3249/18: Positionen: Die Netzgesellschaft Berlin zieht ihre Anforderungen zurück, aus zutreffenden Datenschutzgründen

Am 25.05. trat die neue DSGVO in Kraft. Wir berichteten. Man kann die neue Rechtslage auch bedenkenlos anwenden, um Förmeleien und Formalismen standrechtlich zu entgegnen und diese auszuräumen. Ein Tätigkeitsbericht. Eine ganz kleine Erfolgsgeschichte.

Nach 10 Jahren stehen die vor 10 Jahren eingeführten Billig-Energieausweise zur Erneuerung an. Wenn Verwalter diesbezüglich keine Kenntnis haben, wie viel Menschen an Heizkosten aufwenden, um ihre Wohnungen zu beheizen, muss der Netzbetreiber diese Daten erheben und dem Verwalter zur Verfügung stellen. Aus Datenschutzgründen anonymisiert. Na klar.

Es heißt aus Datenschutzgründen, es gehe den Verwalter nichts an, wie viel Michael Müller (* Name geändert) in Berlin-Friedenau in seiner Wohnung an Gas verbraucht, um zu kochen (Aha! Was hat das denn damit zu tun?), zu duschen, zu baden und die Wohnung zu beheizen. Dies Sammelsurium schützenswürdiger Daten geht den Verwalter der WEG nichts an. Und richtig: Der Verbrauch findet im Sondereigentum statt. Auch wenn mich Michael Müller deswegen nicht einlädt, um für mich zu kochen: Datenschutz, ich hör Dir tröpfeln.

So eine Verbrauchsdatenanalyse kostet gerundet 60,- €. Das kochen müsste eigentlich herausgerechnet sein.

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