1759/13: Öffentliche Verwaltung: Von der Gefahr, sich zu vermessen oder gar das Vermessungsamt um eine Vermessungsskizze zu fragen

Positionen

Maßband des Öffentlich Bestellen Vermessungsingenieurs

Maßband des Öffentlich Bestellen Vermessungsingenieurs

Wie gut sind wir eigentlich ausgebildet? Können wir tatsächlich ein Maßband halten zwischen zwei Messpunkten? So in einer Art wie eine Messlatte unseres eigenen Unvermögens? Das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg hat einen weiteren überzeugenden Grund gefunden, warum es auf Nachfrage eines Haus- und Grundstücksverwalters lieber nichts tun muss. Es sind die besonderen Umstände des Einzelfalls. Dieser Fall ist sehr kompliziert.

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1750/13: Positionen: „Alter Verwalter“, eine wienerische Redensart, oder?

Mein Beruf: Haus- & Grundstücksverwalter

Die Nachfrage beim Vermessungsamt Friedrichshain-Kreuzberg ergibt beim Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters: So genau wisse er ja nicht, ob er überhaupt Grundstücksdaten habe? Ich schlage ihm vor, das doch mal zu tun. Ich hätte mir seinen Anruf danach inhaltlicher vorgestellt. Dass er etwas habe, will er klären. Immerhin. Ansonsten ist das Telefonat auf Eingrenzen, Begrenzung und auf Vermessung persönlicher Zuständigkeiten, Autorisierungsfragen und Kompetenzen gebürstet. Was ich darf und was nicht.

Ein Plan der Vermessung des Grundstücks, ergibt der weitere Verlauf des Telefonats dürfe jedoch nicht an den Eigentümer oder dessen Verwalter ausgehändigt werden. Nur und ausschließlich an den Öffentlich bestellten Vermögensingenieur. „Alter Verwalter“, sage ich, einen Ausspruch wiederholend, den ich irgendwo aufgeschnappt habe. „Alter Verwalter“, sagt eine Wienerin, sei so ungefähr dasselbe wie „Du bist aber gscheit“. Nö, bin ich nicht. Dass das Vermessungsamt uns keine Fakten gibt über die behördliche Einmessung des Grundstücks? Ich bin auch nicht autorisiert, mich mit dem Nachbareigentümer zu treffen, um die Grundstücksgrenzen abzuschreiten. So ein Quatsch, erkläre ich ihm, ich bin doch kein Beamter. Ich bin autorisiert zu leben, also bin ich autorisiert zu arbeiten, etwas zu klären und mich zu bemühen. Er sagt noch: „Ja, aber zivilrechtlich. Ich sage: Ja, selbstverständlich. Das Leben in Zivil. Räuberzivil. Punkt.