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3151/16: Positionen: Der Rauchwarnmelder im Spannungsfeld der Berliner Eigentumswohnungsverwaltung. #BauOBerlin

Positionen

Rauchmelder

Die Pflicht zur Installation von Rauchwarnmeldern in § 48 Abs. 4 neu BauO Bln belastet die Wirtschaftsunternehmen und im weiteren Verlauf die Privathaushalte. Die Kosten für die Installation, als auch die Wartung der Rauchwarnmelder, werden zunächst von den Eigentümern getragen, welche diese aber zumindest zum Teil über die Betriebskosten auf die Mieter/Privathaushalte umlegen können. (Aus der Begründung zum angenommenen Änderungsentwurf zur BauO Berlin, Quelle: hier)

Brandenburg hat sie schon beschlossen. Berlin hat nachgezogen. Thematisch geht es um die Rauchmelderpflicht in Berlin. In den Datumstagen des Berliner Parlaments vor den Parlamentsferien ist die Sache durchgewunken worden.

Die Rauchmelderpflicht trifft Menschen, die sich in Berlin wohnend in dafür geeigneten Räumlichkeiten aufhalten (Mieter, Wohnungseigentümer).

Im selben Zeitfenster ist der Mindestabstand von Glücksspielstätten zueinander beraten worden. Zufall? Rauchwarnmelder sind keine Glücksspielautomaten, sondern helfen Leben retten.

In den verschiedenen Bundesländern Deutschlands existieren unterschiedliche Rechtsvorschriften. Die Verpflichtung zum Einbau einerseits. Die Verpflichtung zur Wartung und Unterhaltung andererseits. Es geht um die Frage, wer rechtswirksam verpflichtet wird: Der Hauseigentümer? Der Verwalter? Mieter? Wohnungseigentümer?

Wir befassen uns sehr viel mit Wohnungseigentum. Deswegen.

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3090/15: Berlin: Rauchwarnmelderverpflichtung soll kommen! #news

news

Rauchen verboten

Zweimal geisterte es äußerst unpräzise durch die Berliner Medien. Wir haben das Thema nochmal recherchiert, weil es von hohem Interesse für die immobilienverwaltende Wohnungswirtschaft ist. Hier der aktuelle Stand, der aus Kontakten ins Berliner Abgeordnetenhaus resultiert: Aus gewöhnlich gut unterrichteten Kreisen.

Die Beratungen zum Thema Rauchmelder sind noch nicht abgeschlossen. Unter den Fachpolitikern gibt es bereits seit Jahren intensive Gespräche, da sie zwar den Sicherheitsvorteil sehen, aber die unterschiedlichen Regelungen in anderen Bundesländern und die mitunter erheblichen (auf die Mieter abwälzbaren) Kosten sehr kritisch sehen. Mit anderen Worten: Wie immer, wenn der Gesetzgeber Maßnahmen ergreift, fährt ein wie ein Wärmebus zu verstehender Rundumversorgungsaspekt in Sachen Kostentreiberei und Gewissenlosigkeit los.

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1727/13: Linktipp: Die BZ Berlin berichtet über eine „Brandmelder-Pflicht“ #Lesezeichen

icon_linktipp

Rauchmelder

Die BZ Berlin berichtet darüber. Wir haben darüber auch schon verschiedentlich berichtet. Die Kernfrage ist: Wird eine solche Verpflichtung eingeführt? Allerdings kommt der Artikel leider, leider auch nicht zu einem kenntnisreichen Schluss. Deswegen nur als #Lesezeichen

Weblotse

1643/12: Fotowelt: Der Mieter drückt die Zigaretten an der Treppenhauswand aus

Ascheflecken an Wand durch Zigarettenstummel

Ascheflecken an Wand durch Zigarettenstummel

Hallo Herr Gotthal, ich habe den Papierkorb, den ich letzte Woche abmontiert habe, inzwischen wieder angebracht. Herr Hassan Ghyazayeul (* Name geändert) hat mir gestern per Handschlag versprochen, in Zukunft nicht mehr im Treppenhaus zu rauchen und auch keine Zigarettenstummel mehr an der Wand auszudrücken und im Papierkorb zu entsorgen. MfG Peter Sedelmaier (* Name geändert) – Email eines Mitbewohners aus dem Haus an die Verwalterin

Der noch jüngere Mieter schweinigelt herum. Er hat die Wohnung in Berlin-Wedding als Nichtraucherwohnung angemietet. Daran hält er sich wohl. Deswegen raucht er im Treppenhaus. Seinen Mitbewohnern zuliebe. Die Zigaretten drückt er hinterher an der Treppenhauswand aus und wirft sie in den montierten Papierkorb unter den Briefkästen, wo die Leute unerwünschte Werbung wegwerfen sollen. Natürlich besteht auch kaum Brandgefahr. Dieser Hirni. Die Verwalterin fordert nun, dass der Mieter die Wand in diesem Bereich sauber weißelt und das wieder ordentlich übergibt. Mal sehen, was draus wird.  Judith Holofernes (Wir sind Helden) sagt gern: Ich glaub, es hackt.

