3105/16: Skurril: Von der Lebensdauer eines Wohngebäudes

Skurril: Ideen verwirklichen

Skurril: Ideen verwirklichen

Die durchschnittliche wirtschaftliche ·Gesamtnutzungsdauer für Mehrfamilienhäuser als Mietwohngebäude beträgt nach WertR 2006, Anlage 4: 60 – 80 Jahre, sachverständig eingeschätzt
werden 80 Jahre. Das Alter des Bewertungsobjektes beträgt zum Bewertungsstichtag 124 Jahre. #Gutachtenauszug

…schreibt die Sachverständige für die Bewertung von Eigentumswohnungen im Gutachten zum Verkehrswert einer Wohnung in Berlin-Friedenau.

Worauf sie eben kein Copyright besitzt. Deswegen wird es hier veröffentlicht. Wenn sich der Wert nach der Nutzungsdauer einer Immobilie bemisst, werden 80 Jahre als sachverständig eingeschätzt. Das Haus steht nun 124 Jahre. Infolgedessen dürfte es eigentlich gar nichts mehr wert sein. Der Verkehrswert der 136 m² großen Wohnung in Berlin-Friedenau beträgt allerdings 323.000,- €. Es ist diese Art menschlicher Logik, weswegen wir Sachverständige brauchen. Skurril.

3052/15: Positionen: Wenn der Postmann zweimal klingelt und der Notar um Entlassung bittet

Positionen

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Sie können über die angehängte Verwalterzustimmung verfügen, sobald folgendes sichergestellt ist: ….. (Formulierung aus einem Treuhandauftrag an einen Notar)

Im Berliner Speckgürtel, in Schleswig Holstein, hat ein Notar den Übertragungsvertrag auf die Tochter aufgesetzt. Dieser bedarf der Verwalterzustimmung. Die Verwalterin prüft den Kaufvertrag und beanstandet, dass sich die Tochter nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, wegen eines Betrages in Höhe des Jahreswohngelds (warm). Das führt zu einem Treuhandauftrag.

Das ist ein Auftrag, der den Notar anweist, über eine ihm bereits zur Verfügung gestellte Verwalterzustimmung (notariell beglaubigt) erst zu verfügen, wenn sichergestellt ist, dass sich …und jetzt kommt’s…die Tochter der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von EGAL EURO…..unterwirft. Damit ist der Auftrag erledigt, wenn er erledigt ist. Und die Verwalterzustimmung darf benützt werden. Zug um Zug. – Ein wunderbar abgekürzter in sich übersichtlicher Tunnel von zu erledigenden Aufgaben, was?

Das hindert das gewissenhafte Notariat nicht, noch mehr als zweimal nachzufragen, ob der Treuhandauftrag damit nun Erledigung gefunden hätte. Und nein, die Verwalterin ist schwer von Kapee, kapiert es nicht: im Telefonat spricht die Notariatsmitarbeiterin von der allgemeinen Üblichkeit, sich die freie Verfügbarkeit auch trops alledem noch einmal bescheinigen zu lassen. Der Notar möchte gern entlassen werden: Aus seinem Treuhandauftrag. Fristlos? Fristgemäß? Friss oder stirb? Egal. Sicher ist sicher. Es ist das deutsche Wesen, sich rückzuversichern. Auch wenn es aus sich heraus sonnenklar ist. Logisch ist das eben nicht.

1996/14: Kontoabstimmung: Marodierende Krimtartaren, Nebel des Grauens, von Herden, Hürden, Horden und Kleinkriminellen

Kontoabstimmung_klein

In einer Friedenauer Seitenstraße wohnt eine Frau, die Schwierigkeiten mit ihren Wohngeldzahlungen hat. Das eröffnet der Hausverwaltung Tür & Tor und macht rechtsanwaltliche Bearbeitung erforderlich. Forderungsmanagement.

Es geht um das Beitreiben der offenen Wohngelder. Inzwischen sind fünf (!) Verfahrensakten entstanden. Fein säuberlich war die Sache angedacht.

Was ist eigentlich das Problem, wenn man solche „Kunden“ hat? – Die Forderungen wachsen kontinuierlich an und die Verwaltung hätte gern Kontrolle darüber, in welcher Höhe (genau) „aus genau welchem Grund“ Forderungen bereits „ausgelagert“ wurden zu einem könnerischen Rechtsanwalt. Sagen wir: „Die Kundin hat 5.300,- EUR Schulden bei der WEG und welcher Betrag davon wurde wann bereits geltend gemacht mit rechtsanwaltlicher Forderungseinziehung? – So in etwa lautet die Grundfrage dieses Artikels. Antwort darauf nicht.

