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1964/14: Wald- & Wiesenrecht: Frau Kurze von der Berliner Polizei ist eine richtige Gewitterziege!

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Fakt: Es ist egal, ob du Recht hast oder Unrecht. Entscheidend ist, ob Du Unrecht innerhalb einer bestimmten Notfrist bekämpfst. Dies gilt vor allem für „öffentliches Recht“, weil dort das so genannte Klopfkopfrecht betoniert ist in Kaltschalen, aus denen zu essen nach Ablauf Würgereiz verursachen kann. In einem Kinderlied heißt es: „Auf der Mauer, auf der Lauer liegt ne kleine Wanze….“

Der Ton macht die Musik: Roswithe Kurze (* Name geändert) arbeitet bei der Berliner Polizei und ist eine richtige, rechthaberische Gewitterziege. Die ganze Art, wie sie ihren Beruf ausübt, hat was mit Recht haben zu tun. Sie hat das „öffentliche Recht“ in sich und trägt es nach außen. Und das geht so:

Am 05. September 2013 gegen 12:30 Uhr kommt es in Berlin-Kreuzberg im 6. OG eines Mehrfamilienhauses zu einem Wasserschaden an Wohnräumen. Das ist ein Donnerstag. Der Mieter dort ist durcheinander. Anstatt die Hausverwaltung anzurufen bzw. den für solche Fälle bekanntermaßen beauftragten Hauswartsdienst (ist ausgehängt), wendet sich der Mieter an die Berliner Polizei. Diese rückt an und beseitigt einen Zustand einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“.

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1743/13: Wald- & Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite

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Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)

Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.

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1679/13: Positionen: Ein dicker Hund, WEG-Anlage ohne Verwalter und keiner merkt´s!

Positionen

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Die Frage ist doch: Welche Sinnfragen stellt sich der Mensch im letzten Lebensdrittel wirklich? Ist Golf spielen eine gute, runde Sache, weil das Rund ins Loch muss? Oder darf die Kapitalanlage in Form einer sauer verdienten eigenen  Eigentumswohnung am letzten Loch nicht aus demselben pfeifen? Was aber, wenn es schließlich die Spatzen von den Dächern….?

Ein dicker Hund: Am Golfplatz Motzen steht eine Wohnanlage mit 88 Eigentumswohnungen und 100 Tiefgarageneinstellplätzen ohne Verwalter da. Niemand weiß Bescheid. Vor allem: die Wohnungseigentümer nicht. Der Gerichtsbeschluss wurde ihnen nicht zugesandt. Das Wohngeld wird seit Februar nicht mehr eingezogen, sagt ein Miteigentümer. Inzwischen agiert immer der Vorsitzende des Beirats, als Stellvertreter der abgelösten Verwaltungsfachkraft, die das Gericht für ungeeignet hält. Das ist der Mehrheitseigentümer. Gut gebrüllt, Löwe: Wuff. Ein närrisches Treiben. – Einer will jetzt nachsehen in den Originalbelegen: Zahlt der Mehrheitseigentümer überhaupt Wohngeld? Was wenn rund 70% der Wohngelder dort ausfallen? Katastrophe.

Der (neue) Mehrheitseigentümer hatte die nach Gerichtsmeinung „ungeeignete Kollegin“ als Nachfolgeverwalterin durchgedrückt. Das Honorar war unüblich hoch. Bekam er selbst monatlich die Differenz ab? Das bleibt unaufgeklärt. Das Landgericht Frankfurt/Oder hat Recht gesprochen. Wir hatten im Dezember darüber berichtet. Bemerkenswert: Die Anlage hat bis heute keine Abrechnung für 2011. Die Wohnungseigentümer glauben immer noch, alles ginge mit rechten Dingen zu. Geht es aber nicht. Seit dem letzten Verwalterwechsel. Trau, schau, wem: Schau genau hin, wenn du eine Wohnung kaufst. Was alles passiert. Unglaublich.

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1217/11: Ausnahmerecht: Das in die Hand nehmen eines Handys mit den Pfoten ist verboten beim Autofahren!

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Was aber, wenn es ein Apple iPhone ist? Also ein Äpfelchen? Das Äpfelchen als „forbidden fruit“ und die Vorschrift heißt: § 23 StVO, § 1: (1a) Dem Fahrzeugführer ist die Benutzung eines Mobil- oder Autotelefons untersagt, wenn er hierfür das Mobiltelefon oder den Hörer des Autotelefons aufnimmt oder hält. Das gilt nicht, wenn das Fahrzeug steht und bei Kraftfahrzeugen der Motor ausgeschaltet ist.“

Es ist bekannt, dass der Gesetzgeber reagiert. Auf Entwicklungen. Der Gesetzgeber muss Gesetze erlassen, die den Zustand, wie er gestern war, regeln. Dem steht die Innovation der Technik manchmal im Weg. Beispiel: Smartphones, wie z.B. das iPhone von Apple, ein Verkaufsschlager, mit dem Apple inzwischen den weltweit besten Unternehmenswert generierte. Auch wenn Unternehmensführer Steve Jobs krank ist, sehr ernsthaft krank. Bleibt abzuwarten, ob Apple auch später…., doch das ist eine andere Geschichte. Folgende Geschichte zeitigte jetzt eine Petition an den Deutschen Bundestag mit dem Ziel, diese Vorschrift aufzuheben.

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1099/11: Rechtsprechung: Das Amtsgericht urteilte nur noch über die Kosten, widerspruchslos! #WEG

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Was bitte ist Wald- & Wiesenrecht? Nun, ganz einfach: Es handelt sich um alltägliche Rechtsprechung, die nicht höchstrichterlich erfolgt, sondern auf der „alltäglichen“ Ebene, um nicht zu sagen: auf der untersten aller Ebenen. Womit kein Misskredit verbunden ist, sondern die Aussage, dass was hier und heute tagtäglich entschieden wird, alltags- und hoffentlich auch gebrauchstauglich ist. Wenn nicht, wär schlecht, nicht wahr?

Was Berlin-Zehlendorf mit einem Hauch einer Idee Lichterfelde anlangt, also stadtbezirksgrenzennahe, so geht die Mär davon, dass gerade diese Klientel besonders rau, etwa ökolog und selten dialog-, sondern monologbehaftet sein könne. Dies ist ein Vorurteil. Eine Vielzahl von Menschen, die dort (zufällig) leben, sind ganz anders. Ehrlich. Ich kenne jedenfalls viele, die so sind und die ich über die Jahre sehr schätzen gelernt habe. Und dann gibt es noch die Anderen.

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