Agnes sagt: Nicht beten, ar-beten! Über Selbstgespräche und Beten aus der Sicht des Bundeskriminalamt

Ratgeber

Wer ist Agnes? Und warum gibt es einen Abschlussbericht über Agnes, herausgegeben vom Bundeskriminalamt? Von der Rechtstatsachensammel- und Auswertestelle KI15.

Agnes bedeutet Auswirkungen gesetzlicher Neuregelungen auf die Ermittlungspraxis der Strafverfolgungsbehörden. Hmmmhhhh…wer hätte das gewusst?

Der 163 Seiten umfassende Bericht kann hier downgeloadet werden. (erfahren, danke, über: Kanzlei Hoenig Info)

Auszugsweise heißt es dort wie folgt:

 

 

 

„Eine gerichtliche Klärung bezüglich der Zugehörigkeit eines Selbstgesprächs zum Kernbereich privater Lebensgestaltung hat mittlerweile der BGH in der so genannten „Krankenzimmerentscheidung“ (Entscheidung: BGH NJW 2005, 3295) vorgenommen. Er kommt zu dem Ergebnis, dass ein Gespräch mit sich selbst gekennzeichnet sei durch unwillkürlich auftretende Bewusstseinsinhalte und persönliche Erwartungen, Befürchtungen, Bewertungen, Selbstanweisungen sowie seelisch-körperliche Gefühle und Befindlichkeiten zum Inhalt habe. – Bei Selbstgesprächen – es ist nur eine Person im zu überwachenden Objekt anwesend – ist nach der bisherigen Rechtsprechung eine Aufzeichnung unzulässig, unabhängig vom Inhalt des Selbstgesprächs.

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