1377/11: Datenschutz: Was darf der Verwalter Dritten mitteilen und was nicht? Und bloß nicht mit der Schneckenpost!

Bouillon vom schwierigen Wohnungseigentümer (Quelle: unbekannt)

(Quelle: unbekannt)

Es ist gerade nicht so, dass ein Wohnungseigentümer gegenüber dem Verwalter geltend machen muss, welche Datenübermittlungen er nicht wünscht. Das BDSG wird geleitet vom Grundsatz des Verbots mit Erlaubnisvorbehalt. Nach § 4 Abs. 1 BDSG ist die Erhebung, Verarbeitung und Nutzung personenbezogener Daten nur zulässig, soweit das BDSG oder eine andere Rechtsvorschrift dies erlaubt oder anordnet oder der Betroffene eingewilligt hat. Demnach liegt es am Verwalter zu prüfen, ob die von ihm angedachte Übermittlung personenbezogener Daten auf eine gesetzliche Rechtsgrundlage gestützt werden kann (§ 28 BDSG). Ist dies nicht der Fall, wäre eine Datenübermittlung nur mit ausdrücklicher Einwilligung des Wohnungseigentümers datenschutzrechtlich zulässig. (Quelle: HaufeIndex, Link zur Homepage unten, zitiert aus der seitens der Landesdatenschutzaufsicht freigegebenen Stellungnahme)

Dass der Wohnungseigentümer sich im Laufe der Verwaltung als „schwierig“ herausstellt kann vorkommen. Rechtsanwalt Dr. Wolf-D. Deckert berichtet jetzt in einem Update im Rahmen der  empfehlenswerten „digitalen Loseblattsammlung“ „Die Eigentumswohnung“ (Haufe-Verlagsgruppe) über einen solchen Fall und über grundsätzliche, geführte Korrespondenz mit einem Landesdatenschutzbeauftragten. Aus dessen Stellungnahme habe ich hier auszugsweise die bei Haufe unter dem Textindex 2739990 und folgende wiedergegeben, zitiert.

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1348/11: Prognosen: Die Datenrücksicherung hat begonnen! Ich komme vorwärts, in Riesenschritten! #Datensicherheit

 
 
Ja, ne, is klar, prima: Das geht in Ordnung! Ich brauche die Datenrücksicherung.
 
Meine Daten-Wiederherstellung läuft auf Hochtouren: In 136,19 Jahren bzw. schon in 49.710 Tagen ist alles wieder komplett. Ich freu mich! Bald kann ich wieder arbeiten!
 
 

711/2010: Gute Büroorganisation: Wie man sichere Daten zerstört!

screenshot Sichere Datenzerstörung

screenshot Sichere Datenzerstörung

Wie man die Daten auf der eigenen Festplatte sicher zerstört? Ganz einfach: Man nehme das Programm Acronis True Image und steppe durch die Menüs. Dort, unter Utilities: Sichere Datenzerstörung auf der Festplatte. Komisch: für Datenzerstörung muss man das Programm erwerben und Geld dafür bezahlen. Bislang kannten wir nur Programme, die das Gegenteil bewirken sollen: Datensicherheit.

Weblotse

(Themenschwerpunkt Computer)

Das hüpfende Komma ist der springende Punkt – in Adressdatenbeständen

Positionen

Der springende Punkt

Der springende Punkt

‚Mode ist so hässlich, das sie alle halbe Jahre geändert werden muss,‘ hat -glaube ich- Karl Lagerfeld mal gesagt. Nichts anderes gilt für die eigenen Kontaktdaten eines gewöhnlichen, biederen Verwalters. Von ausschlaggebender Bedeutung für den Erfolg unserer Berufskollegen dürfte die allumfassende, tagesaktuelle Pflege der ständig verfügbaren Stammdaten sein. In den letzten zehn Jahren hat sich deren Umfang noch erweitert. Wir haben mindestens drei Telefonnummern, privat, beruflich und auch Handy. Hinzu kommt: eine Faxnummer ist nicht schlecht, eine Mailadresse ist noch besser. Wir sind im Internet präsent, also ist eine Homepage interessant und eröffnet zusätzliche Informationsmöglichkeiten. Ganz zu schweigen vom Getwittere, auch in sozialen Netzwerken wie XING, StudiVZ, SchülerVZ, facebook und so. Dass es davon so viele gibt, ist gar nicht so nützlich. Wäre doch in dieser Hinsicht alles so monogam wie unsere immerwährende Liebe zum Suchmaschinengiganten google, dem allein wir zutrauen, unsere Augen zu lenken, auf das wir richtige Websites und Ergebnisse finden. Ist man eigentlich mit dem Verlinken auf google auch für alle weiteren, dort aufgefundenen Suchergebnisse verantwortlich im Rahmen der Hamburgischen Linkhaftung? Oh Gott, mir wird schlecht, allein bei dem Gedanken.

Die beträchtliche Arbeit, die die ständige Pflege von Daten macht, hat die Menschen müde gemacht. Sie teilen uns Änderungen vielfach auch gar nicht mehr richtig mit. Sie ändern zum Beispiel was, um den Kreis derjenigen wieder zu verkleinern, der überhaupt berechtigt sein soll, noch Informationen über Kanäle zuzusenden. Ein stiller, unauffälliger Kunde, wie beispielsweise die Zahnärztin Jutta Möchel (* Name von der Redaktion geändert) aus Schöneberg kann sicher sein, dass wir seine Kontaktdaten jahrelang nicht anfassen. Angelegt wurde dieser Beispielkontakt am 25.01.07 in dem betreffenden Adressbuch. Am 29.06.09 (! endlich) fällt uns bei einem nun sporadischen Kontakt auf, dass wir die Adresse einmal überprüfen müssten. Wir bekommen auch eine Email, die allerdings an eine falsche Emailadresse geht. Als wir darauf antworten, kommt unsere Email vom Postmaster zurück, wird angemeckert. Wie das wohl sein kann? Wir haben die Adresse nach unseren Recherchen richtig am 25.01.07 angelegt, und die Kundin wurde auch schriftlich auf die richtige Benutzung unserer Emailadressen hingewiesen. Nun haben wir einfach die gesamte Zeit über nicht einmal ge-emailt.

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