Notariat in Wilmersdorf: Impressionen

3154/16: Positionen: Häufig nerven Notare den WEG-Verwalter. Sie haben immer recht und machen Arbeit. Und irren nie.

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Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Klara-Kopp-Weg (Quelle: Christoph Sinnen)

Kaufvertrag für Eigentumswohnung: Die Eheleute verkaufen an eine junge Frau in Berlin-Pankow. Der Verwalter stimmt dem Kaufvertrag zu. Wenn das nur einfach wäre und unkompliziert. Wütendes atemloses Grollen vielbeschäftigter WEG-Verwalter.

Erst neulich nervte so einer, der war vermutlich noch ganz jung. Und machte alles so super gut. Nur kooperiert hat er nicht. Saß in seinem juristischen Elfenbeinturm, wälzte die Neue Juristische Wochenschrift (natürlich digital, Spaß) und machte einfach nicht das, was ein ordentlicher Notar tut: Dienen.

Das war Wilmersdorf. Heute nervt Pankow.

Der Herr Notar Günsch (* Name geändert) hat einen Kaufvertrag beurkundet und in diesem Zusammenhang den Verwalter gebeten, die erforderliche Verwalterzustimmung zu erteilen. Das erfolgt untadelig. Dazu übersandte Notar Günsch einen Entwurf dieser Zustimmung. Nun muss man wissen, dass das wohl auch gebührenrechtliche Gründe hat: Entwirft der Notar selbst so eine Zustimmung, so bekommt er dafür Gebühren. Entwirft sie der Notar des Verwalters, bekommt der Gebühren. Aha.

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3052/15: Positionen: Wenn der Postmann zweimal klingelt und der Notar um Entlassung bittet

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Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Sie können über die angehängte Verwalterzustimmung verfügen, sobald folgendes sichergestellt ist: ….. (Formulierung aus einem Treuhandauftrag an einen Notar)

Im Berliner Speckgürtel, in Schleswig Holstein, hat ein Notar den Übertragungsvertrag auf die Tochter aufgesetzt. Dieser bedarf der Verwalterzustimmung. Die Verwalterin prüft den Kaufvertrag und beanstandet, dass sich die Tochter nicht der sofortigen Zwangsvollstreckung unterworfen hat, wegen eines Betrages in Höhe des Jahreswohngelds (warm). Das führt zu einem Treuhandauftrag.

Das ist ein Auftrag, der den Notar anweist, über eine ihm bereits zur Verfügung gestellte Verwalterzustimmung (notariell beglaubigt) erst zu verfügen, wenn sichergestellt ist, dass sich …und jetzt kommt’s…die Tochter der sofortigen Zwangsvollstreckung wegen eines Betrages von EGAL EURO…..unterwirft. Damit ist der Auftrag erledigt, wenn er erledigt ist. Und die Verwalterzustimmung darf benützt werden. Zug um Zug. – Ein wunderbar abgekürzter in sich übersichtlicher Tunnel von zu erledigenden Aufgaben, was?

Das hindert das gewissenhafte Notariat nicht, noch mehr als zweimal nachzufragen, ob der Treuhandauftrag damit nun Erledigung gefunden hätte. Und nein, die Verwalterin ist schwer von Kapee, kapiert es nicht: im Telefonat spricht die Notariatsmitarbeiterin von der allgemeinen Üblichkeit, sich die freie Verfügbarkeit auch trops alledem noch einmal bescheinigen zu lassen. Der Notar möchte gern entlassen werden: Aus seinem Treuhandauftrag. Fristlos? Fristgemäß? Friss oder stirb? Egal. Sicher ist sicher. Es ist das deutsche Wesen, sich rückzuversichern. Auch wenn es aus sich heraus sonnenklar ist. Logisch ist das eben nicht.

2011/14: Positionen: Mit Speck fängt man Mäuse. Was Notare nicht wissen können.

