Übrigens: Rein mietrechtlich unterscheiden die Volljuristen durchaus zwischen Hausmusik einerseits und Housemusic andererseits. Das eine kann der „freien Lebensentfaltung“ dienen und ein Grundrecht darstellen. Das andere kann als Lärmbelästigung verurteilt werden. #nurmalso
Gesehen in Berlin-Schöneberg, Lützowstr. von Klaus Schelzig, via facebook
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