird diese Sache wieder deutscher und ist nicht von britischem Humor oder gar irgendeiner Form von Haftungsbegrenzung durchzogen. Diese Sache ist gesamtdeutsch, etwas preußisch, mit einem Schuss bayerischem Sahnehäubchen. Mrs. Lion führt seit kurzem ein Doppelleben. Als sie unlängst auf der Jahreshauptversammlung der Wohnungseigentümer war, ging es ihr im Wesentlichen darum, die anderen Wohnungseigentümer gegen die Verwalterin aufzubringen. Denn diese hatte sie ja -erfolgreich- auf Zahlung des gesamten Rückstands in Anspruch genommen. Die Versammlung war anstrengend und von festen, selbstsicheren Gegenstatements gegen „den emotionalen Unsinn“ von Mrs. Lion geprägt. Ja, so sagte die Verwalterin, das sei alles richtig gewesen. Erfolgreiche Inanspruchnahme. Erfolgreiches Krisenmanagement. Null Ausfall für die WEG. Erfolgreiche WEG-Verwaltung. Könnerhaft.

Nein. Zu Unrecht erfolgte gerichtliche Inanspruchnahme. Verklagen sei nicht nötig gewesen. Sie hätte auch so gezahlt. Dämliche WEG-Verwaltung. Laienhaft. – Aussage gegen Aussage.

Während die Wehen der verstrichenen Versammlung vom Winde verwehen würden, so dachte nun die Verwalterin, würde man sich richtig orientieren. Die WEG, das ist ein kleines Miniobjekt mit sieben Wohnungseigentümern. An solch einem Objekt lohnt sich überhaupt nicht festzuhalten, wenn bspw. ein „britischer, haftungsbeschränkter Wurm“ da drin ist und der auch noch streitbar. Dass Mrs. Lion im Verlaufe der Versammlung über den Mund fuhr und feststellte, sie habe schon ewig mitgeteilt, sie wohne gar nicht mehr in Berlin, sondern in Bayern, ist bekannt. Auf der anderen Seite: Herr Leistenbichler hatte sich nochmal gemeldet bei der Verwalterin.

Der Grund seines Anrufs: Herr Leistenbichler hat von der finanzierenden Bank eine Fälligstellung von Hypotheken erhalten. Als er sich mit der Bank in Verbindung setzt, wird schnell klar, dass Mrs. und Mr. Lion und ihre britische Limited die Hypothekenraten nicht beglichen haben. Da Herr Leistenbichler seit dem Verkauf nichts mehr gehört hatte und nun die Bank fällige Hypothekenleistungen anforderte, von denen er kaufvertraglich freigestellt worden war, forderte er nun die offenen Hypothekenraten von den Erwerbern, der britischen Limited von Mrs. und Mr. Lion an. Inzwischen liegt der Verwalterin auch der Schriftverkehr vor, der die Verwalterin inhaltlich ja nicht betrifft. Dass Mrs. Lion ggü. ihrem bisherigen Geschäftspartner behauptet, noch bis Mitte Dezember 2011 im „verdienten Urlaub“ außer Landes zu sein, trifft nicht zu.

Denn währenddessen behauptet sie nun ggü. der Verwalterin, nicht mehr in Berlin zu wohnen, sondern in Bayern. Und mittlerweile hat Mrs. Lion einige der Wohnungseigentümer immer wieder falsch informiert und den Wohnungseigentümern erzählt, dass die Verwalterin sich falsch verhalten hat. Sie hat auch schon eine neue Verwalterin ins Boot geholt. Sie hat sogar selbst zu einer Eigentümerversammlung eingeladen. Die alte Verwalterin hat das durchschaut und selbst eine Ladung herausgeschickt. Doch interessant, was Mrs. Lion Herrn Leistenbichler aus dem wohlverdienten Urlaub am Wohnsitz Berlin schreibt, der auf seine überfällige Hypothekenraten-Erstattung wartet. Ja, liebe Kinder, die Löwin hatte gelogen. Sie war keine umgezogene Bajuwarin aus Niederbayern mit Gipfelblick auf lüsterne Alpengebirge. Sie war eine ungezogene Berlinerin, und angeblich weg, weit weg im Urlaub. Sie will wohl Zeit gewinnen, weil es ans Bezahlen geht. Sie schreibt wörtlich, was sie tut, man muss nur den einen Buchstaben, der in Klammern redaktionell überarbeitet dasteht, weglassen, dann wird es offenbar:

„PS: Wir befinden uns bis Mitte Dezember ((k)eine Hinhaltetaktik) im wohlverdienten Urlaub und sind anschließend wieder erreichbar.“

Da kann man nur noch hinzufügen: „Gut gebrüllt, Mrs. Lion“ – aber normal ist das nicht. Vielleicht sollten Mrs. und Mr. Lion in den vierzig entstehenden Wohnungen in der Hamburger Elbphilharmonie Quartier nehmen. Dann wäre es auch nicht mehr so weit, zum lt. Spiegel derzeit einzigen Punktebringer auf der Weltstadt-Skala von Hamburg: denn sie ist unbestreitbar die Königin der Löwen. Rrrrooooaaaaaarrrrr….aber das Löwen lügen, ist neu.  Dänen hingegen…..

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Happy Hippo & Stan – „The lion sleeps tonight“

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(EP)

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