1750/13: Positionen: „Alter Verwalter“, eine wienerische Redensart, oder?

Mein Beruf: Haus- & Grundstücksverwalter

Die Nachfrage beim Vermessungsamt Friedrichshain-Kreuzberg ergibt beim Rückruf des zuständigen Sachbearbeiters: So genau wisse er ja nicht, ob er überhaupt Grundstücksdaten habe? Ich schlage ihm vor, das doch mal zu tun. Ich hätte mir seinen Anruf danach inhaltlicher vorgestellt. Dass er etwas habe, will er klären. Immerhin. Ansonsten ist das Telefonat auf Eingrenzen, Begrenzung und auf Vermessung persönlicher Zuständigkeiten, Autorisierungsfragen und Kompetenzen gebürstet. Was ich darf und was nicht.

Ein Plan der Vermessung des Grundstücks, ergibt der weitere Verlauf des Telefonats dürfe jedoch nicht an den Eigentümer oder dessen Verwalter ausgehändigt werden. Nur und ausschließlich an den Öffentlich bestellten Vermögensingenieur. „Alter Verwalter“, sage ich, einen Ausspruch wiederholend, den ich irgendwo aufgeschnappt habe. „Alter Verwalter“, sagt eine Wienerin, sei so ungefähr dasselbe wie „Du bist aber gscheit“. Nö, bin ich nicht. Dass das Vermessungsamt uns keine Fakten gibt über die behördliche Einmessung des Grundstücks? Ich bin auch nicht autorisiert, mich mit dem Nachbareigentümer zu treffen, um die Grundstücksgrenzen abzuschreiten. So ein Quatsch, erkläre ich ihm, ich bin doch kein Beamter. Ich bin autorisiert zu leben, also bin ich autorisiert zu arbeiten, etwas zu klären und mich zu bemühen. Er sagt noch: „Ja, aber zivilrechtlich. Ich sage: Ja, selbstverständlich. Das Leben in Zivil. Räuberzivil. Punkt.

1234/11: FotoPodcast: Ein Grenzstein, ein Maschendrahtzaun und eine ganze Tüte Vergangenheit!

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (Berlin-Lankwitz)

Ein Grenzstein (mitunter auch Markstein) ist ein Eckpunkt, Knickpunkt oder Knotenpunkt einer Flurstücksgrenze. Grenzsteine sind die so genannte Abmarkung von im offenen Gelände liegenden Grenzpunkten, die in der Regel mit einer mittleren Lagegenauigkeit von einigen Zentimetern gesetzt werden. Sie sollen sich frostsicher – das heißt mindestens 60 cm tief – im Boden befinden. (Aus Wikipedia)

Am Grenzstein in Berlin-Lankwitz, direkt an der Kante des eingefriedeten Grundstücks. Wir erfahren, dass Herr Rusch (* Name geändert) seit 1961 hier wohnte. 1971 hat der Eigentümer des Hauses ihn gefragt, ob er das Haus übernehmen wolle? Ein Kauf auf Rentenbasis. Es hat praktisch zwanzig Jahre weiter gezahlt, so lang lebte die Frau des Eigentümers noch. Und dann starb sie und Herr Rusch war redlicher, ehrlicher Eigentümer geworden. Er war Richter in Berlin, kein Job mit reichlich Apanage, sagt er, man muss rechnen. Heute sei das anders geworden. Er ist jetzt über 80 Jahre alt. Die Gegend hier war früher ein Villenviertel, sagt er.

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