Fakt: Es ist egal, ob du Recht hast oder Unrecht. Entscheidend ist, ob Du Unrecht innerhalb einer bestimmten Notfrist bekämpfst. Dies gilt vor allem für „öffentliches Recht“, weil dort das so genannte Klopfkopfrecht betoniert ist in Kaltschalen, aus denen zu essen nach Ablauf Würgereiz verursachen kann. In einem Kinderlied heißt es: „Auf der Mauer, auf der Lauer liegt ne kleine Wanze….“
Der Ton macht die Musik: Roswithe Kurze (* Name geändert) arbeitet bei der Berliner Polizei und ist eine richtige, rechthaberische Gewitterziege. Die ganze Art, wie sie ihren Beruf ausübt, hat was mit Recht haben zu tun. Sie hat das „öffentliche Recht“ in sich und trägt es nach außen. Und das geht so:
Am 05. September 2013 gegen 12:30 Uhr kommt es in Berlin-Kreuzberg im 6. OG eines Mehrfamilienhauses zu einem Wasserschaden an Wohnräumen. Das ist ein Donnerstag. Der Mieter dort ist durcheinander. Anstatt die Hausverwaltung anzurufen bzw. den für solche Fälle bekanntermaßen beauftragten Hauswartsdienst (ist ausgehängt), wendet sich der Mieter an die Berliner Polizei. Diese rückt an und beseitigt einen Zustand einer „Gefahr für die öffentliche Sicherheit und Ordnung“.