Wirtschaftsplanauszug Wohngeld alt neu

3150/16: Positionen: Darf das zu zahlende Wohngeld auf volle EURO-Beträge aufgerundet werden?

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Laotse_Richtig.oder.falsch

Ist man ein Könner seines Fachs? Oder sind wir inzwischen alle verblödet von beruflicher Computerbenutzung? Lassen wir die Software schon machen? Oder ist die Software gut und durchdacht, ja geradezu folgerichtig programmiert? Zum Thema des Wirtschaftsplans in Eigentumswohnanlagen hier ein paar ordnende Gedanken. Und der Hinweis, man kann das alles auch anders sehen. So viel Freiheit nehmen wir uns.

In Berlin-Halensee bemängelt ein Kunde, dass die Verwalterin einen Wirtschaftsplan (WP) für 2017 vorlegt, in dem wie in den Jahren vorher das Wohngeld „hochgerundet“ wird, sodass der Eigentümer bei Genehmigung ein auf volle EURO lautendes Wohngeld zu zahlen hat. Das sei nicht korrekt.

Es sind zwei Beträge, das Wohngeld an und für sich und der monatliche Ansparbetrag für die Zuführung von Geld an eine Instandhaltungsrücklage (Insta RL). Beispielsweise errechnen sich 201,15 und 74,13 EUR.. Hieraus rundet das verwendete, professionelle Hausverwaltungsprogramm 202,- und 75,- EUR. Dies sei nicht korrekt, schreibt der Beschwerdeführer. Und übt harsche Kritik.

Es ist eine Meinung. Hält sie den Anforderungen an Wirtschaftspläne und Wohngelder stand?

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2007/14: Positionen: Zu den Separationsbestrebungen der Separatisten, zum europäischen Zahlungsverkehr mit „SEPA“

Positionen

10 Euro

10 Euro

In der EU gibt es bereits länger spürbare Separatistenbestrebungen. Und SEPAratisten, die den Zahlungsverkehr umstellen möchten auf eine ganz neue, europäische Art und Weise. Dass nun wiederum einige deswegen aus der EU ausscheren möchten und austreten, weil ihnen das ganze zu SEPAartistisch vorkommt, ist zu separatistisch gedacht. Denke ich gerade. Ist nicht wichtig. Muss jetzt was thun, Fisch.  #Wichtiges zum #Tage

Es gibt Gedanken, die lohnen sich nicht, gedacht zu werden. Denke ich gerade.

1386/11: Historische Sprüche: Nach der Neuwortschöpfung „Kaudern“ kommt jetzt das „Pofallan“, das Berufen auf eine Gewissensentscheidung

In der CDU führt ein Zusammenstoß zwischen dem Abgeordneten Wolfgang Bosbach und Kanzleramtsminister Ronald Pofalla zu Unruhe. Nach einer Sitzung der nordrhein-westfälischen CDU-Landesgruppe am Montag soll der Minister den Abgeordneten beschimpft haben. Wie die Frankfurter Allgemeine Sonntagszeitung erfuhr, soll am Ausgang des Sitzungssaals der Satz „Wenn ich deine Fresse schon sehe“ gefallen sein. Zudem soll Pofalla gesagt haben: „Wenn ich so eine Scheiße höre wie Gewissensentscheidung.“ Bosbach hatte sein Nein zum Euro-Rettungsschirm in den Medien offensiv als Gewissensentscheidung vertreten. Er hatte zuletzt über massiven Druck geklagt. (schreibt die Frankfurter Allgemeine Zeitung am 02. Oktober 2011)

…und wir sind sicher, dass der Spruch von Kanzleramtsminister Ronald Pofalla schon bald in die politischen bonmots dieses Jahrhunderts eingeht. Denn dass Abgeordnete ihrem Gewissen verpflichtet sind und eine ggf. abweichende Meinung zu Fragen wie der Weiterführung eines richtigen EURO-Krisenmanagements an den Tag legen, darf als zulässig angesehen werden. Passt es aber, aus welchen Gründen auch immer, nicht in die Räson der Regierenden, kann daraus schon mal „die Scheiße einer Gewissensentscheidung“ werden.

Im Sprachgebrauch der politischen letzten Wochen tut sich was. Wurde noch vor wenigen Wochen vom „Kaudern“ neuerdings berichtet, gilt es jetzt nicht zu „pofallan“: Eine Gewissensentscheidung, auf die man sich beruft, wird schon bald gern als „pofallan“ in eine griffige Kurzformel gebracht werden, vermutlich. Großartig.

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(EP)