1369/11: Verwaltervertrag: Schuld war nur der Bossa Nova! Der war schuld daran! Von den „7 Sünden“ eines Verwalters!

Die Sache ist anders gelaufen als geplant. Nichts ist passiert. Woran hat es gelegen? War´s der Mondenschein? No no, der Bossa Nova! Oder war´s der Wein? No no, der Bossa Nova! Kann das möglich sein, yeah yeah, der Bossa Nova war schuld daran. Steht der Bossa Nova als Synonym für „den Verwalter“? Fragen über Fragen. Die Strategie, richtig darüber zu denken, entblättert dieser Seelenstriptease. Das ist Häuptling „Der Möglichst Immer Früher Als Andere Kommt, auf indianisch“: „Aha!“

Schuld auf sich zu laden, ist des Verwalters Sache -normalerweise- nicht. Er kann sich keine „7 Sünden“ leisten, darf also nicht schuldhaft handeln. Die „7 Sünden“ hat bereits der Berliner Soul- und Funkmusiker Dirk Zöllner auf seinem gleichnamigen Album kenntnisreich beschrieben. Das reicht, um sauber, klar und unverfroren zu denken. 

Ein Verwalter hingegen darf nicht schuldhaft handeln oder auch z.B. „schluderhaft“. Schuld und Schluder sind zwei Teppichluder im Beruf des Verwalters. Im schlimmsten Fall wird die Sache ein Fall für die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung. So ein Fall ist die verabredete Schritt-für-Schritt-Handlung namens „Sanierung von teils defekten Garagen-Fertigteileinhausungen“ aus hässlichem Waschbeton mit Dächern obendrauf, wenn Schuld und Schluder am Werke sind. Ein bisschen Geld in die Hand nehmen und so etwas sanieren, das ist der Bedarf, der bereits beschlossen ist zu tun. Schon seit längerem.

Weiterlesen