Flamingo + Hahn (gif)

3119/16: Wissen: Vom Unterwasserzähler

_icon.Gut.zu.wissen.

Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

Tadele nicht den Fluss, wenn du ins Wasser fällst.

1 + 1, das macht 2, lass doch die Sorgen zuhaus! (aus einem alten Lied)

Im Miezhaus (Miau!) wurde vergessen, termingerecht den Wasserzähler für das Warmwasser abzulesen. Derartiges wird für eine richtige verbrauchsabhängige Abrechnung dringend benötigt.  Ein Miezhaus ist es nur zum Scherz, richtigerweise handelt es sich um eine Eigentümergemeinschaft.

Das Problem ist allerdings evident, um eine richtige Jahresabrechnung anzufertigen, worauf die Wohnungseigentümer einen Anspruch haben. Also muss der Hausmeister eine Nachablesung vornehmen und bekommt dazu einen Auftrag. Der abgelesene Wert muss dann zurückgerechnet werden. So weit, so gut.

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Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

1792/13: Positionen: Her mit dem zu viel gezahlten Geld, Berliner Wasser Betriebe

Positionen

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! „QN 10“

Erfolgreich durchgesetzt: Zu groß dimensionierte Hauptwasserzähler (QN 10) wurden nach 10 Jahren Betrieb (mit erhöhtem Grundpreis) gegen neue (QN 6) ausgetauscht. Die Rückvergütung der zu Unrecht abgerechneten, erhöhten Grundgebühren erfolgt jedoch nur für 2012. Nachgehakt: Verjährt sind aber auch weitere zurückliegende Leistungen (für insgesamt drei Jahre) nicht, also „her mit dem Geld“, findet die Hausverwaltung #Alltag

Das Thema geisterte schon erschöpfend durch die Medien, auch wir haben immer wieder über die Anstrengungen unterrichtet. Bleibt nachzutragen: Die Berliner Wasserbetriebe fahren gerade eine so genannte „Tröpfelstrategie“, Wasser perlt wie Geld nur auf Verlangen und Rückvergütung gibt´s nur, wenn man hart dran bleibt. Mal sehen, wie es damit weiter geht. Die Ansprüche wurden schriftlich angemeldet.

Dass der Betrieb schon genug in der Schusslinie ist, hat ihn dazu bewogen, teils überhöhte Kalkulationen für 2012 schon mal vorsorglich in Gutschriften rückzuvergüten. Das liegt schon vor. Dieser Sachverhalt ist aber ein ganz anderer und betrifft die Grundkalkulation und den Vorwurf überhöhter Wasserpreise. Dass auch der zu große Zähler zu hohe (Grund-)Kosten verursacht, ist wieder ein anderes.