1742/13: Linktipp: Von Brandlasten in Treppenhäusern erzählt „schadenprisma.de“-Autor Dipl. Ing. Matthias Münch

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Brandlasten im Treppenhaus

Brandlasten im Treppenhaus

Darüber haben wir mehrfach berichtet.

Die Zeitschrift „Schadenprisma“ hat jetzt einen gewissenhaft recherchierten Artikel veröffentlicht. Einige von unseren Fotos wurden unterstützend zur Verfügung gestellt. Hier der Link zu dem Artikel (pdf-Dokument).

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Hintergrundgespräch Versicherungswirtschaft: Über Feuerlöscher, Rauchmelder und deren Betrieb

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Das hatten wir gerade erst als Thema dieser Website: Feuerlöscher. Warten, also Wartungen durchführen oder nicht warten, ggf. abhängen?

Wir haben noch weiter recherchiert und in der Versicherungswirtschaft dazu nachgehakt. Folgende Gesichtspunkte fand eine namhafte, große Berliner Versicherungsagentur auf Nachfrage bei der Prüfung im Objektbestand der Hausverwaltung -auszugsweise- vor. Das ist übrigens einer der Vorteile, die man nicht von der Hand weisen kann, wenn man sich in die richtigen, fachlich ausgebildeten Hände begibt: Man bekommt Feedback, mit dem man etwas anfangen kann. Womit definitiv ein Unterschied besteht zum lediglich auf Vertragsabschlüsse hoffenden, windigen Versicherungsmakler, der eine gute Betreuung im Bestandsgeschäft dauerhaft vermissen lässt.

Wir danken Herrn Dirk Mahlow von der Agentur Sedler in Mariendorf für den mit uns geführten fachlichen Diskurs. Die Ergebnisse lassen sich wie folgt zusammenfassen:

Eine Frage lautete bspw.:

ZitatWenn Feuerlöscher vorhanden sind, obwohl es keine mir bekannte Vorschrift für den Betrieb derselben gibt, weiß ich nur, dass dann auch eine Wartungsverpflichtung besteht. Hätte dies bspw. Auswirkungen auf die Deckungszusage der Gebäudeversicherung im Schadenfall?“

Spannende Frage. Den ersten Teil, nämlich, ob in den Versicherungs-Policen die generelle Verpflichtung zur Aufstellung von Feuerlöschern besteht, ist klar mit „nein“ zu beantworten. Es gibt aber durchaus Objekte, die u.U. bauliche Besonderheiten haben, oder besondere Installationstechnik, oder Gewerbebetriebe, die besondere Brandschutz- oder Feuerlöschmaßnahmen vorsehen. Diese werden dann aber explizit vereinbart.

Der große Bohei: Die Wartung von Feuerlöschern ist eventuell ein Nullsummenspiel

biggest bohei

Feuerlöscher

Feuerlöscher

Zitat Dieser Vertrag hat für Sie den Vorteil, dass Sie sich nicht um die termingerechte Prüfung Ihrer Feuerlöscher bemühen müssen. Wir sichern lhnen eine termin- und sachgerechte Wartung entsprechend den gesetzlichen Bestimmungen zu und informieren Sie rechtzeitig.“ (aus einem Firmenanschreiben mit Wartungsvertragsangebot)

Ja, genau, so etwas liest sich bequem und klingt nach Rundum-Sorglospaket. Genau das brauchen wir: Wartungsverträge noch und nöcher, damit das Leben nicht lebensgefährlich ist oder wird. Auch der Betrag ist eher klein. Für eine Wohnanlage in Berlin-Kreuzberg kostet die Wartung (die alle zwei Jahre durchgeführt werden soll) 9,40 € pro Gerät, dazu (falls erforderlich) eine Behälterinnenprüfung 5,00€ pro Gerät und ein Prüfsiegelset 4,-€.

Es gibt sogar einen Bundesverband für Feuerlöschgeräte und -anlagen (BFVA) mit Sitz in Hagen, das ist da, wo die Popsängerin Nena herkommt. Sagt die bewerbende Firma. Allerdings stimmt das nicht, bei genauer Recherche stellt sich raus: Mit Sitz in Kassel heißt das Ding allerdings Bundesverbrand (Schreibfehler absichtlich) Brandschutzbetriebe e.V.. Der werbende, immer wieder verwendete Textbaustein wird offensichtlich hinsichtl. seiner Richtigkeit nur selten gepflegt. Was wiederum den Empfänger derartiger Schreiben aber eher verunsichert. Genießt der Anbieter, der mir da schreibt, zu Recht mein Vertrauen?

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