3289/19: Positionen: Deutschland und der digitale Bossa Nova – Die bayerische Hausbank vereitelt den Verwalterwechsel – Aus Gründen!

Im Jahre 2019 in Deutschland ballen sich Abwehrkräfte neu zusammen und suchen nach Ausreden, um möglichst Sand im Getriebe der Welt zu werden. Nicht Öl. Von wegen #läuft. Das war mal. Früher war der Bossa Nova schuld: Heute sind es die Banken. Die Versicherungen. Die Behörden. Wenn wir unter Hashtags #Ausreden und #Abstellgleise berichten über Vorkommnisse, die einer erlebnisgerechten, schönen und handhabbaren Welt massiv im Wege stehen. Wir zeigen Falschheit, Ablenkung und Umlenkrollen auf, Leerlauf, digitales Pingpong, virtuelles Pjöngjang – Sinnlosigkeit und Menschen, die nur noch flach zu denken in der Lage sind und die selbst nicht verstehen, dass sie alles nur optimierten Prozessen überlassen. In Amerika schätzen sie die Neue deutsche Härte von Rammstein. Bei uns sind es die Sparkassen und Behörden: Alles wird jetzt digital passgerecht gemacht. Konterkarierende Kräfte. Wie in dem Fall, in dem eine Bank versucht, Gründe zu suchen, nichts zu tun. Einen neuen Verwalter nur zu bedienen, wenn er nach bestimmten Vorstellungen spurt. Es ist eine Spur der Steine.  – Jetzt droht erst mal der Datenschutz im Datenschmutz der ausgetauschten Emails.

Im Berliner Speckgürtel, München, gibt es eine Hausbank. Das kleine, freundliche, bayerische Unternehmen sieht, wie es den fachlich schwierigen Punkt einer Verwalterlegitimation als Kuh vom Eis bekommt. Das Vorgehen dabei würde Teile der Bevölkerung verunsichern.

Die Bank bekommt die schriftliche Beschlussfassung über die Abberufung der Hausverwaltung aus wichtigem Grund. Hier liegt eine gewisse Eilbedürftigkeit vor. Sie wird vorab telefonisch informiert. Die neue Verwalterin schickt die Verwaltervollmacht sowie die schriftliche Beschlussfassung hierüber. Nun antwortet die Bank: „Bevor wir Ihnen Informationen …..benötigen wir die entsprechenden Nachweise der Bestellung. Dies hat datenschutzrechtliche Gründe.“ Was?

Aus anderen Gründen wie diesen schreibt sie: „Bitte lassen Sie uns zur Gegenprüfung noch eine Eigentümerliste zukommen.“ – Die hat sie auch schon, denn ein schriftliche Beschlussfassung ist naturgemäß nur wirksam, wenn sie von sämtlichen Eigentümern (Hervorhebung: sämtlichen) unterzeichnet ist.

Weiter: „Jedoch ist uns aufgefallen, dass Sie ab 01.01.2019 bestellt sind. Eine Bestellung auf unbestimmte Zeit ist laut WEG nicht zulässig.“ Eine unbefristete Bestellung endet nach Maßgabe des Wohnungseigentumsgesetz ab der 2. Bestellung nach fünf Jahren. Nun greift sie direkt in die Vertragsfreiheit der Parteien WEG und Verwalter ein und sagt: „Daher benötigen wir den Verwaltervertrag, in welchem der Zeitraum klar definiert wurde.“ Offenbar stellt die Bank sich vor, sie könne den Parteien des Vertrages vorschreiben, sie hätten zur Legitimation der Verwalterin einen Verwaltervertrag abzuschließen und diesen auch noch offenzulegen. Das ist falsch.

Was benötigt wird, ist ein Nachweis der Bestellung und eine Verwaltervollmacht.

Heizkostenabrechnung durch TECHEM

1855/13: Positionen: Heizkostenabrechnungen, Kugelkopfschreibmaschinen, Kostenmeldungen und #Techem

Positionen

Heizkostenabrechnung durch TECHEM

Heizkostenabrechnung durch TECHEM

Der Mensch ist immer ein individueller. Eventuell ein Guter. Oder auch nicht. Was TECHEM angeht, so nimmt dieser Tage „die übliche Übung“ der Heizkostenablesungs- und Abrechnungsprofis“ Wunder. Wundersam die dortigen Vorstellungen, wie gute Zusammenarbeit funktioniert. Okay, wir geben zu, dass wir nicht ganz „die übliche Übung“ veranstalten. Wir machen uns Sorgen um die Richtigkeit von „extern ausgelagerten Abrechnungsaufträgen“.

