1805/13: Positionen: Neues Gesetz in der Mache, Ferienwohnungen zu verbieten #Presseecho

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Es schadet Touristen und Berlinern gleichermaßen. Wer Kinder hat und gerne fremde Städte bereist, der weiß, wie teuer das ist. Kaum ein Hotel bietet Familienzimmer an. In einer Berliner Ferienwohnung kann eine Familie für 90 Euro pro Nacht einkehren. Das nenne ich Gastfreundschaft, dass es diese Angebote bei uns gibt! – meint Gunnar Schupelius, Kommentator der BZ, auszugsweise, unten verlinkt

Da war doch noch was. Richtig, die BZ berichtet darüber. Ob der Kommentar des BZ-Autoren sachverständig ist, ist eine andere Frage. Die wesentliche Information taucht in dem Kommentar nicht auf: Der BGH hat festgestellt, dass es ordnungsgemäßer Verwaltung entspricht, seine Eigentumswohnung als „Ferienwohnung“ zu vermieten und dass das gedeckt ist. #Lesezeichen

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1416/11: News: Aus den Koalitionsverhandlungen dringen interessante News zu Zweckentfremdung

Das liest sich hier noch etwas unausgegoren in der Berliner Morgenpost

Beim Thema Umwidmung von Wohnungen in Touristenherbergen blieb strittig, ob das früher bestehende Zweckentfremdungsverbot wieder eingeführt werden sollte. Die SPD ist dafür, die CDU halte das für kein geeignetes Instrument, sagte Krömer. Man sei sich aber einig, dem Wildwuchs bei der Umwidmung in Ferienwohnungen entgegenzutreten, sagte Gaebler. (Auszug aus dem Artikel hier)

Aber es beinhaltet Sprengstoff in mehrerlei Hinsicht. Berlin ist durch eine Entscheidung oberster Gerichte nämlich schon seit Jahren kein „Gebiet mit erhöhtem Wohnbedarf“ (wir berichteten). Folglich war die ZweckentfremdungsverbotsVO zu kippen. Zweitens entschied der Bundesgerichtshof, es sei zulässige Nutzung von Wohnungseigentum, so genannte Ferienwohnungen zu nutzen bzw. zu vermieten. Auch darüber berichteten wir. Dass es bereits neuere Untersuchungen gäbe, die den wieder angestiegenen „erhöhten Wohnbedarf“ in Berlin belegten, ist uns dagegen unbekannt. Das kommt jetzt jedenfalls auf die „Kiekliste“ von uns, das interessiert uns sehr.

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(EP)

1208/11: FotoPodcast: Ferienwohnungen zu vermieten allerorten, man sieht das alles viel lockerer

Ferienwohnungen zu vermieten!

Ferienwohnungen zu vermieten!

Jeder noch so harmlose Hinweis auf öffentlich sichtbar aufgehängten Schildern weckt bei Betrachtern Denkweisen und die Frage, inwieweit sich hieraus Denkverbote ergeben? Und für wen?

Von bestimmten Fotos sagen die Betroffenen, sie hätten ein „Recht auf das eigene Bild“. Dazu gehören nach den Gefühlen der Menschen inzwischen auch die Außenansichten ihrer Häuser. Google Street View hat eine Debatte über die „Vertraulichkeit des öffentlichen Raums“ entfacht. Im vorliegenden Fall hat gesichtspunkte.de-StreetView allerdings ein kleines Werbeschild ausgemacht, dass in Berlin-Neukölln an der Straßenecke Heidelberger Str./Elsenstr., Berlin-Neukölln (google Streetview hier) angebracht ist.

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