766/2010: Nachgehakt: Bei BSR Rechtslücken in Leistungsbedingungen – vom Behälterinhaltsgewicht einer Tonne

gesichtspunkte.de hatte gestern auf als unnütz empfundene serienbriefmäßige Belehrungsbriefe der Berliner Stadtreinigungsbetriebe hingewiesen. Da das Thema „als brennend“, weil irgendwie willkürlich empfunden wurde, hat die Redaktion heute nochmals genauer nachgehakt. Das Ergebnis: Derartige Schreiben „der Orange“ können durchaus mutwillig versendet werden und haben kaum nachvollziehbare und -vor allem- nicht nachprüfbare Grundlagen. Muss am Ende diese Fassung der aktuellen Leistungsbedingungen jetzt selbst in „die Tonne“?

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765/2010: Meckerecke: Himmiherrgottsakramentscheissglumpfvarregs, du orangener Strassenköter!

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Das Einfüllen von verdichteten und durch besondere Vorrichtungen zur Volumenverringerung zerkleinerten Abfällen in die Behälter bedarf der schriftlichen Einwilligung durch die BSR, die nur auf schriftlichen Antrag hin erteilt wird.“ (Auszug aus den Leistungsbedingungen der BSR vom 01. Januar 2009 (Amtsblatt 58, 30. Dezember 2008)

Ja moi, dös is nix anderes als a ärgerlicher Schmarn, gelle? Ob’s dafür tatsächlich einen Antragsvordruck gibt? Dieser Textbaustein wurde von „der Mülle“ im Bezirk Berlin-Wedding abgesetzt, um zu rechtfertigen, dass der Restmüll nicht abgeholt worden war. Einen Eierkopf-Award hat gesichtspunkte.de kürzlich schon mal vergeben. Allerdings betraf dieser nicht die BSR (Slogan: „We kehr for You“ – Gegenslogan von uns: „Da lachen ja die Hühner!“ Werbung und Verhalten sollte übereinstimmen), sondern die Berliner Kraftfahrzeugzulassungsbehörde. Zeit wird’s, über den Eierkopf Award nochmals nachzudenken. Er muss nur noch zurückgefordert werden, denn bekanntlich werden derartige Preise verliehen und was, wenn der Leihnehmer (die KFZ-Behörde) den Award nicht zurückgibt?

Ich meine, das kennt man ja von früher, oder? Als wir alle noch richtige Hauswarte hatten, da standen die immer „inne Tonne mittenmang den Müll“ (berolinisch), einen metallenen Stampfer in der Hand. Heute ist alles ganz anders. Es gibt Juristen und Rechtsabteilungen, die machen sich über alles Mögliche Gedanken. Auch übers Müll stampfen. Das ist nun nicht mehr zulässig.

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