Anders als andere Hausverwaltungen haben wir immer die Idee verfochten, selbst „vollkompetent“ zu handeln und die Heizkosten- und Warmwasserkostenabrechnungen auf der Grundlage der Heizkostenverordnung selbst anzufertigen. Eins ist klar: Das Verteilen von solchen Kosten ist nicht schwieriger, als das Verteilen der im Übrigen angefallenen Wohnkosten eines Wirtschaftsjahres. Man muss ein wenig Fachwissen über die HeizkostenVO besitzen und das war´s.

Was ist anders als in der „ganzen, üblichen Branche“?

Weiterlesen

1684/13: Pingpong: Was sehr schön ist und die wenigsten kennen: Büropingpong spielen…..eine kurze Anleitung

Ping Pong

Nichts ist öder ... rettet den Alltag

Nichts ist öder … rettet den Alltag

Ja, geradezu jeder ist genervt von der vielen Arbeit und wir haben alle viel zu viel zu tun. Dabei liegen die Möglichkeiten zu spielen und kurzweilige Zeitvertreibe anzuzetteln, doch geradezu auf der Hand. Kennt Ihr dieses Spiel: Du schreibst irgendeine Art von Beschwerde -am besten an den Haaren herbeigezogen- an die TELEKOM, Kabeldeutschland oder die Versicherung Deiner Wahl. Das bitte per Email. Kaum hast Du die Email abgesetzt, erhältst Du einen Autoreply.

Weiterlesen

652/2010: Eierkopf Award 01.2010: And the Award goes to …the öffentliche Verwaltung of Berlin!

Eierkopf Award

Eierkopf Award

Überholt:  Zuständig für die verwaltungstechnische Abwicklung des Förderprogramms ist das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA). Anträge auf einen Zuschuss können vom 1. September 2009 bis zum 15. Februar 2010 online beim BAFA unter www.pmsf.bafa.de gestellt werden. Das BAFA stellt im Internet unter www.bafa.de auch weitergehende Informationen und Erläuterungen in einem Flyer (pdf) zum Antragsverfahren zur Verfügung. Auch eine Telefon-Hotline (030-3464-65480) wurde eingerichtet.“ (Quelle: berlin.de, hier) – Stichwort: Zuschuss für Nachrüstung, Recherche 11.02.2010 (Achtung, Fristablauf! – 15.02.2010)

(Nach telefonischer Auskunft der obigen Hotline (Anruf 11.02.10) ist dort weder bekannt, dass beispielsweise Berlin sagt, es fördert auch 2010 (wer fördert? wohin muss man sich wenden? Hat Berlin denn aus eigenen Mitteln 2009 bereits gefördert? Fördern Land und Bund? Gibt das doppelt Geld?) den Einbau von Rußpartikelfiltern. Die Bundesbehörde (bafa.de) hat derzeit ein Entscheidungsvakuum und rechnet dortigen Angaben zufolge erst Ende April mit einer Entscheidung 2010 betreffend.

 ***

Die Verleihung von wichtigen Awards gehört zu den emotional spannendsten und betörenden Augenblicken des Lebens. Die Academy of ‚the Eggheads-Awards‘ hat getagt, das Ergebnis steht nun fest und der Laudator -hübsch gekleidet und nett anzusehen- zuppelt am Briefumschlag, der den Preis enthält. Hinterher wird dem Geehrten Gelegenheit gegeben, eine Dankesrede zu halten. Wem der Geehrte für alles dankt, und so weiter. Nach langer Prüfung und genauer Überlegung hat gesichtspunkte.de den Eierkopf Award 01.2010 erstmalig heute verliehen. Verdient gewonnen hat ihn die öffentliche Verwaltung von Berlin für die praktikabel ausgestaltete Umsetzung einer europäischen Richtlinie über den erforderlichen Einbau von Rußpartikelfiltern in Autos mit Dieselmotoren (Feinstaub-Vermeidung), die Schaffung von innerstädtischen Umweltzonen und das gesamte begleitende Antrags- und Genehmigungsszenario.

Begründung der Jury im Detail:

Weiterlesen

Ping Pong: Extensions – Haarverlängerungen, Dateinamen und quälende Prozesse

Ping Pong

Extensions

Extensions

Von künstlichen Verlängerungen ist hier die Rede, von Dateinamen und von quälenden Prozessen.

Als Extensions bezeichnet man künstliche Haarverlängerungen.

Bei den Dateinamen (zumindest im Windows-Bereich) nennt man die drei Buchstaben hinter dem Punkt im Dateinamen „Extension“, oder auf Deutsch Endung. Die Dateiendung gehört zu einer bestimmten Programmanwendung und wenn diese Klasse registriert ist, weiß ein PC, mit welchem Programm er das öffnen kann. Eine interessante Website zur Klärung ist übrigens die hier. Heute schickt uns jemand drei Dateien, die sehen bei uns so aus, als Anlage zu einer Email:

Dateien ohne Extension

Dateien ohne Extension

Weiterlesen