3105/16: Skurril: Von der Lebensdauer eines Wohngebäudes

Skurril: Ideen verwirklichen

Skurril: Ideen verwirklichen

Die durchschnittliche wirtschaftliche ·Gesamtnutzungsdauer für Mehrfamilienhäuser als Mietwohngebäude beträgt nach WertR 2006, Anlage 4: 60 – 80 Jahre, sachverständig eingeschätzt
werden 80 Jahre. Das Alter des Bewertungsobjektes beträgt zum Bewertungsstichtag 124 Jahre. #Gutachtenauszug

…schreibt die Sachverständige für die Bewertung von Eigentumswohnungen im Gutachten zum Verkehrswert einer Wohnung in Berlin-Friedenau.

Worauf sie eben kein Copyright besitzt. Deswegen wird es hier veröffentlicht. Wenn sich der Wert nach der Nutzungsdauer einer Immobilie bemisst, werden 80 Jahre als sachverständig eingeschätzt. Das Haus steht nun 124 Jahre. Infolgedessen dürfte es eigentlich gar nichts mehr wert sein. Der Verkehrswert der 136 m² großen Wohnung in Berlin-Friedenau beträgt allerdings 323.000,- €. Es ist diese Art menschlicher Logik, weswegen wir Sachverständige brauchen. Skurril.

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2015/14: News: Der Europäische Gerichtshof weist Google an, auf die Verbreitung bestimmter Daten zu verzichten! AZ: C-131/12

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Rechtliches

Bereits in den frühen 00er-Jahren wurde das Problem bekannt: Die Schergen des Datensammelns sammeln, akquirieren und veröffentlichen Daten in einer mäandernden Art und Weise. Auch berlin.de wurde schon dafür gerügt: Zwangsversteigerungen von Wohnungseigentümern bspw. ins Netz zu stellen, bedarf gewisser sorgfältiger Erwägungen ….und darf am Ende nicht die Rechte des Betroffenen verletzen.

Direkt im Berliner Speckgürtel, also in Luxemburg beim Europäischen Gerichtshof – EuGH – wurde zur Sache C 131/12 entschieden. Der Text der Pressemitteilung des EuGH ist hier zum download für interessierte Leser unserer Website eingebunden.

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1594/12: Erfahrungshorizonte: Ist alles Schicksal, mehr oder weniger! #Das Methusalem-Kompott

Banner Methusalem-Kompott!

Die ewige Philosophiefrage: Hat man Krebs gehabt und nun nicht mehr? Oder eher einmal Krebs, immer Krebs? Antwort darauf kann ich mangels persönlicher Erkrankung dazu nicht geben. Gott sei Dank. Andere erzählen mir davon. Ich höre zu, aus beruflichen und auch aus inhaltlichen Gründen. Es interessiert mich sehr. Ich bin dann immer ganz gefühlig. Und denke, wie gut es mir doch geht, unter allen aufsummierenden Strichen! Aktiva und Passiva meines Lebens stimmen überein. Noch. Hoffnung, dass das so bleibt.

Sissy (* Name geändert), Baujahr 1959 und ich, Baujahr 1962, kennen uns schon eine ganze Weile. Vielleicht seit 1998. Wir sind beim „Du“. Damals übernahmen wir dieses Haus in Berlin-Wedding im Afrikanischen Viertel von einem Vorverwalter, der heute froh ist, das Haus nicht mehr verwalten zu müssen. Geschichte. Heute telefoniere ich mit ihr. Aus gegebenem Anlass. Dämliche Worthülsen. Inhaltsleer.

Sissy hat Lymphdrüsenkrebs gehabt, sagt sie mir ganz klar schon ziemlich am Anfang unseres Telefonats.

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BGH: Der Beitritt der WEG zur Zwangsversteigerung erfordert einen Privilegierungsnachweis

Bundesadler

Bundesadler

Im Mai 2009 hat der Bundesgerichtshof in einer Entscheidung klargestellt, dass die Wohnungseigentümergemeinschaft (nach neuem WEG-Recht, ab 01.07.2007) privilegierte Zwangsvollstreckungsmöglichkeiten nur in Anspruch nehmen darf, wenn die WEG (der Verband) nachweisen kann, dass die zugrundeliegende Forderung 3% des Einheits- oder Verkehrswertes überschreitet.

(Normenkette: GKG §§ 15, Abs. 1 Satz 4; ZVG § 10 Abs. 1 Nr. 2, Abs.3)

a) Über einen Beitritt einer Wohnungseigentümergemeinschaft in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG darf erst entschieden werden, wenn entweder der Einheitswertsbescheid nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG erfolgreich angefordert oder der Verkehrswert nach § 74a Abs. 5 Satz 1 ZVG festgesetzt ist.

b) Der nach § 54 Abs. 1 Satz 4 GKG mitgeteilte Einheitswert ist für die Entscheidung über die Anordnung der Zwangsversteigerung oder einen Beitritt in der Rangklasse nach § 10 Abs. 1 Nr. 2 ZVG verwertbar.

BGH, Beschluss vom 7. Mai 2009 – V ZB 142/08 –

LG Düsseldorf

AG Düsseldorf

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Ping Pong: Extensions – Haarverlängerungen, Dateinamen und quälende Prozesse

Ping Pong

Extensions

Extensions

Von künstlichen Verlängerungen ist hier die Rede, von Dateinamen und von quälenden Prozessen.

Als Extensions bezeichnet man künstliche Haarverlängerungen.

Bei den Dateinamen (zumindest im Windows-Bereich) nennt man die drei Buchstaben hinter dem Punkt im Dateinamen „Extension“, oder auf Deutsch Endung. Die Dateiendung gehört zu einer bestimmten Programmanwendung und wenn diese Klasse registriert ist, weiß ein PC, mit welchem Programm er das öffnen kann. Eine interessante Website zur Klärung ist übrigens die hier. Heute schickt uns jemand drei Dateien, die sehen bei uns so aus, als Anlage zu einer Email:

Dateien ohne Extension

Dateien ohne Extension

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Neues Recht zwingt Finanzämter zur Mitteilung des Einheitswerts von Wohnungen

Rechtliches

Wie die Website gotthal. de hier mitteilt, ist durch den Gesetzgeber eine Gesetzesänderung erfolgt, die eine vorhandene Rechtslücke nach der WEG-Rechtsnovelle wirksam schließt. Finanzämter beriefen sich bislang auf das Steuergeheimnis und weigerten sich (teilweise), Wohnungseigentümergemeinschaften als betreibenden Gläubigern, den Einheitswert einer zur Zwangsversteigerung stehenden Wohnung mitzuteilen. Welche genauen Nachteile dadurch hinderlich entgegen standen, erläutert der Beitrag auf vorstehender Website.

Wir meinen: Gut, wichtig, richtig, danke, Gesetzgeber.