Drehstrom-Wohnungszähler

1842/13: Positionen: Was Vattenfall nicht weiß und der Verwalter auch nicht. Vom Erbsen zählen und kwH!

Erbsenzähler: Die Öffentliche Anfrage!

Aus einem Textbausteinschreiben von Vattenfall: „Falls wir in den nächsten drei Wochen nichts von Ihnen hören, gehen wir davon aus, dass Sie als Eigentümer zu den Konditionen der Grundversorgung unser Vertragspartner sind. Die Unterlagen zum Vertrag senden wir Ihnen in diesem Fall mit separater Post zu.“ (Vattenfall-Text, am Ende des Standardtextes)

Worum es aber beim Haushaltsstrom für irgendeine Wohnungsstrom-Zählertafel von Vattenfall geht, ist dies hier. Die berichterstattende Verwaltung ist auf Mehrfamilienhäuser in Form des Wohnungseigentums spezialisiert. Nun hat Vattenfall „Unklarheiten hinsichtlich des Vertragspartners für den Stromliefervertrag“, schreibt das Unternehmen dem Hausverwalter. Wir seien „Eigentümer/Verwalter dieses Objekts“.

Und weiter:

„Besteht/bestehen beziehungsweise bestand/en für das Objekt ein oder mehrere Mietverhältnis/se, geben Sie uns bitte Auskunft.“ – Aber was, wenn nicht einmal irgendein Mietverhältnis bestand?

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