Korrekturhilfe: Email-Verteilplattform

Korrekturhilfe: Email-Verteilplattform

Was der Notar nicht versteht, schreibt er: „der Sinn Ihrer Mail vom 29.4.14 erschließt sich uns nicht.“ – Das kann passieren. Kommunikationstechnische Nulpe, der Absender, also ich. Habe daneben gegriffen. Eine Erklärung muss her, sie lautet:

Der Sinn und Zweck,
das ist der Speck,
mit dem man erst die Mäuse fängt,
die schließlich man erhängt.
(eigene Prosa, nicht rosa)

Bedarfsgerecht geantwortet: Es geht um ein Notariat, das anzubahnen geplant war. Die Email war Speck, die Mäuse fängt der Notar, wenn er die Gebührenrechnung einstreicht. Verdient ist verdient. Man muss es nur klar sagen (können). Oder lesen.

Anders neulich Vattenfall: Wir können mit ihrer Email nichts anfangen? Was stand denn drin? Nur ein paar kryptische Zeichen: Ah, ein Gedankenblitz meinerseits: Werfen Sie das weg. Ich habe einen Emailfunktionstest gemacht und mir Vattenfall dafür ausgesucht. Es stehen dort nur Buchstaben im Betreff, damit das nicht als SPAM endet. Ich hatte geschrieben „asdasdergerg“. Sie hat gelacht. Und aufgelegt.

1992/14: Positionen: Der Notar vollzieht den Kaufvertrag!

Positionen

Kaufvertragsarbeitung_small,jpg

Der Erwerber ist Mitarbeiter einer Autovermietung und reist quer durch die Republik. Sein Notar schreibt am 18.02.14 an uns, Zitat:

Sehr geehrte Damen und Herren,
in vorbezeichneter Angelegenheit überreiche ich anliegend eine auszugsweise beglaubigte Fotokopie des o.g. Kaufvertrages zur Kenntnisnahme und zum Verbleib. Ich bin mit dem Vollzug des Vertrages beauftragter Notar.

So weit, so gut. Und doch kommen wir ins Grübeln. Es mag „zu spitzfindig“ gedacht sein. Man kann einen Notar nicht beauftragen, einen Vertrag zu vollziehen. Dafür sind die Parteien zuständig. Sie leben ihn. Der Vertragsnotar soll auch nicht schreiben: „Ich bin der Vollzugshelfer des Vertrages.“ Richtiger wäre das. Denn ob der Vertrag vollzogen wird, hängt nicht vom austauschbaren Notar ab, sondern von nicht austauschbaren Vertragsparteien. Okay, das führt jetzt nicht weiter. Aber es sticht heraus als Gedanke. Ob solche „selbstherrlichen“ Textbausteine einfache Lebenssachverhalte zutreffend widerspiegeln können? Ich lass die Frage heute offen. Man kann alles in Frage stellen, ganz rabulistisch. Wozu?

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

1867/13: Kleines Notariat: Spaniens Gitarren, beschränkte Gesellschaften und profunde Selbstkontraktionen

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Rechtsprechendes Schwein im Glasschrank eines Berliner Notars

Der Erschienene erklärte, dass er die nachstehenden Erklärungen nicht nur im eigenen Namen abgibt und entgegennimmt, sondern zugleich mit Wirkung für die
Handelsgesellschaft spanischen Rechts (Spanischer Name, z.B. Serrano Immobiaros De Cadenza S.L) mit Sitz in Sevilla, Straße Hausnummer eingetragen im Handelsregister der Provinz Sevilla in Folio 219 f, Band 1712 – Gesellschaftsregister Blatt SE-13.705, Eintragung Nr. 4 in seiner Eigenschaft als alleinvertretungsberechtigter Geschäftsführer dieser Gesellschaft, „auch wenn dadurch die Rechtsfigur des Selbstkontrahierens gegeben ist“. Zum Nachweis der vorbezeichneten Vertretungsbefugnis wird der Erschienene eine Bescheinigung des Handelsregisters der Provinz Sevilla nebst Übersetzung und Apostille unverzüglich nachreichen.

