1130/11: Positionen: Und dann war da noch der Testosteron-schwangere Rechtsanwalt mit Durchblick

Banner Italien

Der Erwerb von Wohnungseigentum in Deutschland ist inzwischen längst eine internationale Angelegenheit, Typ „foreign affairs“. Ob dabei noch das Gebot wechselseitiger Höflichkeit zählt? Mitnichten. Junge, dynamische Rechtsanwälte mit „reichlich Testosteron“ und inländischem Wohnsitz an Kudamm und anderswo machen sich die Sache zu Eigen. Der eigene Erfahrungssprengel zeigt uns, dass der Erwerb von ausländischem Wohnungseigentum mit teils harschen Rechtsregelungen einher geht. Schlagzeilen machten u.a. die spanischen Regelungen, wonach der säumige Grundsteuerzahler seitens der Finanzbehörden sehr schnell in die Zwangsversteigerung gerät. So offenbar noch nicht in Deutschland. Bei aller Sympathie für die Niederkämpfung von Protektionismus und dergleichen: Muss am Ende das Wohnungseigentumsgesetz in diesem Punkt noch konkretere Ausgestaltung erfahren? Einiges spricht dafür.

Das Rubrum, das sein Schreiben führt, ist fettgedruckt, warum auch nicht. Es heißt „B. S. R. L.  S.r.L.“ – Beratung“. Was vielleicht viele nicht wissen: „S.r.L.“, das ist eine GmbH nach italienischem Recht. Carbonara per favore…

Eine italienische GmbH -nicht ganz so bekömmlich wie eine italienische Minestrone vermutlich- schickt sich an, Wohnungseigentum in Berlin-Kreuzberg zu erwerben. Sie sitzt in Rom. Kein Problem. Es entspricht europäischem Recht, dass „Ausländer“ (nicht Inländer mit Migrantenhintergrund…, sondern im Ausland lebende Nichtinländer…) nicht schlechter gestellt werden dürfen als Inländer. Mal ganz allgemein gesagt.

Weiterlesen