1352/11: Zur Schadenakte: Ob ich noch alle Latten am Zaun habe, kann ich einfach beantworten!

Ob ich noch alle Latten am Zaun habe, kann ich einfach beantworten! Ja, das ist nicht das Problem. Das Problem ist: Ein Eckventil soll abgepfiffen sein. Dann hat das Wasser gesuppt, unbemerkt und schlich sich in die Kellergänge. Bis es nass war! Anna Nass (* Name geändert) hat´s bemerkt. Ihr Vermieter hat´s beseitigen lassen, die Ursache. Ein neues Eckventil. Jetzt ist aber der ganze Keller nass. Dort hängen seit kurzem Brand- bzw. Rauchmelder, die reagieren auf Feuchtigkeit und stören. Der Elektriker hat 95% Luftfeuchte gemessen.

Ja, alle Latten sind noch am Lattenzaun, sage ich, nur die alten Kellerverschläge sind auch „rott“ und sollten sowieso weg, neue her. Und schon wird aus einem Versicherungsschaden ein richtiggehendes Bauleitungsdebakel. Es wurden jetzt sieben Leute informiert, was man wie zu tun gedenkt und wie alles in eine richtige Reihenfolge kommt. Ob so was Multifunktionales wie das überhaupt klappt, steht auf einem anderen Blatt. Dranbleiben.

1141/11: FotoPodcast: In Neukölln steht weiterhin Sperrmüll in den Kellergängen, trotz Brandstiftungen in Serie!

Brandlasten im Kellergang, Berlin-Neukölln

Guten Morgen, Herr …., die im Vorderhauskeller abgestellten Gegenstände bitte heute noch wegräumen! Brandgefahr. Gruß, … #SMS an Verursacher eines Brandlastdebakels

Die Zeitungen texten heute vergleichsweise gepfeffert hinsichtlich der Wahlen in Deutschland. Der Pfeffer ist grün und krempelt die Verhältnisse in Deutschland ab. Besonders eloquent beim Texte finden: die Bildzeitung.

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1081/11: Wartungsüberlegungen: Die Wartung der Rauch- und Wärmeabzugsanlage (RWA) wird billiger! Ganz erheblich!

Petersilie - Geschäftsmodell: Langfristigkeit

Petersilie - Geschäftsmodell: Langfristigkeit

Alle schauen auf die großen Beträge, die jährlich verausgabt werden. Mit Recht. Oft geht die Rede davon, dass aber in „x Wohnanlagen“ anderer Verwaltungen das Wohngeld „nicht halb so teuer“ ist. Das ist eigentlich fast immer offensichtlicher Unsinn. Ein halb so teures Wohngeld muss einen konkreten Grund haben. Kein seriöser Verwalter setzt Wirtschaftsplanzahlen fest, die pur überquellende Guthaben nach sich ziehen. Harte Kostendeckung, wirtschaftlich vertretbare und begründbare Erhöhungen: Und das nachhaltige Arbeiten im Kleinen, am Kleinstbetrag, dessen Höhe manchmal doppelt so hoch als üblich ist. Wie nachfolgendes Beispiel zeigt.

Und wieder killt die Verwaltung einen Langfristvertrag. In Berlin-Wilmersdorf ist der Vertrag von 1998 (Erstbezug des Neubaus) in die Jahre gekommen, hat Spaken angesetzt, Schimmel, es schimmern blassblaue Ödeme auf der Vertragsdermatologie. Gerade noch teilte die Firma, die zu einer großen Tankstellengruppe ungenannten Namens mit einem Flugzeug im Namen (sic!) mit, ab 2011 seien die Wartungspreise zu erhöhen. Summa summarum kostet die Wartung inklusive Mehrwertsteuer künftig jährlich 212,00 €. Die Verwalterin hatte wie Bernd Eichinger, der zu früh verstarb, einen richtigen Riecher, in diesem Fall nicht für Stoffe, sondern für Auslaufmodelle. „Das Parfüm“ könnte nun zwar noch auslaufen, aber die schick gewartete RWA-Anlage würde es schon ätherisch verflüchtigen: Klappe uff und Gestank raus. Nein, im Ernst: Das neue Wartungsangebot einer Wartungsfirma mit einem „Vogel“ im Namen (sic!), einem Spatz, einer Drossel, einem Sperling oder einem Kleiber, fällt wie folgt aus: Anstatt bislang eine RWA-Anlage (Neubau) werden nun drei RWA-Anlagen (1 im Neubau, 2 im dazugehörigen Altbau) gewartet. Der Preis pro Jahr für alle drei Anlagen: summa summarum 228,- €.

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Hintergrundgespräch Versicherungswirtschaft: Über Feuerlöscher, Rauchmelder und deren Betrieb

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?

Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.

Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Eine Frage lautete bspw.:

ZitatWenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“

Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.