1743/13: Wald- & Wiesenrecht: Von Hauptseitenwurzeln, Senkern in der Tiefe und Wurzelreichweite

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Im Übrigen kommt es nicht darauf an, ab es sich um
eine Gemeine Esche oder Gemeine Robinie handelt.
Beide Baumarten verfügen über ein Senkerwurzelsystem
mit weitreichenden, flach im Oberboden verlaufenden
kräftigen Hauptseitenwurzeln. Die Reichweite
der Wurzeln kann bis zu 14m betragen. In sandigen
Boden können einzelne Senker eine Tiefe von über
3m erreichen. (aus einem Rechtsanwaltsschriftsatz der Klägerin)

Wer ein Grundstück hat, haftet auch für dessen Bewuchs. Z.B. für die Bäume, die drauf stehen. Beim Amtsgericht Pankow/Weißensee wird nun gerade Wichtiges vorgetragen. Es geht um ein Haus in Pankow und auf dem Nachbargrundstück steht ein Baum. Der soll weg. Er schädigt die Baulichkeiten. Mit hanebüchenen Ausreden versucht der Eigentümer des betreffenden Grundstücks seine Verpflichtung wegzureden. Auf den Ausgang dieses Verfahrens sind wir sehr gespannt.

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