1629/12: Positionen: Einen Antrag auf Erteilung eines Antragsformulars vom #Jobcenter

GewA 2 - Gewerbeanmeldung Formular der Verwaltung Berlin

GewA 2 – Gewerbeanmeldung Formular der Verwaltung Berlin

Sehr geehrte Damen und Herren,  aufgrund einer Rechtsänderung für die Kosten für Unterkunft und Heizung, bat das JobCenter Reinickendorf mich schnellstmöglich um eine aktuelle Bescheinigung des Vermieters über :
-die Gesamtgröße der Gebäudeeinheit,
-die Warmwasseraufbereitung (z.B. zentral über Fernwärme, dezentral über Durchlauferhitzer oder Gas)
-aktuelle Mietaufstellung ab 01.05.01 (Nettokaltmiete, Heiz- und Betriebskosten).

Es ist eine Rechtsänderung eingetreten (?), die nun dem Vermieter aktuell aufdrückt, eine (weitere) Bescheinigung zu erstellen? Eine Bescheinigung des Vermieters über die Richtigkeit des geführten Schriftverkehrs und zur Bestätigung der Richtigkeit des Durchschreibformulars? Der Wichtigkeit? – So hat Reinhard Mey das vor vielen, vielen Jahren einmal lautmalerisch beschrieben. Dabei ist die Antwort zu dieser Email eigentlich ganz einfach, formlos. Ist nicht diese Antwort eine Bescheinigung des Vermieters?

Weiterlesen

Bundesgerichtshof (BGH): Der Vermieter darf nicht fristlos kündigen, wenn Sozialamt verspätet zahlt!

Bundesadler

Bundesadler

Wenn das Sozialamt verspätet die Miete an den Vermieter zahlt, darf der Vermieter deswegen nicht fristlos kündigen

Ein Vermieter darf ein Mietverhältnis nicht fristlos wegen verspäteter Mietzahlungen kündigen, weil ein Sozialamt Mietzahlungen übernimmt und dann unpünktlich bezahlt. Dies hat  der VIII. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs (BGH) entschieden (Az. VIII ZR 64/09). Mieter müssen sich nicht das Verschulden des Sozialamts zurechnen lassen, das im vorliegenden Fall nicht bereit gewesen war, rechtzeitig zu bezahlen. Das Sozialamt sei nicht Erfüllungsgehilfe des Mieters, sondern erfülle hoheitliche Aufgaben der Daseinsvorsorge.

Die Redaktion hat den Fall recherchiert. Bei unserem heutigen Redaktionsschluss lag die BGH-Entscheidung noch nicht gedruckt zur Veröffentlichung vor. gesichtspunkte.de veröffentlicht daher als kostenloser, nichtkommerzieller download die entsprechende Pressemitteilung Nr. 217/2009 des BGH an Stelle dessen.

(Danke, Jörg)