1574/12: Linktipp: Wenn Eigentümer auf Unkenntnis stoßen, z.B. beim Verwalter #Lesezeichen

Hausverwalter bei der Arbeit (mit Pommesgruss)

Hausverwalter bei der Arbeit (mit Pommesgruss)

Nicht den alleinigen Ausschlag geben sollte laut zur Oven hingegen der Preis: Wer Qualität biete, müsse auch einen gewissen Preis verlangen. Ohnehin mache der Unterschied zwischen günstigen und weniger günstigen Verwaltungen selten mehr als 30 Euro pro Wohneinheit und Jahr aus – und dafür lohne es sich nicht, Risiken einzugehen. (Christian Hunziker, Tagesspiegel, 02.06.12, Link unten)

Wurde mir heute morgen telefonisch als Hinweis gegeben. Finde ich gut, den Artikel. Verlinke ich daher gern zum Weiterlesen.

Weiter arbeiten.

Weblotse

(Danke, Herr Wiedemann)

1408/11: Vorverwalter: Der ehemalige Verwalter ist (immer) an allem schuld! – Oder trügt uns hier die Erinnerung?

Die Wohnungseigentümer bleiben! Die Verwalter kommen und gehen! (Quelle: ich selbst, Vorlage: Die Deutschen bleiben! Die Hitler kommen und gehen! Joseph Stalin) – Aber was bleibt von einem früheren Verwalter nach vielen Jahren als Erinnerung an ihn wirklich noch hängen ? Würde es eine gute Erinnerung sein? Die Antwort ist recht einfach: wohl kaum. Aus welchen Gründen auch immer ein Verwalter gegen einen neuen ausgetauscht wird, im Wesentlichen ist es der dringende Wunsch nach Veränderung, von wem auch immer.

Die beruflichen Jahre ziehen dahin. Wir schauen zurück auf eine berufliche Tätigkeit seit ihrem Anbeginn im September 1980. Wir schauen zurück auf eine Vielzahl von Jahren. Sie haben uns geschliffen. Wir waren jung, wir waren (fast) schön, wir sollten neue, bedeutende Wege gehen. Doch jetzt sind diese Jahre alle dahin, verstrichen. In unseren Erinnerungen sind schon viele Menschen verblichen. Oder zumindest weniger konturenscharf, unscharf, verschwommen. Wir leben ganz im Hier und Jetzt. Was sich spinnert esoterisch anhört, ist aber so nicht gemeint. Wir schauen nicht im Wesentlichen zurück zum Anfang von allem, sondern nach vorn: in die Zukunft. Die gestalten wir kreativ, wir wenden möglichst viel zum Besseren. Interessant ist aber die Erinnerung an damals doch. Hiervon handelt die nachfolgende Geschichte und sie erzählt zwei unterschiedliche Sichtweisen auf ein und dieselbe Erinnerung.

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Von Cato dem Älteren können wir lernen – über Verwalterverträge und wann man sie abschließt…

Positionen

Rem tene, verba sequentur! (Quelle: gotthal.de)

Rem tene, verba sequentur! (Quelle: gotthal.de)

Schreibt ein Verwaltungsbeirat, er wünsche nun ‚getreu Cato, dem Älteren‘ den Verwaltervertrag (endlich) abzuschließen. Die Wohnanlage in Berlin-Dahlem soll vertragsgerecht gestellt werden. Da hat er recht. Dass das so und nicht anders ist, dazu musste erst einmal recherchiert werden. Diese Sache -dieser Verwaltervertrag- lag anfänglich herum, erst aus diesen und jenen Gründen, die Übernahmehandlungen ggü. der Vorverwaltung waren viel wichtiger. Auch steckte eine gewisse Absicht dahinter: Erst einmal die Zusammenarbeit nachweislich gut anlaufen zu lassen, und dann ein bisschen abzuwarten, ob sich die Zusammenarbeit gut entwickelt.  Sie entwickelte sich gut. Nun ist es Zeit, über eigene Schatten zu springen.

Es gibt Verwalter, die arbeiten ohne (schriftlichen) Verwaltervertrag als Verwalter von Wohnungseigentümergemeinschaften. Das büro gotthal gehört nicht zu dieser „freiheitsliebenden Kategorie“ eines unförmlichen Miteinanders. Schon die Berufsbezeichnung Verwaltung assoziiert eine ordnende Form. Richtig ist nach Auffassung der auf Wohnungseigentum spezialisierten Fachverwaltung, dass insbesondere Wohnungseigentümer sehr gut beraten sind, in Schriftform Rechte und Pflichten miteinander festzulegen.  Die schriftlich Agierenden wiederum besorgen sich entweder Vordrucke aus dem Papierwarengeschäft (WEG-Verwaltervertrag, Soundso-Verlagsvordruck Nr. 0815) oder – und das finden wir besser – es gibt einen eigens entwickelten (und mit den Jahren beträchtlich fortgeschriebenen) Muster-Verwaltervertrag. Eine ganz eigene Strickart, state of the art. Wer in dem Geschäft Ahnung hat, kann solche eigenen gelebten und entwickelten Vordrucke vorweisen, die sich überwiegend kundenfreundlich lesen. Von wegen Ausgewogenheit.

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Der Filoso-Fisch spricht: Arbeitsqualität lässt sich nicht beliebig vervielfältigen

Positionen

Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Wer in unternehmerischen Zusammenhängen denkt, macht sich manchmal ‚filoso-fische‘ Gedanken. Der Gedanke legt den Weg zu Tat. Die Frage ist, ob man lieber ganz viele Häuser verwaltet, oder ob es besser ist, nur wenige -aber gute- ‚Kabachen aufzumüpfen‚?  Aufmüpfen? Richtig, mit einem Verwalterwechsel bezweckt jemand doch im Wesentlichen eine Verbesserung von bislang unbefriedigenden Zuständen. Niemand wechselt im Übrigen grundlos seinen Verwalter aus. Es muss etwas im Argen liegen, und das tut es auch, zumeist.

Mal ist der Verwalter mit der Instandhaltungsrücklage abgehauen, z.B. nach Malaysia, von wo er jetzt einen illustren Immobilienladen betreibt, der Ferienhäuser an Singapurs Traumstränden offeriert, sehr gern auch an ehemalige Nachbarn, die sich in Asien einen Wohnsitz erwerben. In einem solchen Fall teilte uns mal die Staatsanwaltschaft mit, ein internationaler Haftbefehl werde nur dann erwogen, wenn sich die Gesamtsumme einer begangenen Untreuehandlung auf insgesamt mehr als eine Million Deutsche Mark belaufe. Ob das jetzt anders geworden ist, damit haben wir uns nicht (mehr) beschäftigt, denn der Untreueakt dieses Verwalters liegt schon entsprechend lange zurück. Ein anderer ‚Kollege‘ wurde in Berlin von allen nur der ‚einarmige Bandit‘ genannt. Der ist auch in dieser Branche nicht mehr tätig. Namensgebend war zweierlei: eine Behinderung an einem Arm, und die Spielautomaten gleichen Namens in Las Vegas. Tommy Schmidthuisen (* Name geändert) hat eine beträchtliche Anzahl von Wohnungseigentümern in Berlin um die Rücklagen gebracht.

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