Im Verdacht: Haupt-Hauszähler-Wasseruhr! "QN 10"

3084/15: Positionen: Von der Entzweigung des vernetzten Denkens

Drehstrom-Wohnungszähler

Drehstrom-Wohnungszähler

Es ist ein ganz einfacher Fall: Der Netzbetreiber verwaltet die Stromzähleranlagen und Stände, die Nutzer zu verabredeten Stichtagen ablesen müssen. Die Nutzer sind Stromkunden, die ihre Zählerstände dem Netzbetreiber übermitteln müssen. Dieser macht in großem Stil „Filesharing“ und stellt die Zählerstände auch den jeweiligen Stromunternehmen zur Verfügung. Denn der Strommarkt sei nun frei und einzigartig, es heißt, Konkurrenz belebt das Geschäft. Allerdings: Den Netzbetreiber kann man sich nicht aussuchen.

Den auszuwechseln wäre auch nicht mal so schlecht. Denn im Webauftritt des hier gemeinten Stromnetzbetreibers im Bundesland Brandenburg geht es auch drunter, wenn es nicht gerade drüber geht. Beispiele:

Weil ein Stromunternehmen unfähig bleibt, zutreffend mit einem Kunden abzurechnen und auch mehrfach Gegenabrechnungsentwürfe nichts fruchten, kommt es zur Androhung von Stromzählersperrungen. Der Kunde wehrt sich mit einer fristlosen Kündigung im November 2014 hiergegen und bestellt zwei alternierende Stromanbieter zu Stromlieferanten für Tag- und Nachtstrom, gemessen an zwei Stromzählern. Alles wird schriftlich ordentlich abgewickelt.

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2016/14: Psychowelt: Von Er- und Besonnenheit, innerer und äußerer Kündigung und dem Formalin des Marginalen.

Psycho-Logik

Merke: Der fristgerechten Kündigung geht überwiegend eine solche voraus, die nicht in Fristerwägungen gedacht ist. Sie ist frei ersonnen. Diese nennt man die innere Kündigung.

Geht allerdings die impulsive, emotionale der fristgerechten nicht voraus, so besteht in der Tat ein Fristenproblem. Denn Marginalien halten sich nicht mit Formalin auf. Oft fehlt ihnen als Lappalien das Licht der Besonnenheit. Marginalien wie diese streben zur Sonne. Hoppla di hopp! Da sind sie. #zumTage

1735/13: Rechtsprechung: Was das OLG München (AZ 23 U 3798/11) zu Emailkündigungen meint

Banner Rechtliches Gehör

Inwieweit trifft eigentlich Rechtsprechung auf unseren Einzelfall hilfreich zu und wir können sie uns hinter den Spiegel stecken? – Die hier angerissene Entscheidung ist so eine, die hilfreich ist und mit deren Hilfe wir ein besseres „standing“ in unserem „bürgerlichen Alltag“ erhalten. Deswegen haben wir die Entscheidung herausgesucht und sogar ausführlich besprochen.

Das OLG München (AZ 23 U 3798/11) hat sich mit der Frage der Zulässigkeit von nachhaltigen Willenserklärungen (hier: Kündigung eines Handelsvertretervertrages) umfassend auseinandergesetzt. Dies hat große Bedeutung für die alltägliche Praxis.

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1649/12: Positionen: Vom Versicherungen abschließen, Versicherungen kündigen und dem Speck auf warmem Kartoffelpüree

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Kartoffelpürée mit Berliner Speckgürtelfleisch in Würfeln, angebraten

Im Berliner Speckgürtel fertigen die Brandenburger ein ganz vorzügliches, einfaches Gericht: Kartoffelpüree mit Speckgürtelfleisch in kleinen Würfeln aus gehäckselten Allgemeinen Vertragsbedingungen der deutschen Versicherungswirtschaft. Es ist die Freiheitsliebe der Menschen hier, die ihnen eine vollkommen andere Sichtweise auf Versicherungen (und Geschäftsbanken) gewährt: Brandenburg würde einmal zu einem Eldorado wirklicher Vertragsfreiheit werden.

Ein Lied besingt: Ich bin morgens immer müde. Und gewiss trifft dies auch auf mich zu. Wie ich schon manchen Vorabend über weiß. Doch morgens ist der Verstand glasklar. Das fällt mir auf, seit ich zur „schreibenden Zunft“ gehöre. Während ich mich durch die Emails der Nacht kämpfe, die andere abgesetzt haben, um mir zu versichern: Du bist nicht vergessen. Wir haben wichtige Mitteilungen: und diese handeln oft vom Ungleichgewicht der Kräfte und nicht wenige Male denke ich intensiv darüber nach, ob es mir wohl möglich wäre, das Kräfteverhältnis auf der Erde zu meinen/unseren Gunsten zu verschieben? Könnte ich denn die Welt stemmen, so wie sie ist und mich nicht mehr von „den Anderen“ austricksen lassen. So wie beispielsweise von der Versicherungswirtschaft.

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