1608/12: Mietzahlung: In Verzug, und das monatlich – #Elternzeit ist kein Grund für verspätete Zahlungen!

Rechtliches

Ich wusste nicht, dass das Geld für die Elternzeit immer erst am Monatsende kommt. – Das hätten Sie aber wissen müssen. – Ja, stimmt, ich hab es nicht bedacht. – Damals waren Sie noch in „Lohn und Brot“. – Richtig. – (Sie hat übrigens jetzt drei Kinder und ist „allein erziehend“)

Sie kam jetzt „unverschuldet“ in den Mutterschutz und ist im Rückstand. So sagt sie. Die monatlichen Mietzahlungen für ihre Wohnung in Berlin-Reinickendorf, Residenzstr., sind für sie schwierig aufzubringen. Deshalb hat sie schon mit Frau P., Mitarbeiterin der Hausverwaltung, Kontakt aufgenommen. Das Problem: Das Elterngeld kommt immer erst zum 28. des Monats. Dann zahlt sie auch. Jetzt kam die Mahnung. Da war sie überrascht.

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