Eine überaus positive Erfahrung…

Positionen

Das ist ein komplizierter Sachverhalt: ‚Mit Richtern ist nicht zu reden.‘ Jedenfalls nicht außerhalb einer mündlichen Verhandlung.‘ Steht nirgendwo, wird aber latent als Behauptung aufrecht erhalten. Eine Behauptung? Kann sogar eine Art von Anklage sein. Eine Art Vorratsargument. Falls sonst keine greifen… Wir haben es nicht nachgeprüft.

Außerhalb der mündlichen Termine soll keinerlei Kontakt mit dem amtierenden Richter erfolgen, so wird gesagt. Hier und da ist es aber erforderlich. Wir machen hier unterschiedliche Erfahrungen. Die einen Richter  rufen wir an und erreichen sie schlicht nicht. Sie sind verschollen im Geschäftsgang des deutschen Gerichtswesens. Jurisprudenz! Und wenn wir die Geschäftsstelle anrufen, die dem Richter etwas vorlegt, einen Schriftsatz zum Beispiel, dann ist das unnütz. Die Damen vom Gericht ergehen sich in Förmlichkeiten. Die helfen uns aber nicht weiter. Und dann gibt es Ausnahmen von dieser Regel: Ein Richter ruft zurück, nicht weil er erreicht wurde. Sondern weil er nicht erreicht wurde. Er habe das in seiner Anrufliste gesehen, da hätten wir wohl versucht, ihn anzurufen. Ein vergeblicher Versuch, einen Richter telefonisch zu erreichen, ist bemerkt worden. Uns umgarnt ein wohliger Schauer der Lust. So stellen wir uns rechtskonforme und korrekte Kommunikation vor. Wir werden den Richter nicht anrufen, um ihn zu infiltrieren und wer was anderes behauptet, der ist ein (…Bitte hier ein Schimpfwort einsetzen…nach eigenem Belieben).

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