Weiterlesen

1690/13: News: Das Landgericht spricht Tacheles i.S. WEG-Recht: Schuldner hat nur eingeschränkte Teilnahmerechte, dabei bleibt es!

news

Landgericht Berlin, Littenstr.

Wenn die Wohnungseigentumskammer beim Landgericht Tacheles redet, was dann? Ein Unsinn, der durch Gerichtsflure donnert, handelt von der Frage, ob ein Schuldner in die Fänge eigener Bedeutungslosigkeit gerät, wenn die übrigen Wohnungseigentümer -wie Helmut Kohl zu sagen pflegte – als Karawane weiter ziehen. Wenn gar die Zwangsverwaltung angeordnet wird, wird er zum „vorläufigen Nichts“ – jedenfalls nach gegenwärtigem Stand der Rechtsprechung. Soweit die Fragen „wirtschaftlicher Art“ zur Abhandlung auf Versammlungen anstehen, folgt das Landgericht auch weiterhin „stahlharter Prämissen“: Der Zwangsverwalter nimmt Rechte wahr. Für doppeltes Geschwätz auf Versammlungen durch Zwangsverwalter und (zusätzlich) den Wohnungseigentümer ist auch weiterhin „kein Raum“. Genau.

Der Wohnungseigentümer selbst mag nun dies und jenes einwenden und die Nichtigkeit all dessen vor Gericht tragen, was Eigentümer ohne ihn beschlossen haben. Das ist „Kokolores“, sagt sinngemäß das Landgericht. Der Fall ist verlinkt und auf der Firmenhomepage des Büro Gotthal näher besprochen. Interessehalber.

Weblotse

(EP)

1463/12: Trends: Die Trends vom 04.01.2012 sprechen eine derbe Sprache: Es geht um Trennungsgeschichten

Gegenwärtiger Stand der Fischereipolitik: Schwäne auf Ostsee!

Gegenwärtiger Stand der Fischereipolitik: Schwäne auf Ostsee!

Schrecklich immer diese Trennungsgeschichten. Jetzt, so Anfang Januar, denken wir darüber wieder einmal nach. Hinter uns liegen Trennungen, private und geschäftliche Trennungen.

So wie die Trennung von Maxima und Peter (* Namen geändert), die schon fünf Jahre zurückliegt. Aktuell haben die beiden noch eine gemeinsame Immobilie im Berliner Speckgürtel, von dem die Leser hier wissen, er liegt außerhalb der ehemaligen Stadtgrenzen. Ist bald richtig Winter, Speck anfuttern ist eigentlich angesagt. Und doch werden im Speckgürtel die Menschen tendenziell Belastendes derzeit lieber los.

Weiterlesen

1434/11: Positionen: „Show me the place“…., Leonard Cohen, Mrs. Lion, mein Herz & die Verlogenheit der Großstadt

Sag mir den Platz, an dem Löwen nicht lügen und Tiger nicht erschossen werden! Sag mir den Platz, an dem Menschen ihre Verpflichtungen verabredungstreu erfüllen und ihre eigenen Verhaltensweisen nicht auf Andere projizieren. Zeig mir den Platz, an dem Wohnungseigentümer Lügenbolde als solche erkennen: Ist dieser Platz die Wohnungseigentümerversammlung? Mag sein.

Leonard Cohen ist ein Mensch, dessen Wirken man niemanden sonderlich erklären muss. Er hat Welthits geschrieben, so u.a. das heute an jedem Lagerfeuer als Pflichtprogramm aufgeführte „Suzanne“ oder das von vielen, vielen Künstlern aufgeführte „Halleluja“, für mich am besten gecovert/aufgeführt von schon toten Jeff Buckley. Buckley ertrank und seine Version der Leonard-Cohen-Schmachtschmonzette erblühte im Lichte diese emotionalen Rebellen noch mit weiteren, neugeschriebenen Textfragmenten und zu wahrhaft großer BedeutungHalleluja.

Weiterlesen

1091/11: Internationale Fragen: Die Zwangsvollstreckung offenen Wohngelds in Israel sieht ganz einfach aus!

icon Internationale

Israel Flagge

Israel Flagge

Shalom Aleichem – Friede sei mit dir! – As salamu alaykum!

Internationale Fragen stehen zunehmend auf dem deutschen Verwalter-Speiseplan „nach gusto“. Es geht darum, dass in Folge einer zunehmenden Globalisierung die deutschen Verwaltergeschäfte nicht leichter werden. Sondern internationaler. Ein jedem Tierchen sein Pläsierchen, und jedem Land ein Glücksstück Unterpfand. Oder so ähnlich.

