1061/11: Linktipp: Sie hat das absolute Gedächtnis, gerade so, wie die gewöhnlichen Mitarbeiter unserer Firma!

Die nachfolgend, zumindest einleitend erzählte Geschichte hat einen sowas von fiktivem Charakter, das wirste gleich mal merken! Später allerdings heißt es „Back To Reality“

Da klingelt das Telefon und die Mieterin Frau Müller-Lüdenscheidt (* Name geändert) aus Berlin-Wilmersdorf ist dran. Sie sagt, sie hätte doch damals -1991, am 15. April, ein Freitag- gelegentlich der Mietvertragsunterzeichnung eine Kaution von 1.502,- DEM (in Worten Deutsche Mark) eingezahlt. „Richtig“, wende ich ein und korrigiere ihr Anliegen nur sanft andeutungsweise: „Es waren nur 1.452,- DEM, erinnern Sie sich? Es waren zwei Fünfhunderter mit den SerienNummern (Nrn aus Datenschutzgründen entfernt :-)) . Wir hatten damals die Angewohnheit, die Geldscheine der in bar zu entrichtenden Kaution zu fotokopieren. Sie schaut in ihrer Kopie der Quittung nach, kann diese Angaben bestätigen und entschuldigt sich.

Oder die Sache mit dem Perlator, das ist dieses Kalk- und Flusen- bzw. Restesieb auf dem Wasserhahn. Sie hatte diese Klausel im Mietvertrag unterschrieben und nun beriefen wir uns als Mitarbeiter der Hausverwaltung darauf: Für die Dauer des fünfjährigen, befristeten Mietverhältnisses hätte sie Kleinstreparaturen in ihrem Gewerberaum bis zur Höhe von 8% der Nettokaltmiete selbst auszuführen und die Rechnungen hierüber jeweils zum Jahresende der Verwalterin zur Mieterakte einzureichen.

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