Das Rubrum dieses paneuropäischen Übertragungsvertrags ist voll Musik, wohlklingendem Mystizismus, rätselhaften Terminologien. Vermutlich hat der Berliner Notar recht, der das hier aufgesetzt hat, und alles richtig gemacht. Es ist nicht mal die längste Praline der Welt, sondern sogar noch übersichtlich bleibend.
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Notariat in Wilmersdorf: Impressionen

1707/13: FotoPodcast: Notariatszinnober in Wilmersdorf: Impressionen

Ich sag ihm, da auf dieser Titanic, da sollten sie noch zwei Playmo-Figuren vorn drauf stellen, so direkt hintereinander. Er murmelt was von „Jaja“, in eine Art nicht vorhandenen Bart. Wahrscheinlich wird er meine Idee unberücksichtigt lassen, denke ich später.

Ich sag nur eins dazu: Ein Notar ist eine amtliche Person öffentlichen Zutrauens und genießt hohes Ansinnen. Und noch eins: Wenn ein Notar in seinem Büro „alten Tand“ hinstellt, aus vergangenen Zeiten, hat das was Fesselndes. Dann werden die Paragraphen unwichtiger. Ein Stück weit. Ich sag euch noch was: Ein Notar, der die Titanic in Pappe nachgebildet ausstellt, wird niemals untergehen. Denn er weiß um die Schwierigkeiten, große Schiffe an Eisbergen vorbei zu steuern. Irgendwann werden bestimmt die „Berliner Originale“ unter den Notaren aussterben. Und dann steht nirgendwo mehr eine alte Uhr, eine Briefwaage oder gar eine ganze Replik der Titanic aus Pappe.

 

651/2010: Überraschende Kaufvertragsklauseln, überraschend für den Verwalter! Der Energieausweis!

Rechtliches

Rechtliches

Im Kaufvertragsentwurf für eine Eigentumswohnung in Berlin-Wedding wurde folgendes vom Notar im Entwurfstext vorgeschlagen:

 Der Verkäufer erklärt, keinen (gültigen) Energieausweis für den Kaufgegenstand zu besitzen. Der Käufer erklärt, auch keinen vom Verkäufer verlangt zu haben; er verzichtet gegenüber dem dies annehmenden Verkäufer ausdrücklich auf sein gesetzliches Vorlagerecht. Der Notar wies die Beteiligten darauf hin, dass der Energieausweis informativen Charakter habe und Ansprüche gegen den Verkäufer insoweit nur in Betracht kämen, wenn darin vorsätzlich oder fahrlässig falsche Angaben gemacht würden. Er wies im übrigen darauf hin, dass bei Wohnungseigentum Energieausweise grundsätzlich nur für das gesamte Gebäude ausgestellt würden und es in einem solchen Fall zweckmäßig sein dürfte, die Pflicht zur Erstellung eines Energieausweises in den Pflichtenkatalog für den Verwalter der Wohnanlage aufzunehmen, z. B. durch Aufnahme einer solchen Pflicht in den Verwaltervertrag oder durch entsprechenden Beschluss der Wohnungseigentümergemeinschaft.“ (Quelle: Kaufvertragstext eines Vertragsnotars in Berlin, welcher, bleibt irrelevant)

Erstaunliche Klausel, gefühlt ist sowas eine sogenannte Freizeichnungsklausel. Freizeichnung overloaded: Der Verkäufer zeichnet sich frei, obwohl er liefern muss. Der Notar zeichnet sich frei, weil er keine Lust hat, die Parteien dazu anzuhalten. Und der Erwerber? Geht der dieser Rechtsfrage dann mal nach? Das verspräche interessant zu werden. Was sich Notare so alles ausdenken. Immer wieder vermissen wir bei Notaren eine Art Handkladde, die sie Vertragsparteien an die Hand geben wie eine Art Checkliste. Willst du was zum Thema Eigentumswohnung notarisieren, dann denk doch bitte auch an folgende Punkte, liebe Vertragspartei.

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