1323/11: News: Die neue Trinkwasserverordnung kommt und „Alles klar“ war gestern?

Wasser (Quelle: BWB)

Bei der vermeintlichen Reinigung des Leitungswassers durch spezielle Filterkannen hat sich gezeigt, dass diese in der Regel weniger nutzbringend als gefährlich sein kann, da sich bei zu langem Betrieb im Filtermaterial bakterielle Belastungen aufbauen können. Allenfalls eine Wasserenthärtung durch solche Kannen mag für bestimmte Zwecke sinnvoll sein. (Bestehende Kritik lt. Wikipedia, Artikel ist verlinkt)

Die Trinkwasserverordnung (TrinkwV, grundlegende Infos hier) ist neu gefasst worden und tritt am 01.11.2011 bundesweit in Kraft.

Es geht u.a. um die Bekämpfung von Legionellen, die sich als stäbchenförmige Bakterien unter bestimmten Bedingungen im Grundwasser und in Oberflächengewässer gut vermehren können, aber gesundheitsschädlich sind. Legionellen sind für die „Legionärskrankheit“ verantwortlich.

Vorgesehen ist eine Bestandsanzeige durch den Verwalter an das zuständige Gesundheitsamt. Damit einher geht eine Art Pflichtenkatalog.

 

  • Anzeige- und Prüfpflichten für Vermieter von Mehrfamilienhäusern und
  • für Eigentümer von Eigentumswohnanlagen mit vermieteten Wohneinheiten (und da das Recht zur Vermietung generell besteht, dürfte dies wohl auch -sicherheitshalber- sämtliche Eigentumswohnungen betreffen)
  • Warmwasserbereitungsanlagen im Sinne der Vorschrift sind künftig jährlich von zugelassenen Labors an mehreren repräsentativen Stellen auf Legionellen zu untersuchen
  • Sofern die Prüfung eine Überschreitung der Werte ergibt, folgt hieraus künftig eine unverzügliche Anzeigepflicht an das Gesundheitsamt
  • Mittels Aushang oder Rundschreiben sind die Mieter jährlich über die Qualität des Wassers zu informieren. Dieses schließt übrigens auch die Angabe ein, ob noch Bleileitungen im Hause verbaut sind.

(Mit Material von HaufeIndex 2648329)

 

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