Nach dem Stand August 2010 sagt die Botschaft der Bundesrepublik Deutschland in Israel (Tel Aviv), sei „Rechtsberatung und -verfolgung in Israel“ mit knapp vier Seiten Textumfang einfach darzustellen. Dies trifft den Verwalter folgendermaßen: Ein Wohnungseigentümer aus dem Hamburger Raum mit Eigentumswohnung in Berlin-Kreuzberg, irgendwo Ecke Blücherstr., beabsichtigt den Verkauf seiner Eigentumswohnung. Der Erwerber wird ein Israeli sein, ein Herr, der schon mehrere Wohnungen hat, so wird gesagt. Das ist Hörensagen. Leumund.

Weiterlesen

1067/11: Alltag: O-Töne aus der Tagespost – Und was so alles gesagt wird…

Banner "my daily error"

Berlin-Schöneberg – Natürlich will sich der Herr Architekt für Unannehmlichkeiten entschuldigen, die durch Renovierung entstehen. Er kümmert sich auch um den Wasserschaden in Berlin-Schöneberg, sagt er. Und, was wesentlich ist: „Sollte jemand die lärm- und staubfreie Baustelle erfinden, so bin ich der erste, der sie anwendet.“ Sagt er. Macht er. Dann. Jetzt nicht. Gut.

Zuvor hatte der Mieter dem Architekten mitgeteilt, er brauche nun wegen der Bauarbeiten nicht nur Ohrstopfen, sondern auch eine Schwimmweste. Wenigstens kann man in den eigenen vier Wänden nicht über Bord gehen, wie wir hier meldeten.

Wenn der Türschließer des Hauses, den man Diktator nennt, nicht funktioniert, empfiehlt der Hauskommissar ihn einstellen zu lassen. Nicht jeder Diktator will gleich die Welt beherrschen, weiß der geneigte Leser von uns schon seit längerem.

Weiterlesen

922/10: Die Kleinanzeige des Tages: In Kreuzberg ist eine Zweizimmer-Wohnung zu vermieten! #Oasis

Eine fiktive Kleinanzeige, die Wohnung ist allerdings nicht frei, um das gleich klarzustellen:

Kreuzberg, Ecke Blücherstr., nette, sonnendurchflutete Zwei-Zimmer-Wohnung mit Balkon und verbautem Grünblick, lt. Bauaufsicht liegt die Wohnung direkt an einer „Oase der Beschaulichkeit“, die von Mietern sehr geschätzt wird, Warmmiete 150,- € jährlich.

Währenddessen begehrt der Vollstreckungsschuldner und Wohnungseigentümer Anton Tathorst (* Name geändert) Vollstreckungsschutz und hält das Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg zum Narren. Er will die WEG-Verwalterin nicht in die Wohnung lassen, die einen gerichtlichen Titel hat, das zu dürfen.  Bald muss Anton Tathorst zumindest vorübergehend an einen anderen Ort ziehen, eine weitere „Oase der Beschaulichkeit“, aber die liegt nicht in Kreuzberg! Merke: In Berlin gern anzutreffen: Oasen der Beschaulichkeit! Wer hat sich dieses Wortgerüst nur ausgedacht?

In der Hoffnung, dass das Konstrukt „Oase der Beschaulichkeit“ nun nicht in unseren festen Wortschatz integriert wird!

Weblotse

899/2010: Moderne Märchen: Es war einmal in Wohnungseigentümerland: Der Wohngeldschuldner

Es war einmal... (Moderne Märchen)

…., da lebte ein türkischer Wohnungseigentümer in beengten Wohnverhältnissen. Ja, liebe Kinder, er hatte die Wohnung, die er demnächst beziehen wollte, auf einer Zwangsversteigerung erworben. Und dann war er bei der alten Frau, die in seiner neuen Wohnung wohnte, unangemeldet aufgetaucht und forderte unter Zuhilfenahme seiner ganzen, vielköpfigen Familie an der Wohnungstür in dem alten Berliner Bezirk Schöneberg, dass die alte Mieterin nun jetzt erst einmal ausziehen müsse. Die alte Frau war schon über 80 und ihr Gang war müde vom vielen Leben und einem gerüttelt Maß an lebenslanger Arbeit. Und auch wenn sie krumm und schlurfend ging, eine Hexe war sie nicht! Wenn sie auch rauchte….

Weiterlesen