Vor vielen, vielen Jahren -es war anno domini 2005-, da focht eine ältere Wohnungseigentümerin einen Beschluss der übrigen Wohnungseigentümer an. Diese hatten den Verwalter neu bestellt. Die ältere Dame lebte noch viele Jahre dahin und wenn sie nicht gestorben ist, dann lebt sie auch noch heute. Die Dame war mit der Entscheidung der Anderen nicht einverstanden: denn diese hatten den Verwalter aus Gründen ihrer eigenen Zufriedenheit noch einmal als Verwalter bestellt. Denn er war der Verwalter schon seit noch viel mehr Jahren. Ja, wenn man heute zurückschaut, dann war er sogar „der dienstälteste Verwalter dieser WEG aller Zeiten“. Keiner hatte je länger dieses Amt ausgeübt.
Heute übrigens ist dieser Verwalter nicht mehr deren Verwalter. Er entschloß sich 2010, die im Dezember 2010 auslaufende Verwalterbestellung nicht zu erneuern, um ab 01.01.2011 erneut per mehrheitlichem Beschluss zum Verwalter bestellt zu werden. Dies hätte nach seiner Auffassung keinen Sinn.